…ist zu prüfen, ob das wirtschaftliche Gewicht jener Betriebe, die eine Strukturänderung erfahren haben, so stark ist, dass das Tatbestandsmerkmal einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Struktur erfüllt ist. 14.2.2.4 Ausnahmen 14.2.2.4.1 Mantelkauf zu Sanierungszwecken Rz 1002: Das höchstpersönliche…
…der BFH entschieden, dass der Kauf der Forderungen als ein Verzicht auf den den Kaufpreis übersteigenden Betrag zu sehen wäre. Es hätte sich damals um eine Gestaltung zur Umgehung der steuerlichen Folgen beim Mantelkauf gehandelt (siehe dazu auch den letzten Absatz auf S. 749 GmbHR…
…an (vgl. VwGH 20.03.2013, 2009/13/0046, betreffend eine/n Anteilserwerb/Umwandlung zu Sanierungszwecken). Demnach geht aber auch das Vorbringen des Bf., durch den Brand am DATUM seien stille Reserven in Höhe von rd. 1,3 Mio Euro steuerwirksam aufgedeckt worden, diese seien…
…sich wesentliche Änderungen in der organisatorischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur der Körperschaft im Vergleich mit dem Entstehen der Verluste. Die Ausnahme des Mantelkaufes zu Sanierungszwecke liegt nach hiesiger Ansicht ebenfalls nicht vor. Es ist somit der Mantelkauftatbestand des § 8 Abs. 4 Z 2c KStG 1988…
…Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen. | 2. | Ein Mantelkauf, der den Abzug von Verlusten ausschließt, liegt auch dann vor, wenn die wesentlichen Änderungen der Struktur zu einem Teil bei der übertragenden und zum anderen Teil bei der übernehmenden Körperschaft erfolgen…
…eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein zweiter Kessel montiert oder ein Kachelofen installiert wird. Rz 530: Bloße Instandhaltungsaufwendungen zählen nicht zur begünstigten Wohnraumsanierung. Darunter fallen Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Laufende Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch…
7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…
…in diesem Zusammenhang sämtliche mit dem Vorhaben verbundenen wirtschaftlichen Risiken übernimmt/übernehmen. Bei einer allfälligen Darlehensfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen hat die Aufnahme und Bedienung des Darlehens durch den/die einzelnen Mieter direkt zu erfolgen. Eine Sanierung gilt keinesfalls als unmittelbar durch den/die Mieter selbst vorgenommen…
…den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen (Vollanwendungsbereich), sind nahezu alle Herstellungsaufwendungen infolge Verteilungsmöglichkeit der Aufwendungen nach §§ 3 bis 5 MRG über Antrag auf zehn bis fünfzehn Jahre zu verteilen. Eine Verteilung nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 ist nur insoweit vorzunehmen…
…2002 Rz 241 ff). Rz 994: Unberührt vom Tatbestand eines Mantelkaufs bleiben Schwebeverluste (Wartetasteverluste) im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 2 Abs. 2a EStG 1988, die auch bei einer vollständigen Strukturänderung der Körperschaft mit ihren nächsten Gewinnen zu verrechnen sind.
…die Strukturänderungen über einen längeren Zeitraum, müssen die Änderungen von einem einheitlichen rechtsgeschäftlichen Willen getragen sein, um den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen den Änderungen herzustellen und einen Mantelkauf zu verwirklichen. Da die inneren Beweggründe für die Abgabenbehörde nicht fassbar sind, müssen die äußeren Umstände des…
…erheblich, ob die finanzielle Deckung entsprechender Maßnahmen aus der Rücklage nach § 31 WEG 2002 gegeben ist - diesfalls kommt den Miteigentümern eine anteilige Abzugsfähigkeit zu. 7.10a.2.2 Förderungsauszahlung Rz 573c: Die Abzugsfähigkeit ist an eine Förderungsauszahlung gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes - UFG, BGBl…
…Darlehensrückzahlungen), nicht jedoch bei aus Eigenmitteln bezahlten Aufwendungen zur Wohnraumsanierung vorgesehen. 7.14.2.2.1 Nachversteuerung von achtjährig gebundenen Beträgen Rz 615: Eine Nachversteuerung von achtjährig gebundenen Beträgen hat insoweit zu erfolgen, als vor Ablauf von acht Jahren seit Vertragsabschluss die geleisteten Beträge rückgezahlt…
…Zöchling (2022), Second-Hand Verluste - Überlegungen zum Mantelkauf) Nach Ansicht der Richterin liegt zwar eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur vor, aber keine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur und keine wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur vor. Auch die Amtspartei gesteht in der Beschwerdevorentscheidung zu, dass die…
…Strukturänderung bei der Bf. herbeigeführt wurde. Tatsachenfragen sind einer ordentlichen Revision nicht zugänglich. Im Übrigen folgte die Entscheidung bei den zu behandelnden Rechtsfragen zum Mantelkauf der ständigen einhelligen Rechtsprechung des VwGH. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt daher nicht vor. Wien, am 24. Oktober 2018
…2002/15/0079). Jahre nach Erfüllung des Mantelkauftatbestandes (ab 2009) können von diesem umso weniger betroffen sein. Die Revision ist unzulässig, weil es zur strittigen Rechtsfrage, ob eine Treuhandschaft beim Mantelkauf zu berücksichtigen ist, bereits VwGH-Judikatur gibt (vgl. die angeführten Zitate), in deren Rahmen…
…Beweiswürdigung Der Sachverhalt zur Akademiereise sind im Wesentlichen unstrittig und sind die Quellen in den Klammern angeführt. Die Beweiswürdigung der zum Mantelkauf strittigen Sachverhaltselemente (Geschäftsführertätigkeit ***A***, Tätigkeit und Vermögen der Bf.) finden sich unter Punkt 3.1.2). Die Ausführungen zu den Eigentumsverhältnissen der Bf…
…Übertragung der Geschäftsanteile an XYGmbH und vor Durchführung der Sanierung durchgeführt worden, wäre wohl niemand auf die Idee gekommen, dies als Anhaltspunkt für einen späteren "Mantelkauf" zu betrachten. Nichts anderes kann jedoch gelten, wenn der Erwerb dieser Liegenschaft aufgrund vertraglicher Vorgaben der Auftraggeber-Seite zur…
…in dem Jahr, in dem die Verlustkürzung erfolgt, mit zu berücksichtigen. Siehe auch Rz 237. 3.8.4. Manteltatbestand Rz 1211: § 21 Z 3 UmgrStG legt fest, dass die Bestimmung des § 4 Z 2 UmgrStG über den Mantelkauf zu beachten ist. Dies bedeutet, dass im…
…lit. b und c anzuwenden. Gemäß Ziffer 3 ist die Bestimmung des § 4 Z 2 über den Mantelkauf zu beachten. Der Unabhängige Finanzsenat legt seiner Entscheidung den am Beginn der Entscheidungsgründe dargelegten Sachverhalt zu Grunde, der sich aus den Angaben und vorgelegten Unterlagen der Bw…