…Arbeitszimmer begehen kann, ist dieses nach der Verkehrsauffassung im Wohnungsverband gelegen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 sind die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. § 20…
…bei seiner Lehrtätigkeit ihm Rahmen eines freien Dienstvertrages tätig geworden sei und nicht in die Organisation der Universität eingegliedert sei. Über Befragen durch den Vertreter des Finanzamtes gab der Bw. an, dass es ihm frei stehe, die Lehrveranstaltungen in den Räumlichkeiten (Seminarräumen) der Universität abzuhalten…
…98/13/0138 hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in einem im häuslichen Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmer des an…
…erfolgt. Auch wenn für die Lehrtätigkeit an Musikschulen im vorliegenden Fall eine Übungstätigkeit an dem im häuslichen Arbeitszimmer stehenden Klavier in dem angegebenen zeitlichen Ausmaß (4 bis 6 Stunden täglich) erforderlich ist, ändert dies doch nichts daran, dass diese Übungstätigkeit nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit…
…der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit des Bw. als Universitätsprofessor für Klavier nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt und demnach die in Streit stehenden Raumkosten nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen waren. Abschließend wird festgehalten, dass die gemäß § 109 a EStG 1988 für das Kalenderjahr 2002 ausbezahlten Bezüge der…
…vorgenommen wird - nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die unmittelbare Vermittlung von Wissen und Können an den Schüler, dar (vgl. VwGH 26.5.1999, 98/13/0138).Ob Vorbereitungsarbeiten, E-Mail-Verkehr etc. im Arbeitszimmer vorzunehmen sind, ändert nicht den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit (vgl…
…dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Diese Überlegungen haben aber nicht nur für die Lehrtätigkeit…
…Arbeitszimmer erfordert, stellt diese Übungstätigkeit doch nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die unmittelbare Vermittlung von Wissen und Können an die Schüler oder Studenten, dar (s. nochmals zB VwGH vom 29. Jänner 2003, 99/13/0077). Der Mittelpunkt der nichtselbständigen Tätigkeit des Bw. als Universitätsprofessor…
…jeweiligen Lehrer obliegt. Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten sind üblicherweise im Gehalt abgegolten. Der lange Anfahrtsweg zur Fachhochschule sowie die Möglichkeit sich bei den Lehrveranstaltungen vertreten zu lassen, vermögen ebenfalls nichts daran ändern, dass das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner Lehrtätigkeit darstellt. Ergänzend wird…
…13/0076), "auch wenn für die gegenständliche Lehrtätigkeit an Musikschulen nach dem Vorbringen eine Übungstätigkeit an den in dem häuslichen Arbeitszimmer stehenden Klavieren in dem angegebenen Ausmaß erforderlich war, ändert dies nichts daran, dass diese Unterrichts- und Übungstätigkeit nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die…
…13/0076), "auch wenn für die gegenständliche Lehrtätigkeit an Musikschulen nach dem Vorbringen eine Übungstätigkeit an den in den häuslichen Arbeitszimmern stehenden Klavieren in dem angegebenen zeitlichen Ausmaß erforderlich war, ändert dies nichts daran, dass diese Übungstätigkeit nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die unmittelbare…
…AfA (anteilig für das neue Arbeitszimmer) geltend gemacht werden können. 3) Den Angaben im Fahrtenbuch folgend, würde sich der Mittelpunkt der Tätigkeit in Linz befinden. Der Bw. hätte dort seine Arbeitsstelle (sowohl selbständige und unselbständige Arbeit) und die Kinder würden eine Schule in Linz besuchen…
…unterrichtenden Lehrers vorgenommen werden. Auch wenn für die Lehrtätigkeit eine Vorbereitungszeit sowie eine Zeit für die Beurteilung vorzulegender schriftlicher Arbeiten der Schüler erforderlich ist, so stellt die Ausübung dieser Tätigkeit - wie immer sie auch vorgenommen wird - nicht den Mittelpunkt der Lehrtätigkeit, also die unmittelbare Vermittlung…
…das Finanzamt damit, dass sich der Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung an dem Ort befinde, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können erfolge, nicht hingegen an dem Ort, an dem die Vor- und Nachbereitungsarbeiten erledigt werden. Da der Bw. im Streitjahr 263…
…Der Gerichtshof bestätigte seine Ansicht, dass der Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit "nicht im im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort gelegen ist, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt". Dagegen sei hinsichtlich der Tätigkeit als Konzertpianistin der Mittelpunkt der Tätigkeit dort…
…der Lehrtätigkeit. Der Arbeitgeber könne nicht jedem Lehrer eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung stellen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 (1) 2 lit. d EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der…
…im Ergebnis zur Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer führen musste. Als Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit ist nach der Verkehrsauffassung nämlich zweifellos jener Ort anzusehen, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in…
…weil diese, zweifellos erforderlichen Tätigkeiten jedoch nicht den Mittelpunkt der Lehr- und Forschungstätigkeit eines Universitätsprofessors darstellen. Im Übrigen lässt sich für den Standpunkt des Berufungswerbers nichts gewinnen, wenn er auf das zeitliche Überwiegen der einzelnen Tätigkeitskomponenten abstellt (Die Vorbereitung der Lehrtätigkeit, das Verfassen von Vorlesungsunterlagen…
…den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Mit seinen weitwendigen Ausführungen verkennt der Beschwerdeführer aber, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit…
…Schule und zurück, sodass er letztlich durch die Vorbereitung des Unterrichts mehr Zeit in seinem Arbeitszimmer als in der Schule verbringe. Den Begründungsausführungen der Berufungsvorentscheidung vom 28. Jänner 2004 ist zu entnehmen, dass der Mittelpunkt der konkreten Lehrtätigkeit nicht im (häuslichen) Arbeitszimmer, sondern an jenem…