…weil er vorsätzlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für A.W. im Zeitraum Februar 2007 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs.2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.200,00 verhängt und…
…c FinStrG für schuldig erkannt, weil sie als vertretungsbefugtes Organ der PMKEG im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10, vorsätzlich, durch die Nichtführung von Lohnkonten im Zeitraum Mai 2006 für L.B., E.G., G.V., D.S., im Zeitraum Oktober 2006 für D…
…Nichtführung des Lohnkonto für Frau J.V. nicht in diesem Ausmaß zu bestrafen, wie es das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz getan habe, sondern es sollte lediglich eine Verwarnung an den Bw. ausgesprochen werden, da es zu keiner tatsächlichen Hinterziehung von…
…genaue Aussage ist aus dem Akt nicht ableitbar) umfangreich und vollständig über die rechtliche Beurteilung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen zur Führung von Lohnkonten einerseits und Abzug und Entrichtung der Lohnabgaben andererseits erkundigt zu haben. Dieses Nichterkundigen als Sorgfaltsverletzung ist jedoch in einem Finanzstrafverfahren nur…
…vorsätzlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für G.M. im Zeitraum November und Dezember 2005 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.200,00 verhängt und…
…abgabenrechtliche Pflicht zur Führung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen (Nichtführung von Lohnkonten für Herrn K. für die Monate August und September 2001 und für Herrn C. für den Monat September 2001) verletzt habe. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von € 500,00…
…durch Nichtführung von Lohnkonten für eine fallweise von 2. März 2001 bis 16. März 2001 beschäftigte Aushilfskellnerin die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt habe. Aus diesem Grund wurde über sie gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von Schilling 15.000,00…
…einem Geschäftsführer einer GesmbH, ist jedoch durchaus denkbar. Interessanter Weise ist es gerade der Zeuge S., der schon in einem früheren Finanzstrafverfahren wegen Nichtführung von Lohnkonten gegen den Bw. ebenfalls in Erscheinung getreten ist. Auch damals soll es ein Rumäne gewesen sein, der Schwarzarbeiter für…
…wäre er subjektiv der Ansicht gewesen, es habe sich um Arbeitnehmer gehandelt und die Nichtführung der Lohnkonten sowie das Unterlassen der nachträglichen Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse würde einen Anscheinsbeweis dahingehend bieten, dass der Bw. subjektiv von einem Werkvertrag ausgegangen sei, kann nach Ansicht des Berufungssenates…
…Erscheinung trat, sondern im Rahmen seiner Bautätigkeit lediglich Schwarzlöhne bezahlte, hinsichtlich der Nichtführung von Lohnkonten Vorsatz vorwerfbar wäre und er in Kenntnis der diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen gewesen wäre, ist nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit umso weniger nachweisbar, als der…
…Nichtführung von entsprechenden Lohnkonten gemäß § 76 EStG 1988 der Steuerakt einer umfassenden Prüfung unterzogen worden, wobei festgestellt worden sei, dass die Bw. nach Feststellung eines Dienstverhältnisses zwischen der Bw. als Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerin D. kein Lohnkonto geführt habe. Die Bw. habe ein diesbezügliches Lohnkonto…
…Beschwerdeführer (in weiterer Folge Bf.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG (Nichtführung von Lohnkonten) eine Geldstrafe von € 2.000,00, wobei die Strafverfügung dem Bf. am 16. Juli 2005 durch Hinterlegung persönlich zugestellt wurde. Mit Eingabe vom 23…
…und § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG hinsichtlich Nichtentrichtung lohnabhängiger Abgaben bzw. Nichtführung von Lohnkonten verständigt. Gegen den Einleitungsbescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 13. März 2007, in welcher wie folgt vorgebracht wurde: "Ich erhebe hiermit Beschwerde gegen den Bescheid vom 5…
…für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen für 1-10/2010 in Höhe von € 23.836,90 nicht spätestens am fünften Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und weiters b) durch die Nichtführung von Lohnkonten im Zeitraum 4/2010 für C.A.…
…wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG (Nichtführung von Lohnkonten) eine Geldstrafe von € 2.000,00,wobei die Strafverfügung dem Bf. am 16. Juli 2005 durch Hinterlegung persönlich zugestellt wurde. Mit Eingabe vom 23. August 2006 stellte der Bf…
…die Nichtführung von Lohnkonten für zwei im Unternehmen beschäftigte ausländische Arbeitskräfte im August 2003 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG wurde über die Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von…
…Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG (Nichtführung von Lohnkonten im Zeitraum 11/2003 für Y.K.) eine Geldstrafe von € 1.200,00, wobei die Strafverfügung am 8. März 2004 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2004 (Datum…
…7. Jänner 2003 über die Feststellung der Versicherungspflicht des B.H. nicht mit der ihm zumutbaren Sorgfalt reagiert hat und seine falsche Vorgangsweise (der Nichtführung von Lohnkonten samt Verpflichtung zur Berechnung und Abfuhr der Lohnabgaben) beibehalten hat, sofern man nicht ohnehin davon auszugehen hat, dass…
…sonstigen Aufzeichnungen durch Nichtführung von Lohnkonten von T.A., geb. XY, für den Zeitraum 16.9.2004 bis 17.9.2004 verletzt habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG und § 51 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 4…
…6/2001 hinsichtlich der Nichtführung von Lohnkonten) Geschäftsführerin und 60 % ige Gesellschafterin der A-GmbH war. Weiters wurde im Verfahren gegen D und P in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat die Bf. als Geschäftsführerin verantwortlich gemacht, D und P seien von ihr angestellt worden…