…20.9.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung…
…November 2021 in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Förderung durch den Härtefallfonds im Rahmen der Auszahlungsphase 4. 2.Die Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt. e.Bei natürlichen Personen muss eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und/oder Pensionsversicherung nach dem BSVG vorliegen; bei Personengesellschaften oder…
…können einmalig und unabhängig von der Anzahl der beantragten Betrachtungszeiträume eine pauschale Zahlung in Höhe von EUR 100 zur Abgeltung der zusätzlichen Kosten für die Bestätigung beantragen. Wurde die Pauschalzahlung bereits im Rahmen der Härtefallförderung-Auszahlungsphase 4 gewährt, steht keine weitere Kostenabgeltung zu. Bei Förderungswerbern…
1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG…
…und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus II für…
… 2 und 3 Härtefallfondsgesetz nur insofern zulässig, soweit sie zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der Angaben der Förderungswerber im Rahmen des Härtefallfonds verhältnismäßig und unbedingt notwendig ist. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel können Ansuchen auf Förderungen gemäß Abschnitt II und III bis…
1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…
1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie…
…Dezember 2012 zu stunden. Die sofortige Entrichtung der Abgaben, welche von keiner Bemessungsgrundlage abgeleitet werden könnten, sei mit erheblichen Härten verbunden. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen unter Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben ab. In der Berufung…
…eingeladen hatte, die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte bei einer sofortigen vollen Entrichtung sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit bei einem Aufschub darzutun und durch die Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, legte der Bf. dem Zollamt den Einkommensteuerbescheid des…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Dagegen beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Anberaumung einer mündlichen Senatsverhandlung. Zur Begründung wiederholte die Bw. den in…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei. In deren sofortiger Entrichtung könne keine erhebliche Härte erblickt werden. Der Bf. brachte mit Eingabe vom 18.10.2017 beim Bundesfinanzgericht Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid ein. Er führte darin folgende Anfechtungspunkte an: - die begehrte Stundungsfrist sei noch nicht abgelaufen…
…Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben ist keine erhebliche Härte zu erblicken. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit am 01.04.2014 bei der belangten Behörde eingegangenem Beschwerdeschriftsatz und begehrt im Sinne einer Antragsstattgabe nochmals die Teilzahlung. Zur Begründung wird vorgebracht:…
…ein, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sei, den Rückstand zur Gänze zu bezahlen und die sofortige Begleichung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Auf Grund der laufenden Einnahmen sei jedoch die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 12. Juli…
…2008 eingetretene Einkommenserhöhung (Pensionserhöhung von € 309,98) - verglichen mit dem Jahr 2007(Gutschrift von € 54,19) - eine Mehrsteuer von € 126,40 auslösen könne. Dies stelle eine unbillige Härte dar, dies sei nicht im Sinne des Gesetzgebers und bedeute einen Grenzfall der Besteuerung…
…die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 21. Oktober 2004 wurde darauf hingewiesen, dass - wie im Zahlungserleichterungsansuchen vom 24…
…Hiervon wurden Höchstbetragspfandrechte im Gesamtausmaß von € 19,29 in den Jahren 2021-2024, sohin nach Ankauf der (Gesamt-) Liegenschaft durch den Beschwerdeführer, begründet. Die Pfandrechte zugunsten der ***Bank1*** haften dzt. mit rd. € 8 Mio aus. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Kitzbühel zu ***GZ1*** und…
…der §§ 171 Abs. 1, 185 Abs. 4 FinStrG haftet zum nunmehrigen Entscheidungszeitpunkt aus dem gegen die Bf. durchgeführten rechtskräftig abgeschlossenen Finanzstrafverfahren (Schuldausspruch laut Ersterkenntnis/Teilrechtskraft; Straf- und Kostenausspruch laut Berufungsentscheidung) auf dem Verrechnungskonto zur StNr. 123 ein von der Bf. geschuldeter Abgabenbetrag iHv. insgesamt 5…