Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Mag. Brunhilde Ch. Riml, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Oktober 2002 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Lutz Moser, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Rögergasse 12/9, vom 27. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10. Juli 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des US, geb. X, Adresse, vertreten durch Mag. Hartmut Gräf, Rechtsanwalt, 4560 Kirchdorf, Krankenhausstraße 1, vom 3. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 16. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm. § 80…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 13. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 1. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird…
…gelegt werden. Dem Beschuldigten Ch.R. würden einerseits gravierende Versäumnisse aus dem laufenden Geschäftsbetrieb betreffend die Jahre 1998-2001, andererseits die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer aus dem Verkauf eines der GmbH gehörenden Grundstückes zur Last gelegt. Zur Verantwortung des Ch.R. sei zunächst darauf zu verweisen…
…Einwand des Beschuldigten nicht entkräftet werden, wonach er im Ergebnis keine Kenntnis von der Nichtentrichtung bzw. der Nichtabfuhr der Lohnabgaben erhalten habe, weil er sich auf Reisen befunden habe. Je länger aber die GmbH ihren abgabenrechtlichen Pflichten nicht entsprochen hat, umso wahrscheinlicher ist es andererseits…
…da strafrelevante Verhalten wie die verfahrensgegenständlichen langjährigen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhren der Selbstbemessungsabgaben durch den Beschuldigten in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Peter Binder des Finanzstrafsenates Linz 3 in der Finanzstrafsache gegen WR., vertreten durch die Multicont Revisions- und Treuhand GesmbH, wegen der Einleitung/Ausdehnung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 und 2…
…lit. a FinStrG und 2. betreffend die Monate Juni, August bis Dezember 2004 eine vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Lohnabgaben in Höhe von insgesamt € 15.047,53 und dadurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Mag. Michael Franz und Mag. Petra-Maria Ibounig über die Berufung der Bw., yyyyy, vertreten durch Vertretung, gegen den vormaligen Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X., vom 28. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. vom 9. Juli 2004 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dr. Dipl. Ing. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…hohen Wahrscheinlichkeit nicht bloß als abstrakt zu bezeichnende Möglichkeit, dass das pflichtwidrige Unterbleiben der fristgerechten Einreichung von Steuervoranmeldungen im Bereich der Umsatzsteuer bzw. der Lohnabgaben bei gleichzeitiger Nichtentrichtung/Nichtabfuhr ein finanzstrafrechtlich verpöntes Verhalten darstellt, hat der Bw., der um die abgabenrechtlichen Zusammenhänge zwischen Vorauszahlungen bzw…
…Finanzamt Graz-Stadt laufend und nicht erst im Nachhinein nach Bescheiderlassung des Jahresbescheides zu überprüfen. Bei vereinbarungswidrigem Verhalten eines Leistungsempfängers durch Nichtabfuhr der USt trotz Zahlung des bloßen Nettoentgelts an die Bw bleibt dieser nur die zivilrechtliche Auseinandersetzung und kann das Prozessrisiko letztlich auch nicht…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Volker Gross als weitere Mitglieder des Senates…