…Abs. 3 Z. 1 und 2 lit. a bis c). Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken (§ 34 Abs. 1…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen vom 12. Mai 2003 der Bw., vertreten durch Mag. Rudolf Vouk, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. Mai 2003 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2002 (landwirtschaftlicher Betrieb vlg. "K.", KG…
…38, wird ausdrücklich durchgeführt. Auf die öffentlich kundgemachten Musterstücke wird hingewiesen. Wirtschaftliche Ertragsbedingungen: Auch diesbezüglich wurden H. T. die gesetzlichen Grundlagen erläutert. Auch wurde auf die veröffentlichten Richtbetriebe (Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe und Untervergleichsbetriebe) hingewiesen. Lagerhaus Bleiburg, Entfernung ca. 5 km, durchschnittliche Steigung kann von H. T…
6º aufweisen, ist bei beiden Betrieben insoweit kein Abschlag vorzunehmen (gewesen). Größe (Anzahl) der TrennstückeFür eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 2 ha ist als Mindestgröße eines Trennstückes 0,5 ha vorgesehen. Beim Betrieb der Bw. wirkt sich diese Position nicht aus. Beim Vergleichsbetrieb mit…
…Von der Bodenschätzung sei für den gegenständlichen Betrieb eine Bodenklimazahl von 51,1 ermittelt worden. Da es sich bei der Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe um eine vergleichende Bewertung (ausgehend vom Hauptvergleichsbetrieb über die Vergleichs- und Untervergleichsbetriebe) handle, sei der tatsächliche Reinertrag des eigenen Betriebes nicht maßgebend…
…unverändert festhalte, da sie auf stabiler gesetzlicher Grundlage beruhen." Das Finanzamt teilte dem Bw. im Schreiben vom 23. Jänner 2009 den Inhalt der §§ 32 (Bewertungsrecht, Ertragswert), 34 (Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe, Betriebszahl), 35 (Untervergleichsbetriebe), 36 (Ermittlung der Betriebszahlen), 37 (Ganz der Bewertung), 38 (Ermittlung des Hektarsatzes), 39…
…Zl. 08 0103/1-IV/8/88, veröffentlicht im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" vom 19.2.1988), wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist auf der Grundlage der §§ 44 und 35 BewG für…
Was den "Ertragswertbegriff" anlangt, geht der Bw. offensichtlich von einem anderen Verständnis als das Bewertungsgesetz aus. § 32 Abs. 2 BewG definiert was unter Ertragswert zu verstehen ist. Maßgebend ist nicht der tatsächlich erzielte Ertrag, sondern der erzielbare Ertrag. Dabei gibt das Gesetz in einer Reihe…
…BewG lauten wie folgt: "§ 38 Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d. h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) Der Bundesminister für Finanzen bestimmt mit Verordnung, mit welchen Ertragswerten pro Hektar (Hektarsätzen) die im § 39 Abs…
…sonst wären ein Reinertrag und der daraus resultierende Einheitswert überhaupt nicht feststellbar. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit wirken sich ausschließlich nur auf den fiktiven so genannten Hauptvergleichsbetrieb weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend aus. Es ist Sache der Behörde diese Tatsachen zu berücksichtigen und nicht in…
…Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu berücksichtigen. Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken (§ 34 Abs…
…Einheitswertes gesetzlich unabhängig von einem aktuellen Preisniveau geregelt ist. Folglich kann das aktuelle Preisniveau sowie die behauptete Verschlechterung der Ertragsbedingungen aufgrund des Grundsatzes der "vergleichenden Bewertung" nur bei einer Abänderung des Hektarsatzes für den Hauptvergleichsbetrieb berücksichtigt werden. Diese mögliche Abänderung des Hektarsatzes obliegt aber ausschließlich…
…zu niedrig, weil ein Abschlag in dieser Größenordnung in keinem Verhältnis zum Zuschlag beim Hauptvergleichsbetrieb (15 %) mit 30 ha Ackerland bester Bodenqualität stehe, geht schon deshalb fehl, weil der Abschlag für den Einfluss der Betriebsgröße nicht von der Bodenklimazahl des Hauptvergleichsbetriebes mit dem Wert 100…
…Gemäß § 38 Abs. 1 BewG ist für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. Nach BGBl. 649/1987 beträgt dieser für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1988 für das landwirtschaftliche Vermögen 31.500,-- S bzw. 2.289…
…für bestimmte Betriebe (Vergleichsbetriebe) nach Beratung im Bewertungsbeirat mit rechtsverbindlicher Kraft das Verhältnis fest, in dem die Vergleichsbetriebe nach ihrer Ertragsfähigkeit auf die Flächeneinheit (Hektar) bezogen zum Hauptvergleichsbetrieb stehen, um für die Bewertung aller in der Natur tatsächlich vorkommenden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes die…
…für bestimmte Betriebe (Vergleichsbetriebe) nach Beratung im Bewertungsbeirat mit rechtsverbindlicher Kraft das Verhältnis fest, in dem die Vergleichsbetriebe nach ihrer Ertragsfähigkeit auf die Flächeneinheit (Hektar) bezogen zum Hauptvergleichsbetriebe stehen, um für die Bewertung aller in der Natur tatsächlich vorkommenden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes die…
…für bestimmte Betriebe (Vergleichsbetriebe) nach Beratung im Bewertungsbeirat mit rechtsverbindlicher Kraft das Verhältnis fest, in dem die Vergleichsbetriebe nach ihrer Ertragsfähigkeit auf die Flächeneinheit (Hektar) bezogen zum Hauptvergleichsbetriebe stehen, um für die Bewertung aller in der Natur tatsächlich vorkommenden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes die…
…ist im Berufungsvorbringen bislang nicht konkret ausgeführt worden. Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der "Äußeren Verkehrslage" eines landwirtschaftlichen Betriebes, im Vergleich zum Hauptvergleichsbetrieb, dessen Entfernungen zum nächstgelegenen Lagerhaus, zur Milchsammelstelle und zum Bezirkshauptort maßgeblich sind. Da der Betrieb des KR selbst…
…Zl. 08 0103/1-IV/8/88, veröffentlicht im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" vom 19.2.1988), wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist auf der Grundlage der §§ 44 und 35 BewG für…
…für bestimmte Betriebe (Vergleichsbetriebe) nach Beratung im Bewertungsbeirat mit rechtsverbindlicher Kraft das Verhältnis fest, in dem die Vergleichsbetriebe nach ihrer Ertragsfähigkeit auf die Flächeneinheit (Hektar) bezogen zum Hauptvergleichsbetriebe stehen, um für die Bewertung aller in der Natur tatsächlich vorkommenden landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes die…