…ein Steuerberater, veräußerte im Jahr 1994 laut Rechnung EDV- Soft- und Hardware (Rechnung Nr 1/94 vom 28. Februar 1994) und einen Teil seines Klientenstocks (Rechnung Nr 2/94 vom 30. März 1994) an die mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Jänner 1994 gegründete T.-GmbH (idF…
…Finanzamt dem Bw. mit Schreiben vom 1. Juli 2003 mit, dass die Pfändung von Klientenhonoraren kein alleiniges Kriterium für eine abgabenbehördliche Überprüfung wäre. Da die Anfrage jedoch keinen auskunftspflichtigen Sachverhalt im Wirkungsbereich des Finanzamtes darstellen würde, wurde er auf seine standesrechtliche Berufsvertretung verwiesen. Betreffend den…
…Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für die Anerkennung von Aufwendungen bzw. Ausgaben eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Bürgschaftsübernahme in Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters erfolgt…
3. Der Bw beantragt weiters, Alimentationszahlungen an seine beiden minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Da gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 Leistungen des gesetzlichen Unerhalts durch den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind, kann dem Antrag des Bw nicht entsprochen werden. Dass der…
…2002/00220-001 schuldig erkannt, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Villach [nunmehr: Spittal Villach] [ergänze: grob] fahrlässig [als Verfasser der Steuererklärungen seines Klienten DI K dazu beigetragen, dass] unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [des Steuerpflichtigen von diesem] im Jahre 2000 [gemeint: betreffend…
…räume allerdings ein, dass die vom Prüfer vertretene Rechtsauffassung ebenso denkbar sei. In seiner Stellungnahme "akzeptierte" der Betriebsprüfer die Berufungsargumente. ad 7) Betriebsausgabe vom 23. Dezember 1996 ("Bürgschaftsübernahme für Klienten"): Zunächst werde darauf hingewiesen, dass weder eine Bürgschaftsverpflichtung eingegangen noch ein Darlehen gewährt worden sei…
…J. hätte jedenfalls ohne die Haftungserklärung keinesfalls die Anlage getätigt. Meines Wissens nach ist der Grund, warum Herr Ing. Sch. an zwei seiner Klienten Zahlungen leisten muss, ebenfalls darin zu sehen, dass er sich zu einer Haftung verpflichtet hat; hierfür wurde er zivilrechtlich verurteilt. Strafrechtlich…
…bezieht, wie folgt: Die Auftragserteilung und damit die Vollmachtsgewährung an den Bw seien vom Eingehen der Bürgschaft abhängig gewesen, diese habe nicht der Aufrechterhaltung einer bereits vorhandenen Verbindlichkeit eines bereits vorhandenen Klienten gedient. Erst durch die Gewährung der Bürgschaft sei die Einkunftserzielung möglich geworden, da…
…samt Einnahmen-Ausgabenrechnung) für das Jahr 1994 beantragte der Bw. die Anerkennung u. a. der Kostenpositionen "Klientengeschenke" (S 48.504,11), Kfz-Spesen (S 301.297,50) und "Instandhaltung allgemein" (S 199.983,06) als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 bzw…
…nicht abziehbaren Vorsteuer durchwegs 20%ige Vorsteuerbemessungsgrundlagen abgesetzt habe, eine aus den als Beilage zu dem Schreiben übermittelten Kontoblättern mit der Nummer 660 (Geschenke an Klienten) ersichtliche Differenz von S 370,26 für das Jahr 1998 bzw. S 177,85 für das Jahr 1999 ergebe…
…Ermittlung des Privatanteils geführt wurden, zu beantworten und die Belege bezüglich der Kosten für Klientengeschenke von S 27.847,97 für das Jahr 1997 und S 6.831,54 für das Jahr 1998 vorzulegen. Mit dem beim UFS am 25. September 2007 eingelangten Begleitschreiben wurden…
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…
Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…
…zumal Dr. Z selbst aus eigenem Antrieb anlässlich seiner Einvernahme diesbezüglich ungefragt erklärt hatte, dass eine Einsicht in die Klientenakten der Jahre 2000 bis jüngst zum Großteil nicht möglich sei, weil diese bereits vernichtet worden seien (!). Die tatsächliche Durchführung der Durchsuchungen auf Basis der mündlichen…
…dass mangels Überprüfungsmöglichkeit die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen nicht nachvollzogen werden könne. Durch die jährlich unterschiedliche Benennung der Klientenabrechnungen und durch die EDV-Umstellung könne ebenfalls eine vollständige Nachvollziehung der Einnahmen nicht gewährleistet werden (Finanzstrafakt Bl. 28). Daraufhin erklärte der Beschuldigte: Er sei der Meinung…
Will man diesen Verdacht im gegenständlichen Fall aufklären, muss man auch die Klientenakten (soweit noch greifbar, weil von Dr. Z noch nicht vernichtet) und Anderkonten des Dr. Z analysieren, um abgleichen zu können, in welchem Ausmaß die erbrachten und abgerechneten Leistungen des Anwaltes bzw. die…
…§ 184 BAO wie folgt im Schätzungswege ermittelt: 4.1.) Beschreibung der Schätzung: Zunächst werden als Grundlage für die Schätzung die im Zuge der Ermittlungen des Erhebungsdienstes bei diversen Wiener Finanzämtern festgestellten Honorarzahlungen lhrer Klienten an Sie in den Jahren 1998 und 1999 herangezogen. Aus der…
…Verbrauchsteuern zu erledigen sei. Ihm sei dieser Problemkreis erst anlässlich dieses Falles bewusst geworden und seine Mitarbeiter entsprechend instruiert worden. Der Klient habe ihn bei Beginn des Auftragsverhältnisses nicht darauf aufmerksam gemacht, dass hier auch verbrauchsteuerpflichtige Lieferungen aus Deutschland dabei sind. Mit dem früheren Steuerberater…
…sondern US diese Funktion ausgeübt habe. Auf Vorhalt, dass er dann ja möglicherweise als Verteidiger des HS - in gröblichster Verletzung der Interessen seines Klienten - für diesen am 1. April 1998 im Finanzstrafverfahren zu StrLNr. 5/98 - ein offenbar falsches Geständnis einer begangenen Abgabenhinterziehung für HS…