…Arbeitslosengeld werden somit die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Hochrechnungsverfahren"). Hochzurechnen sind nur die Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit bezogen wurden (vgl…
…wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert werden (vgl. VwGH 20.7.1999, 94/13/0024, ÖStZB 2000, 4). Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4…
…aus den Haupteinkunftsarten (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aus. Bei diesem "Hochrechnungsverfahren" werden diese Einkünfte zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen (hier 26.502 €) hochgerechnet. Dabei darf die sich ergebende Steuer jedoch nicht höher sein als jene…
…1 Z 5 lit. a EStG steuerfreie Bezüge in Höhe von 5.092,20 €. Das Finanzamt führte die Veranlagung unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG ("Hochrechnungsverfahren") durch, indem es die vom M-Verlag von 14. September bis 31. Dezember 2004 bezogenen…
…im Hinblick auf den Notstandshilfebezug, unter Anwendung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG ("Hochrechnungsverfahren") durch, wobei die festgesetzte Steuer mit dem Betrag begrenzt wurde, der sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge, also auch der Notstandshilfe, ergeben würde. Nachdem das Finanzamt mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung (BVE…
…die für das restliche Kalenderjahr zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind. Durch dieses Hochrechnungsverfahren soll vermeiden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl Doralt…
…jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Die genannten steuerfreien Transferleistungen lösen somit bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung (Hochrechnung) aus. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist, als das eines ganzjährig Beschäftigten. Die…
…Abzüge sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen. Mit dem in § 3 Abs. 2 EStG 1988 angeordneten Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Umzurechnen auf einen Jahresbetrag sind deshalb nur die Einkünfte…
…| 1.9. bis 30.9.2003 | NÖ Gebietskrankenkasse | 673,38 € | Das Finanzamt führte die Veranlagung unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG ("Hochrechnungsverfahren") durch, indem es die von der HM GmbH von 1. Oktober bis 31. Dezember 2003…
…Werbungskosten gekürzte Betrag. Das Werbungskostenpauschale ist erst von den hochgerechneten Einkünften in Abzug zu bringen. Steuerabsetzbeträge sind in die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes einzubeziehen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Doralt,…
… 3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Für die Beantwortung der Frage, ob es sich beim Übergangsgeld nach Altersteilzeit um an Stelle…
…wenn die steuerfreien, sozialen Transferleistungen in einem Veranlagungszeitraum mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Um diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat der Gesetzgeber den Veranlagungszeitraum auf…
…Da ein Pflichtveranlagungstatbestand im vorliegenden Fall verwirklicht wurde, besteht keine Möglichkeit, einen allfälligen Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen. Der Grund für die Abgabennachforderung ist auf die Zusammenrechnung der beiden Bezüge aus den beiden Dienstverhältnissen sowie auf das gesetzlichen Hochrechnungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 zurückzuführen…
…die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. [..]" Gemäß dieser Bestimmung erfolgt im so genannten "Hochrechnungsverfahren" zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression eine Umrechnung der übrigen Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen, wobei die festzusetzende Steuer mit der Höhe begrenzt wird, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge …
…jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Das Hochrechnungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 ist nicht verfassungswidrig (vgl. VfGH 28.6…
…des § 3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Der Verfassungsgerichtshof hat im Übrigen in seinem Erkenntnis vom 28. Juni 1990, G 71…
…0024). Das Vorbringen des Bw., dass das Arbeitslosengeld aufgrund der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 ("Hochrechnungsverfahren") sehr wohl Auswirkungen auf die Besteuerung der Arbeitseinkünfte hätte, ist demnach zutreffend. Tatsache ist jedoch, dass dem Bw. für das Jahr 2004 kein Arbeitslosengeld gewährt wurde und…
…des § 3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Der Verfassungsgerichtshof hat im Übrigen in seinem Erkenntnis vom 28. Juni 1990, G 71…
…führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Einkommensteuer höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher als das eines ganzjährig Beschäftigten (Doralt…
…der Bezüge und die Anzahl der Tage, für die solche Bezüge ausgezahlt wurden) zu übersenden. Der Bezug von Arbeitslosengeld löst daher das oben dargestellte Hochrechnungsverfahren aus. Die Ermittlung eines fiktiven Jahreseinkommens wird ausschließlich zur Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes herangezogen, wobei ein Durchschnittssteuersatz ausschließlich bei hochgerechneten Einkommen…