…die Erteilung von Bauaufträgen an das Bauunternehmen des Berufungswerbers gemacht. In Hinblick auf die geplanten Um- und Neubaumaßnahmen durch die IBG habe sich der Berufungswerber zum Erwerb von Nutzungsrechten an Appartements in diesen Hotels entschlossen, zumal die von den IBG erstellten Prognoserechnungen beträchtliche Überschüsse der…
…ist in vorliegendem Fall wie schon im Berufungsverfahren betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 1993 und 1994 ausschließlich die Frage, ob in der Verwertung der Nutzungsrechte an den Appartements im Wege der Vermietung eine steuerlich beachtliche Betätigung zu sehen ist oder nicht. Wie bereits erwähnt…
…betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 1993 und 1994 ausschließlich die Frage, ob in der Verwertung der Nutzungsrechte des Berufungswerbers im Wege der Vermietung der Appartements eine steuerlich beachtliche Betätigung zu sehen ist oder nicht. Wie bereits erwähnt, hat die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als Abgabenbehörde…
…erließ das Finanzamt am 15. Jänner 2003 vorläufige Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 bis 2000 ohne Berücksichtigung der Verluste aus der Bewirtschaftung dieser Nutzungsrechte. Gleichzeitig verfügte es den Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer für das Jahr 1994 und der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/1996…
…erließ das Finanzamt am 15. Jänner 2003 vorläufige Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 bis 2000 ohne Berücksichtigung der Verluste aus der Bewirtschaftung dieser Nutzungsrechte. Gleichzeitig verfügte es den Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/1996 und setzte mit einem weiteren Bescheid Aussetzungszinsen…
…d.h. das Kapital zur Finanzierung der Hotels sollte über den Verkauf von Nutzungsrechten an den Hotelappartements aufgebracht werden. Zu diesem Zweck wurde die CM & Co nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes in die Alpenhotel V Gesellschaft mbH und die Sporthotel ZM & Co schon zum 31…
…wiederkehrende Vorteile, die einem Nutzungsberechtigten auf Grund eines Rechtes an fremden, ihm nicht gehörenden Wirtschaftsgütern zufließen. Hierunter fallen sowohl dingliche wie auch obligatorische Nutzungsrechte. Steht somit jemanden ein Fruchtgenuss an einem Grundstück oder an einem Betrieb zu, so bildet die Summe der Vorteile, die der…
…der Bestimmungen des NeuFöG sowie nach § 15 a ErbStG letztlich zur Gänze von Grunderwerb- und Schenkungssteuer befreit war - von Seiten des Vaters E an der in dessen zivilrechtlichem Eigentum stehenden hälftigen Liegenschaft EZ1 unentgeltlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde; dies zum Zweck der Ausübung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Treudat Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, Untere Donaulände 21-25, vom 12. Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner, vom 12. November 2002 betreffend Schenkungssteuer zu den…
Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass durch den Vorbehalt der Hälfte Fruchtgenusses im Übergabsvertrag vom 23. November 1987 ein Nutzungsrecht zu Gunsten des Herrn DI Josef Y. begründet wurde. Die korrespondierende Leistungspflicht ist auf Grund des Zusammenschlussvertrages vom 9. Juni 1993 an die Fa…
…der einjährigen Nutzung zu bewerten. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt jedoch in ständiger Judikatur die Rechtsansicht, dass der Wert eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut nicht größer als der steuerliche Wert der genutzten Wirtschaftsgüter sein kann (erstmals im Erkenntnis vom 2.3.1972, 929/71, 19.9.2001…
…rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Die Schenkungssteuerbescheide würden nicht berücksichtigen, dass zu Lasten des Bw ein Nutzungsrecht auf der gegenständlichen Liegenschaft eingeräumt worden sei. Durch diese Nichtberücksichtigung sei die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes sowie die daraus sich ergebende Schenkungssteuer unrichtig bemessen worden. Im Schriftsatz vom 19…
…rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Die Schenkungssteuerbescheide würden nicht berücksichtigen, dass zu Lasten des Bw ein Nutzungsrecht auf der gegenständlichen Liegenschaft eingeräumt worden sei. Durch diese Nichtberücksichtigung sei die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes sowie die daraus sich ergebende Schenkungssteuer unrichtig bemessen worden. Im Schriftsatz vom 19…
…rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Die Schenkungssteuerbescheide würden nicht berücksichtigen, dass zu Lasten des Bw ein Nutzungsrecht auf der gegenständlichen Liegenschaft eingeräumt worden sei. Durch diese Nichtberücksichtigung sei die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes sowie die daraus sich ergebende Schenkungssteuer unrichtig bemessen worden. Im Schriftsatz vom 19…
…darf das Fruchtgenussrecht nicht den dreifachen Einheitswert des Grundstückes, an welchem dieses Nutzungsrecht eingeräumt wurde, übersteigen. Es gilt nämlich bei Zuwendungen, dass der Wert eines Nutzungsrechtes nicht den für die Schenkungssteuer maßgeblichen Wert des Nutzungsgegenstandes übersteigen darf. Da bei Grundstücken der für die Schenkungssteuer maßgebliche…
…Wien 26.7.2002, 18 Bs 205/02 - Softwaregebrauch 11- ecolex 2003, 429 [Braunböck]). Bei der Einräumung von Nutzungsrechten an Computerprogramme zur Installation und zum Einsatz im Unternehmen, gestattet der Berechtigte im Sinn des § 24 Abs 1 UrhG einem anderen, das Werk auf einzelne…
…für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag maßgeblich seien. Bei einer vertraglich vereinbarten und auch tatsächlichen gewährten Gebühr für die Überlassung des Nutzungsrechtes an Patenten könne es sich auch bei noch so großzügiger Interpretation des Gesetzestextes nicht um eine Beschäftigung handeln. Gemäß § 41 Abs…
…wenn ungewiss ist, ob die Art der Betätigung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtübschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt, ist bei Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten, für die Dauer von fünf bis acht Jahren erforderlich. Bei Betätigungsbeginn vor dem 14.11.1997 ist der…
…kann daher erst in dem Zeitpunkt als ausgeführt gelten, wenn der Berechtigte beispielsweise die Wohnung tatsächlich bezieht und damit die Ausübung des Nutzungsrechtes unzweifelhaft und nach außen sichtbar zum Ausdruck kommt. Diesbezüglich wendet der Bw ein, eine Übergabe der Wohnung an den Bw habe nie…
…Dieses unterscheidet sich dadurch von der Werknutzungsbewilligung, dass dem Vertragspartner das ausschließliche Recht zur Benutzung eingeräumt wird. Im vorliegenden Fall liegt keine Einräumung eines ausschließlichen -Nutzungsrechts vor, sodass - -es nicht um die Beurteilung eines Werknutzungsrechts, sondern einer Werknutzungsbewilligung geht Die Begründung des Bescheids knüpft daran…