…15/0042) geht es dabei (über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus) um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. In diesem Verfahren ist weder die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 12. November 1997…
…darüber auf Antrag zu entscheiden hat (Abrechnungsbescheid). Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung (VwGH 29.1.1998, 85/17/0062). Im Antrag vom 3. Dezember 2003 begehrt die Bw…
…1.2000; 97/15/0191, VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Somit diene der Abrechnungsbescheid der Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte bezüglich der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften (VfGH 18.12.1980, B 404/79; VwGH 30.4.2003, 2002/16/0245). Sei der…
…von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. § 216 BAO eröffnet einem Abgabepflichtigen einen Anspruch auf Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (z. B. VwGH 21.1.1996, 93/14/0089 und 30.4.2003…
…nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. § 216 BAO eröffnet einem Abgabepflichtigen einen Anspruch auf Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (z. B. VwGH 21.1.1996, 93/14/0089 und 30.4.2003, 2002/16/0245…
…BAO-Kommentar, § 216 TZ 3 ein, bei § 216 BAO ginge es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin. Mit einem Abrechnungsbescheid werde nicht nur über die Abrechnung im Sinne der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Rechtsansicht entschieden, sondern über die Gebarung schlechthin (§ 216 BAO…
…durch welche Buchungen ein Rückstand zustande gekommen ist, zu beseitigen. Bei § 216 geht um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (Ritz, BAO³, § 216 Tz3). Im Abrechnungsbescheidverfahren ist jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein…
…maßgebend sind vielmehr die tatsächlich durchgeführten Buchungen (siehe dazu Ritz, BAO³, § 239 Tz 1ff). Demgegenüber erfolgt die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte wie beispielsweise die Zulässigkeit der Verrechnung einer Gutschrift im Rahmen eines Abrechnungsbescheidverfahrens gemäß § 216 BAO (Ritz, a.a.O., § 216 Tz 2ff). Die Bw…
…Umstand ist vorgehalten und in der weiten Folge nicht mehr bestritten worden. Dazu kommt noch, dass die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte ohnedies im Wege des Abrechungsbescheides (§ 216 BAO) zu klären wäre. Der Vorhalt, ob tatsächlich Löhne im haftungsgegenständlichen Zeitraum nur teilweise ausbezahlt worden seien ist…
…zu beseitigen. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Frage der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Der Antrag auf…
… 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem…
… 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem…
… 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem…
… 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem…
…19.12.1986, 86/15/0058). Somit dient der Abrechnungsbescheid der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte bezüglich der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften (VwGH vom 30.4.2003, 2002/16/0245). Das Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid hat sich damit zu befassen, ob die…
…wonach der Abrechnungsbescheid ausschließlich der Entscheidung diene, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Es könne auch die Prüfung und die Darstellung der Ergebnisse…
…Gehalt einer Deutung als Abrechnungsbescheid im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus geht es in diesem Verfahren (Abrechnungsbescheidverfahren) nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (VwGH 29. 1. 1998…
…den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht hiebei vielmehr um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darlegung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung…
…hat die Abgabenbehörde gemäß § 216 BAO darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl. zB VwGH 29. 1…
…den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht hiebei vielmehr um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darlegung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung…