…vom 30.4.2002, 30.6.2002, 30.9.2002, 31.12.2002 und 31.7.2003 betreffend Guthabenszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…sind für den Zeitraum ab 1. Juli des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Ansprüche aus Guthabenszinsen können - soweit sie nicht von § 205 BAO umfasst sind - in drei Kategorien eingeordnet werden: a. Der…
…April 2001 bestehende, gesperrte Guthaben vom strittigen Betrag abzuziehen bzw. Guthabenszinsen zu ermitteln, den Aussetzungszinsen gegenüberzustellen und die Aussetzungszinsen neu zu berechnen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Oktober 2003 als unbegründet ab. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr1, vertreten durch Dr. B, Rechtsanwalt, Adr2, vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes C, vertreten durch Dr. D, vom 27. März 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 23. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…Eine Gutschriftsverzinsung für diesen Zeitraum sei nicht erfolgt. Der Bw. beantrage die Festsetzung der sich für diesen Zeitraum ergebenden Guthabenszinsen und eine mündliche Berufungsverhandlung. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Mai 2008 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung…
…auf dessen Grundlage er gezwungen und veranlasst werde, die übertragenen Leistungen zu erbringen. Die hier gegenständlichen und zur Verrechnung gelangenden Aufträge der Finanzverwaltung würden betreffen: 1. Die Bearbeitung eines Schriftstückes mit insgesamt zwei Seiten betreffend Guthabenszinsen und offene Guthaben, ausgestellt am 20. Oktober 2003, 2…
…im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal Guthabenszinsen von 36,25 € (Zinssatz 1,25%) zu erwirtschaften gewesen wären, bestehe keine Bereitschaft zur Zahlung des vollen angelasteten Anspruchszinsenbetrages. Im Ausmaß von 36,25…
…seiner Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bf. entgegen, das hinzu gekommene Guthaben stellte sich offensichtlich als Guthabenszinsen und nicht als weitere Einzahlungen österreichischer Geschäftspartner dar. Bereits eine Gegenüberstellung der von der Behörde erster Instanz zitierten Zahlen verdeutliche, dass die Pfändungsgebühr von € 1.796…
…berücksichtigen, wurden allerdings weder vom FA berücksichtigt noch von der Bw nachgewiesen, sodass deren Höhe unbekannt ist. Die dargestellte Geldflussrechnung ergibt, dass die Herkunft der Einlagen auch unter Außerachtlassung allfälliger Guthabenszinsen und Außerachtlassung allfälliger überschüssiger Einkünfte des Ehepaares B. gedeckt ist; dies allerdings nur, wenn…
…zur Befriedigung der Pfandgläubiger verwendet werden; die Guthabenszinsen aus der zwischenzeitigen Veranlagung des Veräußerungserlöses überstiegen die Spesen und die KESt nicht. Allein die Gebühr des Sachverständigen (€ 960,00) überstieg die verbleibenden Nachlassaktiva von € 395,08. Der Bw. machte an Begräbniskosten im Verlassenschaftsverfahren einen…
…und Boden 502 m² x 1.600,00 | -336.867,67 | abzüglich Finanzierungskosten laut Aufstellung | 24.165,69 | Guthabenszinsen abzüglich Kosten von Konto "Erwerbergemeinschaft" | 3.867.945,93 | Gewinn" Das Finanzamt C folgte diesen Feststellungen einerseits im Bescheid über…
…S gekommen sei. Dieses Entnahmerecht sowie weitere Entnahmen für GSVG-Beiträge und andere Privataufwendungen stehe jedoch in keinem Zusammenhang mit der werksvertraglich vereinbarten Geschäftsführervergütung, zumal diese Verrechnungskonten verzinst würden und allfällige Guthabenszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt und auch versteuert würden. Unrichtig sei, dass für…
…wurde. Die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung vor deren Erledigung sei daher nicht gerechtfertigt. Zudem würden die auf die zu Unrecht vorgeschrieben Abgaben entfallenden Fremdkapitalzinsen bzw. entgangene Guthabenszinsen sehr wohl einen unersetzbaren Schaden darstellen. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 2001, Zl. 100…
…wurde. Die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung vor deren Erledigung sei daher nicht gerechtfertigt. Zudem würden die auf die zu Unrecht vorgeschrieben Abgaben entfallenden Fremdkapitalzinsen bzw. entgangene Guthabenszinsen sehr wohl einen unersetzbaren Schaden darstellen. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 2001, Zl. 100…
…wurde. Die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung vor deren Erledigung sei daher nicht gerechtfertigt. Zudem würden die auf die zu Unrecht vorgeschrieben Abgaben entfallenden Fremdkapitalzinsen bzw. entgangene Guthabenszinsen sehr wohl einen unersetzbaren Schaden darstellen. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 2001, Zl. 100…
…seiner Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bf. entgegen, das hinzu gekommene Guthaben stellte sich offensichtlich als Guthabenszinsen und nicht als weitere Einzahlungen österreichischer Geschäftspartner dar. Bereits eine Gegenüberstellung der von der Behörde erster Instanz zitierten Zahlen verdeutliche, dass die Pfändungsgebühr von € 1.796…
…oben festgestellten verdeckten Ausschüttungen der Berufungswerberin an ER eine Woche nach dem Auszahlen der Gelder an KH, der Gutschrift der Geschäftsführerentgelte beziehungsweise dem Einrechnen der Guthabenszinsen am Verrechnungskonto von ER abzuführen. Alle diese Vorgänge liegen jedenfalls Jahre vor den angefochtenen Säumniszuschlagsbescheiden. Da sich im Rahmen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch NIKA Wirtschafts- und Steuerberatungsges.m.b.H., Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Fürstenallee 54, vom 20. Juni 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. September 2000 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch G-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 18. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18…