Klientenstock Rz 520: Einem Klientenstock einer Wirtschaftstreuhandkanzlei kommt die Eignung eines selbständigen, auch durch entgeltliche Übertragung verwertbaren Vermögensobjektes zu, dessen Wert sich idR an dem durch die betreffenden Klienten bewirkten Jahresumsatz orientiert (VwGH 28.1.1998, 95/13/0285). Ein Klientenstock eignet sich nicht zur…
Veräußert eine österreichische Vermögensverwaltungs-AG einen Teil ihres Klientenstockes, der bisher sowohl in Österreich als auch durch eine schweizerische Betriebstätte der Vermögensverwaltungs-AG betreut wurde, an eine schweizerische Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 (bzw. Art. 13 Abs. 2) DBA-Schweiz…
…ein Steuerberater, veräußerte im Jahr 1994 laut Rechnung EDV- Soft- und Hardware (Rechnung Nr 1/94 vom 28. Februar 1994) und einen Teil seines Klientenstocks (Rechnung Nr 2/94 vom 30. März 1994) an die mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Jänner 1994 gegründete T.-GmbH (idF…
…die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann sind diese Einkünfte nach…
…worden. Dieses bleibe wie bisher bestehen. Somit bestünden weiterhin zwei selbständige Unternehmen. Es wäre auch gar nicht möglich alle Klienten in die GmbH zu übernehmen, da insbesondere mit der Kanzlei Z ein Werkvertrag bestehe, der ihn als Einzelunternehmer an die Kanzlei Z binde (siehe Anlage)…
…Die Aufwendungen betreffen einen von der Bf. besuchten Universitätslehrgang (außerordentliches Studium) „Psychotherapie – Fachspezifikum Klientenzentrierte Psychotherapie“ an der Donau-Universität Krems. Im angefochtenen Bescheid verwehrte das Finanzamt den beantragten Werbungskosten den Abzug mit der Begründung, dass der gegenständliche Universitätslehrgang nicht der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten…
…Finanzamt dem Bw. mit Schreiben vom 1. Juli 2003 mit, dass die Pfändung von Klientenhonoraren kein alleiniges Kriterium für eine abgabenbehördliche Überprüfung wäre. Da die Anfrage jedoch keinen auskunftspflichtigen Sachverhalt im Wirkungsbereich des Finanzamtes darstellen würde, wurde er auf seine standesrechtliche Berufsvertretung verwiesen. Betreffend den…
…Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für die Anerkennung von Aufwendungen bzw. Ausgaben eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Bürgschaftsübernahme in Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters erfolgt…
3. Der Bw beantragt weiters, Alimentationszahlungen an seine beiden minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Da gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 Leistungen des gesetzlichen Unerhalts durch den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind, kann dem Antrag des Bw nicht entsprochen werden. Dass der…
…2002/00220-001 schuldig erkannt, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Villach [nunmehr: Spittal Villach] [ergänze: grob] fahrlässig [als Verfasser der Steuererklärungen seines Klienten DI K dazu beigetragen, dass] unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [des Steuerpflichtigen von diesem] im Jahre 2000 [gemeint: betreffend…
…räume allerdings ein, dass die vom Prüfer vertretene Rechtsauffassung ebenso denkbar sei. In seiner Stellungnahme "akzeptierte" der Betriebsprüfer die Berufungsargumente. ad 7) Betriebsausgabe vom 23. Dezember 1996 ("Bürgschaftsübernahme für Klienten"): Zunächst werde darauf hingewiesen, dass weder eine Bürgschaftsverpflichtung eingegangen noch ein Darlehen gewährt worden sei…
…welche Agenden zum Aufgabenbereich eines gewerblichen Vermögensberaters gehören. Das BFG wies daraufhin, dass dieser Aufgabenbereich nicht die Übernahme der Haftung für Kreditmittel, die einem Klienten gewährt werden, umfasst, nahm in weiterer Folge auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betr. Übernahme von Bürgschaften Bezug und räumte dem…
…welche Agenden zum Aufgabenbereich eines gewerblichen Vermögensberaters gehören. Das BFG wies daraufhin, dass dieser Aufgabenbereich nicht die Übernahme der Haftung für Kreditmittel, die einem Klienten gewährt werden, umfasst, nahm in weiterer Folge auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betr. Übernahme von Bürgschaften Bezug und räumte dem…
…J. hätte jedenfalls ohne die Haftungserklärung keinesfalls die Anlage getätigt. Meines Wissens nach ist der Grund, warum Herr Ing. Sch. an zwei seiner Klienten Zahlungen leisten muss, ebenfalls darin zu sehen, dass er sich zu einer Haftung verpflichtet hat; hierfür wurde er zivilrechtlich verurteilt. Strafrechtlich…
…bezieht, wie folgt: Die Auftragserteilung und damit die Vollmachtsgewährung an den Bw seien vom Eingehen der Bürgschaft abhängig gewesen, diese habe nicht der Aufrechterhaltung einer bereits vorhandenen Verbindlichkeit eines bereits vorhandenen Klienten gedient. Erst durch die Gewährung der Bürgschaft sei die Einkunftserzielung möglich geworden, da…
…samt Einnahmen-Ausgabenrechnung) für das Jahr 1994 beantragte der Bw. die Anerkennung u. a. der Kostenpositionen "Klientengeschenke" (S 48.504,11), Kfz-Spesen (S 301.297,50) und "Instandhaltung allgemein" (S 199.983,06) als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 bzw…
…nicht abziehbaren Vorsteuer durchwegs 20%ige Vorsteuerbemessungsgrundlagen abgesetzt habe, eine aus den als Beilage zu dem Schreiben übermittelten Kontoblättern mit der Nummer 660 (Geschenke an Klienten) ersichtliche Differenz von S 370,26 für das Jahr 1998 bzw. S 177,85 für das Jahr 1999 ergebe…
…Ermittlung des Privatanteils geführt wurden, zu beantworten und die Belege bezüglich der Kosten für Klientengeschenke von S 27.847,97 für das Jahr 1997 und S 6.831,54 für das Jahr 1998 vorzulegen. Mit dem beim UFS am 25. September 2007 eingelangten Begleitschreiben wurden…
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…