…Dezember 2012 zu stunden. Die sofortige Entrichtung der Abgaben, welche von keiner Bemessungsgrundlage abgeleitet werden könnten, sei mit erheblichen Härten verbunden. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen unter Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben ab. In der Berufung…
…eingeladen hatte, die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte bei einer sofortigen vollen Entrichtung sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit bei einem Aufschub darzutun und durch die Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, legte der Bf. dem Zollamt den Einkommensteuerbescheid des…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Dagegen beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Anberaumung einer mündlichen Senatsverhandlung. Zur Begründung wiederholte die Bw. den in…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…ein, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sei, den Rückstand zur Gänze zu bezahlen und die sofortige Begleichung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Auf Grund der laufenden Einnahmen sei jedoch die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 12. Juli…
…2008 eingetretene Einkommenserhöhung (Pensionserhöhung von € 309,98) - verglichen mit dem Jahr 2007(Gutschrift von € 54,19) - eine Mehrsteuer von € 126,40 auslösen könne. Dies stelle eine unbillige Härte dar, dies sei nicht im Sinne des Gesetzgebers und bedeute einen Grenzfall der Besteuerung…
…die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 21. Oktober 2004 wurde darauf hingewiesen, dass - wie im Zahlungserleichterungsansuchen vom 24…
…der §§ 171 Abs. 1, 185 Abs. 4 FinStrG haftet zum nunmehrigen Entscheidungszeitpunkt aus dem gegen die Bf. durchgeführten rechtskräftig abgeschlossenen Finanzstrafverfahren (Schuldausspruch laut Ersterkenntnis/Teilrechtskraft; Straf- und Kostenausspruch laut Berufungsentscheidung) auf dem Verrechnungskonto zur StNr. 123 ein von der Bf. geschuldeter Abgabenbetrag iHv. insgesamt 5…
…aus dem Steuerbescheid 2004 war zu diesem Zeitpunkt schon zur Gänze für den Urlaub ausgegeben und ich bin zur Bezahlung des noch offenen Betrages auf meine laufenden Einkünfte angewiesen. Eine Zahlung in dieser Höhe stellt für mich als Durchschnittsverdienerin sehr wohl eine erhebliche Härte dar…
…Er begründete dieses Ansuchen mit einem gegenüber 2007 wesentlich schlechteren Geschäftsgang, der auch zu einem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung geführt habe. Die sofortige Entrichtung stelle eine unbillige Härte dar, die Einbringlichkeit sei nicht gefährdet. Durch die Vorschreibung von Stundungszinsen erleide der Fiskus keinen Nachteil…
…Finanzamt Salzburg-Stadt dieses Ansuchen mit der Begründung ab, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Gegen diesen Bescheid wurde am 19. Jänner 2009 berufen und ausgeführt, dass es unverständlich sei…
…ausreichend vorzusorgen. Werde eine solche Vorsorge unterlassen, kann keine erhebliche Härte anerkannt werden. Es werde im Ratenansuchen sowie in der Berufung angeführt, dass es durch die plötzliche schwere Erkrankung des Gatten, der neben der Fahrtätigkeit auch als Koordinator im Betrieb der Bw tätig ist, nicht…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…darzulegen (VwGH 23. Jänner 2000, 2000/17/0069). Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, steht es im Ermessen der Abgabenbehörde, die beantragte…
…Umsatzsteuer 1993 bis 1998, Aussetzungszinsen) bis zur Entscheidung über die gegen die Berufungsentscheidung vom 21. Juni 2004 eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die sofortige Zahlung des Betrages eine außerordentliche Härte darstelle, da es sich 1. um einen für den Bw. wesentlichen Betrag handle…
…Ein weiteres Vorbringen wurde nicht erstattet. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2004 legte das Finanzamt Grieskirchen Wels die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Am Abgabenkonto des Bw. haftet derzeit ein Rückstand iHv. 55.477,05 € aus. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. …
…Umsätze sehr zu wünschen übrig. Ich bin selbstverständlich bestrebt, diese Angelegenheiten aus der Welt zu schaffen und ersuche Sie höflich um vorläufige Stundung. Die sofortige Entrichtung der Abgaben wäre für mich mit erheblichen Härten verbunden. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld…
…August 1997, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei einem Jahresgewinn von ca. ÖS 3,600.000,00 stelle die Zahlung "eine erhebliche Härte für den Betrieb" dar. Die Einbringung des aushaftenden Betrages sei in keiner Weise gefährdet, da die betriebsführende Gesellschaft die…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…