IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 29. September 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 23. September 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014, zu Recht erkannt: Die…
…Arbeitslosengeld werden somit die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Hochrechnungsverfahren"). Hochzurechnen sind nur die Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit bezogen wurden (vgl…
…wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert werden (vgl. VwGH 20.7.1999, 94/13/0024, ÖStZB 2000, 4). Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4…
…aus den Haupteinkunftsarten (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aus. Bei diesem "Hochrechnungsverfahren" werden diese Einkünfte zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen (hier 26.502 €) hochgerechnet. Dabei darf die sich ergebende Steuer jedoch nicht höher sein als jene…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 23.3.2016 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2015 in der Höhe von -544,00 Euro fest, wobei das sog. Hochrechnungsverfahren nach § 3 Abs. 2 EStG zur Anwendung gelangte…
…1 Z 5 lit. a EStG steuerfreie Bezüge in Höhe von 5.092,20 €. Das Finanzamt führte die Veranlagung unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG ("Hochrechnungsverfahren") durch, indem es die vom M-Verlag von 14. September bis 31. Dezember 2004 bezogenen…
…im Hinblick auf den Notstandshilfebezug, unter Anwendung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG ("Hochrechnungsverfahren") durch, wobei die festgesetzte Steuer mit dem Betrag begrenzt wurde, der sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge, also auch der Notstandshilfe, ergeben würde. Nachdem das Finanzamt mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung (BVE…
…bislang unberücksichtigt gebliebenen in den Monaten Jänner und Februar 2012 erzielten geringfügigen nichtselbständigen Einkünfte iHv € 748,00 nunmehr in den Gesamtbetrag der Einkünfte aufnahm, sie jedoch im Gegensatz zu den in den Monaten März bis Dezember 2012 erzielten Einkünften im Hochrechnungsverfahren gemäß § 3 Abs…
…teilweise statt, als es die bislang unberücksichtigt gebliebenen nichtselbständigen Einkünfte des Y es nunmehr in den Gesamtbetrag der Einkünfte aufnahm, sie jedoch im Gegensatz zu den Einkünften des X im Hochrechnungsverfahren außer Acht ließ. Mit Eingabe vom 6. Juni 2013 beantragte der Bf. die Entscheidung…
…die für das restliche Kalenderjahr zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind. Durch dieses Hochrechnungsverfahren soll vermeiden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl Doralt…
…jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Die genannten steuerfreien Transferleistungen lösen somit bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung (Hochrechnung) aus. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist, als das eines ganzjährig Beschäftigten. Die…
…Abzüge sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen. Mit dem in § 3 Abs. 2 EStG 1988 angeordneten Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Umzurechnen auf einen Jahresbetrag sind deshalb nur die Einkünfte…
…| 1.9. bis 30.9.2003 | NÖ Gebietskrankenkasse | 673,38 € | Das Finanzamt führte die Veranlagung unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG ("Hochrechnungsverfahren") durch, indem es die von der HM GmbH von 1. Oktober bis 31. Dezember 2003…
…Werbungskosten gekürzte Betrag. Das Werbungskostenpauschale ist erst von den hochgerechneten Einkünften in Abzug zu bringen. Steuerabsetzbeträge sind in die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes einzubeziehen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Doralt,…
…1999, 94/13/0024). Ziel dieser Regelung ist die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Absenkung der Steuerprogression durch die Miteinbeziehung der steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl…
…ff, mwN). Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 soll sohin Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als jenes eines ganzjährig Beschäftigten. Als "Schutzbestimmung" gegen ungewollte Steuermehrbelastungen wurde ausdrücklich (§ 3 Abs. 2 3…
…In einem solchen Fall sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen (Hochrechnungsverfahren). Die festzusetzende Steuer wird mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…überhöhter Nettoeinkommen aus Transferleistugen. Beabsichtigt ist die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Absenkung der Steuerprogression durch die Miteinbeziehung der steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Die Regelung ist…
…des § 3 Abs 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. In die Einkommensteuerbemessungsgrundlage die mit dem Durchschnittsteuersatz der hochgerechneten Einkünfte zu multiplizieren ist, sind…
…3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Der Berufungswerber hat im Streitjahr so genannte Transferleistungen und an deren Stelle tretende Ersatzleistungen, nämlich…