…diesen Verkauf sei erst im Juni 2001 erfolgt. Auf dem bei Bw. verbleibenden Teil dieses Grundstückes sei beabsichtigt, ein neues Gebäude für Vermietungszwecke zu errichten. Von Liebhaberei sei gemäß VwGH-Erkenntnis 92/13/0139 dann nicht auszugehen, wenn der Steuerpflichtige sein Streben nach Gewinnerzielung durch…
…Ausgaben). Ist zu erwarten, dass dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, ist Liebhaberei ab Beginn der Tätigkeit so lange anzunehmen, bis die Art der Bewirtschaftung des Mietobjektes geändert wird. Bei Vorliegen einer "kleinen" Vermietung ist Liebhaberei zu vermuten, wobei diese Vermutung iSd § 2 Abs. 4…
…nach drei Jahren feststehen, dass die Prognoserechnung nicht eingehalten werden könne? Nach der Rechtsprechung des VwGH könne bei der kleinen Vermietung ein Beobachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren angemessen sein. Seien die Verhältnisse in den einzelnen Phasen des Beobachtungszeitraumes jedoch unterschiedliche, werde ein längerer Zeitraum…
…Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 294 mit weiteren Nachweisen). Sie ist daher auch umsatzsteuerlich nicht relevant. Dieser Grundsatz ("Insgesamt-Liebhaberei") gilt bei einer "kleinen Vermietung" im Übrigen auch dann, wenn die Abgabenbehörde in einem konkreten Fall auf Grund verfahrensrechtlicher Hindernisse für einzelne Kalenderjahre die materiellen…
…Ertragsteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich Bedeutung hat. Für die objektive Ertragsfähigkeit ist in derartigen Fällen kein anderes Kriterium heranzuziehen, als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamterfolges innerhalb eines absehbaren Zeitraumes. Der VwGH hat hinsichtlich einer "kleinen Vermietung" unlängst ausdrücklich klar…
…jedoch selbst bis zum Jahr 2004 nicht die Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses (tatsächliches Gesamtergebnis: minus 22.724,62 €). Bei typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen (insbes. "kleine Vermietungen") ist zu beurteilen, ob sie in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lassen…
…"große Vermietung") oder § 1 Abs. 2 LVO (sog. "kleine Vermietung") vorliegt. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme von Liebhaberei kann nach Maßgabe…
…vorliegt. Dies würde bei der kleinen Vermietung bedeuten, dass von Beginn der Vermietung bis zur Änderung endgültig Liebhaberei vorliegt. Unter der Annahme der Fortführung der Vermietungstätigkeit in der bisherigen Art (ohne Ferienwohnung und Hofhalle) wäre in einem absehbaren Zeitraum kein Gesamtgewinn zu erwarten." Am 2…
…leg. cit. bei der "kleinen" Vermietung 23 Jahre ab erstmaligem Aufwendungsanfall beträgt, ist die abgegebene Optionserklärung jedenfalls auch so zu verstehen, dass die für die bw. Vermietergemeinschaft günstigere Regelung der LVO i.d.g.F. angewendet werden soll (vgl. auch Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei, 2…
…erschienen Fachartikel (Sarnthein, "Liebhaberei bei kleiner Vermietung EG-konform", ÖStZ 12/2005, S 273 ff) verwiesen. In dieser Arbeit wird u.a. ausgeführt, der österreichische Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum unecht befreit werden (iSd Art. 13 Teil B…
…587- vgl. auch Doralt /Renner aaO in RZ 472 und RZ 473). Absehbarer Zeitraum Als noch absehbar gilt bei "kleiner Vermietung" ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der Vermietung (neuer "Beobachtungszeitraum" hier gerechnet ab dem Jahre 2004). Hinweis Die Abgabenbehörde I. Instanz könnte dabei…
…anerkannt werden, da von Liebhaberei auszugehen ist. In der Berufung hat die Bw ausgeführt, dass es sich um eine Versorgungswohnung handelt. Es handelt sich somit um eine so genannte kleine Vermietung, eine Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 LVO, bei der widerlegbar vermutet wird, dass keine…
…Feststellungen wurde bereits vor Abschluss der Prüfung der bevollmächtigte StBer informiert. Zu den Feststellungen lt. Tz 10 und 11 wurde vom Steuerberater folgende Stellungnahme abgegeben: Nach der LiebhabereiVO läge bei der kleinen Vermietung zugegebenermaßen Liebhabereivermutung vor. Dem steht allerdings Art.4 Abs. 1 der 6…
…Auch bei meinen Immobilien bin ich, wie beim Malereibetrieb insgesamt erfolgreich gewesen und habe jedes Jahr seit über 15 Jahren auch brav Steuern bezahlt. Dass dann eine kleine zunächst förderungswürdige Immobilie sich durch eine Zeit schlecht verwerten lässt, kann doch nicht schon zu einer ,,Liebhaberei…
…Zl. 93/13/0171, die Unterteilung des Totalgewinnzeitraumes bei "großer" oder "kleiner" Vermietung aufgegeben und der Verfassungsgerichtshof in dieser Frage eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten habe. Das BMf habe den Beschwerdeführer letztlich mit GZ SB 30/1-IV/14/97 vom 30. Jänner 1997…
…1997 begonnene große Vermietungen durch Miteinbeziehung in die Liebhabereirichtlinien weiterhin für maßgeblich (vgl. die dortigen Ausführungen nach Pkt. 12.6.). Damit steht sie in Widerspruch zur Rechtsprechung, wonach vor der Novelle der LVO der maßgebliche absehbare Zeitraum bei "großer" und "kleiner" Vermietung gleich lang und…
…strukturverbessernden Maßnahmen. Als strukturverbessernde Maßnahmen kommen bei "großer Vermietung" z.B. die außerplanmäßige Tilgung von Fremdkapital oder die Vornahme baulicher Maßnahmen zum Zwecke besserer Vermietbarkeit in Betracht. Hat der Vermieter jahrelang strukturverbessernde Maßnahmen unterlassen, so liegt für jene Jahre steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Das Festhalten…
…1997 begonnene große Vermietungen durch Miteinbeziehung in die Liebhabereirichtlinien weiterhin für maßgeblich (vgl. die dortigen Ausführungen nach Pkt. 12.6.). Damit steht sie in Widerspruch zur Rechtsprechung, wonach vor der Novelle der LVO der maßgebliche absehbare Zeitraum bei "großer" und "kleiner" Vermietung gleich lang und…
…innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg zu erzielen. Die Absicht einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen muss anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sein. Liebhaberei ist bei der großen Vermietung dann anzunehmen, wenn die entgeltliche Gebäudeüberlassung bisher einen Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die…
…bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung) umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen sei (vgl. § 2 Abs. 4 und 6 LVO), beurteile sich nach den Grundsätzen, wie sie zur Einkommensteuer dargestellt seien. Es komme also darauf an, ob die Vermietung…