…März 2005, 2001/13/0062) aufgetragene Untersuchung des zweiten Tatbestandsmerkmales des § 1 Abs. 2 LVO, nämlich die in der Lebensführung begründete Neigung, stoße auf Schwierigkeiten, weil Vereine im allgemeinen keine privaten "Befindlichkeiten" zuzugestehen sein werden. Daher werde, um unlösbare Regelungslücken in der Liebhabereiproblematik nicht entstehen…
…Weiters werde angegeben, dass der Bw. auf Grund seiner Geschäftsführertätigkeit viele Kontakte in Osteuropa knüpfen konnte, weshalb davon auszugehen sei, dass die Reiseaktivitäten aus einer persönlichen Neigung herrühren würden, Kontakte herzustellen bzw. zu pflegen. Auf Grund dieser dargelegten Kriterien sei daher die Tätigkeit als Liebhaberei…
berücksichtigen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass - wie bereits ausgeführt - bei der Einstufung einer Tätigkeit als Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO II Anlaufverluste generell nicht anzuerkennen sind. In Bezug auf die seitens des Bw. in den Jahren 1996 und 1997 in Österreich…
…von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid festgestellten Sachverhalt läßt sich nämlich mit ausreichender Klarheit entnehmen, daß die Tätigkeit des Beschwerdeführers auf eine besondere in seiner Lebensführung begründete Neigung zurückgeführt werden muß. Nicht anders nämlich ist seine - in der mündlichen Berufungsverhandlung vor der belangten Behörde…
…und Bgld. vom 18.12.2001). Liebhaberei Forst: Der VwGH sehe in der nebenberuflich erfolgten Bewirtschaftung eines Forstes von lediglich rund 20 ha durch einen ansonsten freiberuflich Tätigen typischerweise einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung (Liebhaberei, unter Hinweis auf VwGH 26.11…
…ist nach § 1 Abs. 2 Z 2 LiebhabereiV Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus Tätigkeiten entstehen, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Diese Annahme kann nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 LiebhabereiV widerlegt werden, wonach bei Betätigungen…
…ist nach § 1 Abs. 2 Z 2 LiebhabereiV Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus Tätigkeiten entstehen, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Diese Annahme kann nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 LiebhabereiV widerlegt werden, wonach bei Betätigungen…
…was eine endgültige Beendigung der Aktivitäten der Bw. zur Folge gehabt habe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Neigung in der Lebensführung Laut den vorliegenden Erklärungen erwirtschafteten die Bw. während der siebenjährigen Dauer des Bestehens der Gesangsgruppe von 1995 bis 2001 einschließlich Sonderbetriebsausgaben des Chorleiters…
…2004 ist die Liebhabereiverordnung aus dem Jahr 1993 anzuwenden. Laut Ansicht der Betriebsprüfung und des UFS handelt es sich bei der vom Bw betriebenen Kleinlandwirtschaft um eine Betätigung, die typischerweise einer in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei nach § 1 Abs…
…VwGH teilt in diesem Zusammenhang die in der Literatur vertretene Ansicht, dass die Beurteilung, ob eine bestimmte Betätigung typischerweise einer privaten Neigung entspricht, wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes abhängt und daher ua. im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft jedenfalls eine solche Betätigung zu sehen…
…zu erhalten, verbessert. Letztlich ist aber zu fragen, inwieweit der Berufungswerber die von ihm als Werbungskosten für die Fluglehrerausbildung nur auf sich genommen hat, um Neigungen nachzugehen, die ihre Ursache in der privaten Lebensführung haben und deshalb den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 EStG…
…Betriebes, um ihn der Familie zu erhalten, ist nicht als betriebliche Veranlassung zu qualifizieren (siehe auch BFH vom 24.8.2000, BStBl.2000 II 674). Die Neigung iSd § 1 Abs. 2 Z 2 LVO tritt bei Anlegen eines abstrakten, objektiven Maßstabes offensichtlich zu Tage. Nach…
…Bauart als Wirtschaftsgut zu beurteilen, welches sich in besonderem Maße für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne und typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung (Befriedigung eines Wohnbedürfnisses) entspreche. Diese Sichtweise führte hinsichtlich der drei Mietwohnungen zur Zuordnung zu § 1 Abs. 2 LVO (…
…somit maßgeblich, ob sich das betreffende Wirtschaftsgut in der tatsächlich verwendeten Art und Weise nach der Verkehrsauffassung im besonderen Maße zur Nutzung im Rahmen der persönlichen Lebensführung eignet und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht. Die Norm stellt nicht darauf ab, ob…
Generell ist an Räumlichkeiten, in welchen sich dauerhaft Menschen aufhalten (Produktions- und Verwaltungsräume), ein anderer Anforderungsstandard betreffend Beheizung, Belüftung und Beleuchtung zu stellen als an reine Lagerräume. Entsprechend unterscheiden sich auch die dafür erzielbaren Mieten. Büro- bzw. Verwaltungsräumlichkeiten kommt zudem häufig eine gewisse Repräsentationsfunktion zu…
Im Ergebnis war somit auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und der daraus abgeleiteten, rechtlichen Überlegungen dem Rechtsmittel der Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 - 1999 der Erfolg zur Gänze zu versagen. Die WK-Überschüsse aus der Vermietung des Wohnhauses bleiben im Verfahrenszeitraum insgesamt außer Ansatz, die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung (der Liebe zu Pferden) entsprechen. Der Berufungssenat selbst ist hinsichtlich einer derartigen Auslegung eher skeptisch, da ja…
…Piloten in der Freizeit - neben einer Erwerbstätigkeit zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes - stellt daher nach Anlegung eines abstrakten Maßstabes eine Tätigkeit dar, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist. Sie ist daher unter die Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…
…Auf Grund der genannten Kriterien sei eine Gewinnerzielungsabsicht des Bw. nicht erkennbar. Vielmehr sei erkennbar, dass die persönliche Neigung, die Liebe zur Musik, Anerkennung des künstlerischen Niveaus und nicht zuletzt die musische Begabung ausschlaggebend seien, zumal die Ausübung der Tätigkeit nicht als vorrangig erachtet worden…