…93, S 31.939.633,52 S 29,105.395,06 und S 31,201.997,77 erzielt. Bestätigt wird das Vorhandensein von Mittel zur Abgabenentrichtung über den Fälligkeitszeitpunkt der haftungsgegenständlichen Abgaben hinaus auch durch den Umstand, dass noch bis November 1995 Zahlungen (22. August…
…weil der Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum April bis Juni 2009 in der Höhe von 4.632,90 € bewirkt und dies nicht…
…entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe. Da der Bw. seinen…
…während der gesamten Funktionsdauer des Bw. Mittel zur Abgabenentrichtung zur Verfügung standen. Auf Grund des nachweislichen Vorhandenseins von Mittel konnten dem Bw. mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des…
…die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung ursächlich für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel…
…Vorhandensein von Mitteln zur Abgabenentrichtung auch durch die laut vorgelegter Liste über Zahlungsausgänge von 1. März 1998 bis 1. März 1999 bis 10. Februar 1999 erfolgten Zahlungen. Vielmehr wurde vorgebracht, dass auf Grund des schlechten Geschäftsganges der F-GmbH nicht genügend Mittel zur Begleichung sämtlicher…
…der Primärschuldnerin in jenen Zeiträumen, zu welchen die Abgaben nicht in der geschuldeten Höhe entrichtet worden waren, schon deshalb nicht entbehrlich sein kann, weil auch das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung vom Bw. darzulegen war. Auch nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 2001…
…die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Gf. das Fehlen ausreichender Mittel…
…der GmbH tatsächlich rückständig gewesenen Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen. Bescheidbegründend führte das Finanzamt zu seiner Haftungsinanspruchnahme nach Wiedergabe der maßgeblichen Haftungsbestimmungen aus, dass der Berufungswerber als Geschäftsführer der AB-GmbH verpflichtet gewesen wäre, für die Entrichtung der Abgaben dieser Gesellschaft aus deren Mittel zu sorgen…
…gesetzlichen Fälligkeitstermins am 15. Jänner 2001 abzustellen. Dass es der Gesellschaft auch schon im Jänner 2001 an ua. zur Abgabenentrichtung ausreichenden Mitteln gefehlt hätte, wurde im gegenständlichen Haftungsverfahren aber weder jemals behauptet noch nachgewiesen. Davon ist entscheidungsgegenständlich aber auch nicht auszugehen, da die GmbH Ende…
…Verbindung mit dem Vorbringen des Bw. (Konkurseröffnung über das Vermögen der Tochtergesellschaft am 31. März 1998) ab diesem Zeitpunkt aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung, daher war der Berufung mangels entgegenstehender Feststellungen hinsichtlich der danach fällig gewordenen Abgaben (ausgenommen…
…Verbindung mit dem Vorbringen des Bw. (Konkurseröffnung über das Vermögen der Tochtergesellschaft am 31. März 1998) ab diesem Zeitpunkt aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung, daher war der Berufung mangels entgegenstehender Feststellungen hinsichtlich der danach fällig gewordenen Abgaben (ausgenommen…
…Abgabenentrichtungen aus den Mittel der Gesellschaft Sorge zu tragen, so hat die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel…
…hätten, sei diese Verpflichtung verletzt worden. Der Bw. könne sich nicht erfolgreich darauf stützen, dass die GmbH nicht über ausreichende Mittel zur Abgabenentrichtung verfügt habe, seien doch für die Jahre 2001 bis 2003 Gewinne in Höhe von rund 138.000 €, 348.000 € bzw…
…Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet, die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen und die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen. Die Pflicht des Vertreters, die vom Vertretenen geschuldeten Abgaben zu entrichten, besteht nur insoweit, als hiefür liquide Mittel vorhanden sind. Das Ausreichen, Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung…
…die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller…
…ergeben, die diese Nachforderungen festsetzen. In solchen Fällen bestimmt sich vielmehr der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob die juristische Peson die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Bei Abgaben, die…
…Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998,…
…die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel…
…Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998,…