…Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht somit nur insoweit, als EU/EWR-Recht bzw. Ergänzungsabkommen hiezu einen solchen Anspruch vorsehen. Eine Beschränkung des Bezuges von Familienbeihilfe einzig und allein auf im Inland wohnhafte Kinder wird daher entgegen sämtlicher…
…4. § 4 Abs 7 FLAG 1967: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Auf die grundsätzlichen Ausführungen oben unter Pkt. 1. zum ständigen Aufenthalt, welche abgeleitet auch für die Tochter der Berufungswerberin Anwendung finden, und die Regelung des § 53…
…der Berufungswerberin (Bw.) die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die Kinder T und Y S sowie KA für den Zeitraum September 2001 bis August 2002 zurück. Das Finanzamt begründete diese Rückforderung damit, dass Personen, die sowohl im Ausland als auch in Österreich einen Wohnsitz haben…
…Die Kindesmutter stellte am 30.03.2012 einen Antrag auf Weiterzahlung der Familienbeihilfe. Rechtliche Würdigung: Nach nationalem Recht ist für einen Beihilfenanspruch grundsätzlich ein Wohnsitz/Aufenthalt im Inland erforderlich (§ 2 Abs. 1 FLAG 1967). Dieser fehlt im gegenständlichen Fall bei der Antragstellerin und ihren Kindern…
…der §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhielten und sei für den beantragten Anspruch der tatsächliche Aufenthalt des Antragstellers und des Kindes im Bundesgebiet maßgeblich. Da nach den beigebrachten Unterlagen für das am 18. April 2008…
…im Ausland einen Wohnsitz haben, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und…
…der Unterhaltsleistungen sei sein Nettoeinkommen. Mit seinem Nettoeinkommen werde er in die Stufe 8 eingereiht - also in die Bandbreite zwischen 2500 und 2800 netto. Mit dieser Einstufung würden sich die Unterhaltsleistungen aus der Tabelle ablesen lassen. Unterhaltsleistungen für seine Kinder im Ausland (Kennziffer 753) A…
…wenn sie 1) den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und 2) sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB…
…die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 20.6.2000, 98/15/0016, vom 2.6.2004, 2001/13/0160 sowie weiters die Erkenntnisse vom 8.6.1982, 82/14/0047, und vom 28.11.2002, 2002/13/0079). Kinder…
…Berufungswerberin zutrifft, sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz hat, sieht § 2 Abs. 8 FLAG vor, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann besteht, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland gelegen ist und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten . Eine Person…
…Wortfolge "voraussichtlich dauernd außer Stande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen": Im Zusammenhang mit Erkrankungen oder Handicaps von Kindern verwendet das FLAG 1967 zwei Begriffe. Einerseits besteht bei Vorliegen einer erheblichen Behinderung (vgl § 2 Abs 1 lit h und § 6 Abs 1 lit g…
…Weiter werde in diesem Schreiben dargelegt, dass die Kontakte zwischen dem Berufungswerber und seinen Kindern bzw. seiner Ehegattin im gemeinsamen Haus in H stattfinden. Der steuerliche Vertreter verweise auf die Besichtigung des Hauses am 15.6.2005 durch einen Beamten der Abgabensicherung, der keine Hinweise…
…nach § 6 FLAG auch Vollwaisen und Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst. Nach § 5 Abs. 3 FLAG idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. …
… 5 Abs. 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten. Da sich Ihre Kinder M und S laut Unterlagen und eigener Angabe seit Juli 2011 wieder ständig in Österreich in Ihrem Haushalt aufhalten, konnte der Berufung für den…
…Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Sie und Ihre Kinder waren in der Zeit…
…dann kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, wenn sich diese ständig im Ausland aufhalten würden. Der Bruder der Bw., so das Finanzamt in seiner Begründung weiter, sei marokkanischer Staatsbürger und wohne seit 5.12.2005 bei der Antragstellerein. Im Schuljahr 2005/2006 habe er…
…sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Das FLAG regelt somit im § 2 Abs. 3 ausdrücklich, welche verwandtschaftliche oder rechtliche Beziehung zwischen dem Antragsteller und der…
…Kinder, die nicht österreichische Staatsbürgerinnen sind, besteht gemäß § 3 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…Sinne auch Mang, SWI 2004, S. 491, und UFS v. 29.11.2007, RV/0057-G/06, wonach im Falle, dass der Antragsteller die Fehlerhaftigkeit des Bescheides geradezu bedingt, indem er trotz Aufforderung die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt, eine negative Ermessensübung gerechtfertigt ist). Jedenfalls kommt…
…nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten (§ 3 Abs. 2 FLAG). Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß Artikel 74 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über…