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UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 1/2

…Diverse Eintragungen: | / | | | Rechtsform | Offshoregesellschaft (Private Aktiengesellschaft nach Landesrecht) | | | Kapital | CYP 5.000,00, eingeteilt in Anteile a CYP 1,00 Davon einbezahlt CYP 1.000,00 | Leitung / Gesellschafter / Aktionäre | | Direktoren: | - I.S…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 2/2

…dass Zypern ein Steuerparadies bzw. eine Steueroase darstellt. Weiters ist davon auszugehen, dass die Fa. P. als eine Offshore-Gesellschaft im oben erwähnten Sinn zu bezeichnen ist. Unbestritten unterhält die Fa. P. in Zypern keinen eigenen Geschäftsbetrieb, ebenso keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten. Der protokollierte und in…

UFSS RV/0334-S/02Gewinnausschüttung einer maltesischen Non-Trading-Offshore-Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.03.2006

…worden seien. Auch dieses Vorbringen erscheint wenig überzeugend, ist es doch nicht einzusehen, dass dafür eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft gegründet werden musste. Dass für die konkrete Veranlagung gerade ein Kreditinstitut auf Malta über die entsprechenden Finanzierungsexperten verfügt, wurde von der Bw. nicht näher…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Dividenden der CAL sei nicht Prüfungsstand gewesen und könne aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Ansässigkeitsstaaten um Steueroasen handle bzw. bei dem Hauptgesellschafter um eine Offshore - Gesellschaft, nur in sehr eingeschränkten Ausmaß bzw. gar nicht überprüft werden. Aus dem Ergebnis der Betriebsprüfung 1998…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…die CAL eigentlich?" Antwort: "Aufbau eines elektronischen Marktplatzes für Beteiligungen." Frage der BP: "Waren Sie in den Räumlichkeiten der CAL, gibt es dort Angestellte?" Antwort: "Keine Angestellten, keine Offshore Gesellschaft, ich war teilweise im Büro von Herrn C, in Douglas, Isle of Man, teilweise auch…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…für deren Eigenschaft als bloße "Briefkastenfirma" sprechen. Bei der PHL, die ab 12/1999 Mehrheitsgesellschafterin der CAL war, handelt es sich unbestritten um eine Offshore-Gesellschaft auf den BVI, über die keinerlei Auskünfte erhältlich sind. Die Offenlegung der ursprünglichen Alleineigentümerin und späteren Minderheitsgesellschafterin der CAL…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

…Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren zwar in…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 1/5

…s, die C-Ltd. stelle sich laut Auskunft des KSV vom Juni 2004 als Offshore-Gesellschaft dar, die ihren Sitz an der Adresse einer Anwaltskanzlei in Nikosia habe. Bei ihren beiden Gesellschaftern handle es sich jeweils um Treuhandunternehmen, die ihren Sitz an derselben Adresse hätten…

UFSL RV/0609-L/04Besteuerung von Ausschüttungen aus einer stillen Beteiligung an einem zypriotischen Unternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…März 2004 abgelegt, wonach es sich bei der M. um eine Offshore-Gesellschaft handelt. Zum beantragten Verständigungsverfahren liegt ein Schreiben des Fachbereiches Internationales Steuerrecht der Steuer- und Zollkoordination Mitte vom 11. Juni 2004 vor. Demnach ist es für eine Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine unabdingbare Voraussetzung…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 2/5

…Inkorporierung der Gesellschaft vor [siehe Beilagen AB Seite 555 bis 557]. Es handle sich hierbei um das Certificate of Incorporation sowie zwei Certificates über den Sitz der Gesellschaft bzw. Gesellschafter. 10. Das von der Behörde vorgetragene Argument, dass sich laut den Unterlagen diese Gesellschaft mit…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 3/5

…zu erlangen. Dies sei ein der ständigen Geschäftspraxis der Bw. entsprechender Vorgang, wonach vor der Anlage von Kundenkonten Firmenbuchauszüge oder Gewerbescheine bzw. bei ausländischen Gesellschaften die entsprechenden Registerurkunden, eingeholt, geprüft und abgelegt worden seien. Von der Bw. wurde die Frage des UFS nicht beantwortet, zu…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 4/5

…als Offshore-Gesellschaft (private Aktiengesellschaft nach Landesrecht) seit 21. Februar 1994 protokolliert ist. Als Tätigkeit wird der Export von Schafwolle von Russland nach Belgien sowie der Import von Lebensmittel nach Russland angegeben. Ein Telefoneintrag für die Gesellschaft selbst oder den Vorstand RM besteht laut dieser…

UFSW RV/0724-W/07Streichung des Vorsteuerabzuges wegen Beteiligung an Umsatzsteuerkarussell (Erkennen des Mehrwertsteuerschwindels)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2009Teil 5/5

…als Geschäftspartnerin der C-Ltd. essentielle Informationen, hätte die Bw. Folgendes erfahren: "Es handelt sich hier um eine Offshore-Gesellschaft. Zahlungsanstände wurden hier nicht bekannt. Ein Einblick in die finanzielle Lage war mangels Zahlenmaterial nicht möglich". Beim Krediturteil wurde überhaupt nur angegeben: "Ein Einblick in…

UFSI RV/0087-I/02Abweisung, wenn Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid zu erheben sind; Scheingeschäft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine maltesische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Bei der im Dezember 1992 gegründeten C Ltd. handle es sich um eine so genannte Offshore-Gesellschaft mit dem Sitz in Malta. Die Einkünfte aus der im Jahr 1995 erfolgten Veräußerung der Anteile an der WT-GmbH und der H und G-GmbH seien den…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…einer Besprechung mit dem Prüfer mehrmals angeregt wurde, überprüft werden können. Es habe sich bei der I Ltd. um keine Offshore-Gesellschaft, sondern um eine im EU-Land ansässige und steuerpflichtige Kapitalgesellschaft gehandelt. Großbritannien sei kein Niedrigsteuerland in Analogie zu den Bestimmungen des § 10 Abs…

UFSW RV/0546-W/02Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Domizilgesellschaft mit dem Sitz in Panama gemäß § 162 BAO; Forderungsausfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004Teil 1/2

…ausgestellt worden seien, dass diese Aktien bei jeder Generalversammlung hinterlegt werden müssten sowie dass die Gründer keine Österreicher seien bzw. diese noch eine Mehrzahl weiterer Offshore Gesellschaften gegründet hätten. Die Betriebsprüfung hat in ihrem Bericht die Nichtanerkennung der an die G. Company Inc. bezahlten Zinsen…

UFSW RV/0169-W/09Steuerpflichtige Umsätze infolge Bestärkung des Irrtums des Auftragnehmers durch den Auftraggeber darin, dass die Leistungen im Reverse-Charge-System erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.12.2010

…sei jedenfalls nicht zulässig. Auch sei daraus weiters der Schluss zulässig, dass seitens der Finanzverwaltung die Zwischenschaltung einer Offshoregesellschaft doch zulässig sei. Damit müsse aber auch die umsatzsteuerfreie Verrechnung der Leistungen des Bw. zulässig sein. Im Gegensatz dazu führe die von der Betriebsprüfung festgesetzte Umsatzversteuerung…

UFSF RV/0309-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0250-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…

UFSF RV/0194-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…EACC (European American Capital Corporation) in Österreich, Deutschland und der Schweiz vermittelt. Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010…