…der BFH entschieden, dass der Kauf der Forderungen als ein Verzicht auf den den Kaufpreis übersteigenden Betrag zu sehen wäre. Es hätte sich damals um eine Gestaltung zur Umgehung der steuerlichen Folgen beim Mantelkauf gehandelt (siehe dazu auch den letzten Absatz auf S. 749 GmbHR…
…Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen. | 2. | Ein Mantelkauf, der den Abzug von Verlusten ausschließt, liegt auch dann vor, wenn die wesentlichen Änderungen der Struktur zu einem Teil bei der übertragenden und zum anderen Teil bei der übernehmenden Körperschaft erfolgen…
…die Strukturänderungen über einen längeren Zeitraum, müssen die Änderungen von einem einheitlichen rechtsgeschäftlichen Willen getragen sein, um den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen den Änderungen herzustellen und einen Mantelkauf zu verwirklichen. Da die inneren Beweggründe für die Abgabenbehörde nicht fassbar sind, müssen die äußeren Umstände des…
…Übertragung der Geschäftsanteile an XYGmbH und vor Durchführung der Sanierung durchgeführt worden, wäre wohl niemand auf die Idee gekommen, dies als Anhaltspunkt für einen späteren "Mantelkauf" zu betrachten. Nichts anderes kann jedoch gelten, wenn der Erwerb dieser Liegenschaft aufgrund vertraglicher Vorgaben der Auftraggeber-Seite zur…
…lit. b und c anzuwenden. Gemäß Ziffer 3 ist die Bestimmung des § 4 Z 2 über den Mantelkauf zu beachten. Der Unabhängige Finanzsenat legt seiner Entscheidung den am Beginn der Entscheidungsgründe dargelegten Sachverhalt zu Grunde, der sich aus den Angaben und vorgelegten Unterlagen der Bw…
…Bisherige Aktivitäten 2. Bericht des Planers 3. Festlegung der weiteren Vorgangsweise zu 1.: Im den letzten Wochen haben die Anlageberater das Objekt C., C1 den Interessenten vorgestellt. Das Objekt befindet sich in sehr guter Wohnlage im Ort mit Blick auf den Z.. Die Wohnqualität dieses…
…oder als Bauherr aufgetreten sei. Durch den Umfang der Herstellungsaufwendungen komme aufgrund der Schaffung eines neuen Wirtschaftsgutes kein Spekulationstatbestand in Betracht. Es sei daher die Frage zu prüfen, ob durch den kompletten Ausbau eines Dachbodens ein neues Wirtschaftsgut geschaffen werde. Im allgemeinen sei der Dachbodenraum…
…in § 8 Abs 4 Z 2 KStG innewohnenden Verlustverwertungselement Beachtung geschenkt werden (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, § 8 Anm 51). Um Mantelkauf annehmen zu können, muss sich die wirtschaftliche Struktur in wesentlichem Umfang ändern (Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger [Hrsg], KStG 1988, § 8 Tz 287)…
…der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an die Ärztekammer bloß gemeldet), ist das Vorliegen aller Zustimmungserklärungen wohl zu einem entsprechend nahen Zeitpunkt, möglicherweise aber bereits knapp vor Erstattung der Baubeginn-Anzeige im Juni 2006 oder frühestens im Zuge der Baubewilligung vom 18. Mai 2006 anzunehmen…
…Für eigene Verluste und Fehlbeträge der übernehmenden Körperschaft ist § 4 Z 1 und 2 anzuwenden. 3. Die Bestimmung des § 4 Z 2 über den Mantelkauf ist zu beachten." 3.1.2 Mit dem Steuerreformgesetz 1993 (BGBl. 818/1993) wurde § 21 wie folgt geändert: "Verlustabzug § 21…
…eigene Verluste der übernehmenden Körperschaft ist § 4 Z 1 lit. b und c anzuwenden. 3. Die Bestimmung des § 4 Z 2 über den Mantelkauf ist zu beachten." § 4 UmgrStG (Verlustabzug bei Verschmelzungen), auf deren Z 1 lit. b und c § 21 Z 2 UmgrStG verweist…
…nicht bestehende Betriebsausgaben mindern und die dadurch bei der im Weg des Mantelkaufs erworbenen B entstehenden Einnahmen mit den übernommenen Verlustvorträgen ausgleichen wollte. Liegt ein Scheingeschäft vor, sind die tatsächlichen (verdeckten) Vorgänge der der Besteuerung zu unterwerfen. Dies ist im konkreten Fall die Tätigkeit des…
…nicht bestehende Betriebsausgaben mindern und die dadurch bei der im Weg des Mantelkaufs erworbenen B entstehenden Einnahmen mit den übernommenen Verlustvorträgen ausgleichen wollte. Liegt ein Scheingeschäft vor, sind die tatsächlichen (verdeckten) Vorgänge der der Besteuerung zu unterwerfen. Dies ist im konkreten Fall die Tätigkeit des…
V) Es sei zu berücksichtigen, dass die Investitionen in das berufungsgegenständliche Objekt in dem kurzen abgeschlossenen Zeitraum der Jahre 1995 bis 1998 im Umfang von immerhin S 828.955,00 sehr erheblich seien, der absehbare Zeitraum mindestens 20 Jahre betroffen hätte, und laut der Prognoserechnung…
…dass - wie in den ob genannten Ausführungen dargelegt - zu keinem Zeitpunkt ein fertiges Projekt vorgelegen ist und die Miteigentümer tragen aufgrund des Bauherrenbegriffes sowohl die wesentliche Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung der Revitalisierungsmaßnahmen als auch das Baurisiko als auch das finanzielle Risiko. Verletzung von Verfahrensvorschriften…
…J. M. mit, sie würden versuchen, eine Umwidmung des Förderungskredites beim Amt der Kärntner Landesregierung zu erreichen. Diese langte bis dato nicht ein. Im Schreiben vom 22. Oktober 2008 führten die Bw. noch aus, dass die Gesamtfläche von 1.211,66 m 2 richtig sein…
…d.s. rd. 62 % der Anschaffungskosten in Höhe von € 118.142,00. Zu erwähnen ist, dass die Eigenleistungen des Ehegatten im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht nicht erfasst sind und der Sanierungsaufwand wesentlich höher wäre. Es liegen somit nicht untergeordnete Sanierungskosten vor, diese stellen daher…
…des Mantelkaufes erfüllt. Im vorliegenden Fall hat Herr GD mit Notariatsakt vom 18. März 1997 vom Alleingesellschafter LB sämtliche Anteile erworben. D.h., es liegt ein Veränderungsgrad von 100 % vor, sodass von einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auszugehen ist. Die Anteilsübertragung muss allerdings zu dem…
…Die vorgeschriebene Sofortzahlung insofern auch belastend, da auf jede Landeszuschüsse verzichtet werden musste, etwas zu hohes Jahreseinkommen meinerseits. Zusätzlich wäre die Aufnahme eines Kredites sehr teuer gewesen, dies altersbedingt. | Bisherige Anschaffungskosten .......................................................... | "€ 231.798,44 | Grunderwerbsteuer (Refundierungsansuchen läuft) ......................... | € 8.112…
…G. genannt. Das von einem Bauherrn zu tragende Bau- und Finanzierungsrisiko sei hier nicht mehr gegeben gewesen. Es bestehe ein sachlicher Zusammenhang zwischen den oben genannten Verträgen. Diesem Vertragsgeflecht zufolge sei auch der vertraglich begründete Bauauftrag in den grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen. Mit dem Antrag auf…