RIS AI
47 767 Treffer565 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1947-W/03Strittig ist die Zulässigkeit von Guthabenszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…vom 30.4.2002, 30.6.2002, 30.9.2002, 31.12.2002 und 31.7.2003 betreffend Guthabenszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…

UFSZ3K ZRV/0319-Z3K/02Zuerkennung von Zinsen (Verzugszinsen, Guthabenszinsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.06.2003

…sind für den Zeitraum ab 1. Juli des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Ansprüche aus Guthabenszinsen können - soweit sie nicht von § 205 BAO umfasst sind - in drei Kategorien eingeordnet werden: a. Der…

UFSW RV/2063-W/03Festsetzung von Aussetzungszinsen bei bestehendem Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2005

…April 2001 bestehende, gesperrte Guthaben vom strittigen Betrag abzuziehen bzw. Guthabenszinsen zu ermitteln, den Aussetzungszinsen gegenüberzustellen und die Aussetzungszinsen neu zu berechnen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Oktober 2003 als unbegründet ab. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über…

UFSS RV/0693-S/07Die Zuerkennung von Verzugszinsen im Rahmen der Rückzahlung eines Guthabens ist in der BAO nicht vorgesehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr1, vertreten durch Dr. B, Rechtsanwalt, Adr2, vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes C, vertreten durch Dr. D, vom 27. März 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/1625-W/13Anspruchszinsen bei Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 23. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…

UFSW RV/1868-W/08Festsetzung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…Eine Gutschriftsverzinsung für diesen Zeitraum sei nicht erfolgt. Der Bw. beantrage die Festsetzung der sich für diesen Zeitraum ergebenden Guthabenszinsen und eine mündliche Berufungsverhandlung. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Mai 2008 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung…

UFSW RV/0119-W/05Zurückweisung, unzulässige Anbringen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2005

…auf dessen Grundlage er gezwungen und veranlasst werde, die übertragenen Leistungen zu erbringen. Die hier gegenständlichen und zur Verrechnung gelangenden Aufträge der Finanzverwaltung würden betreffen: 1. Die Bearbeitung eines Schriftstückes mit insgesamt zwei Seiten betreffend Guthabenszinsen und offene Guthaben, ausgestellt am 20. Oktober 2003, 2…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal Guthabenszinsen von 36,25 € (Zinssatz 1,25%) zu erwirtschaften gewesen wären, bestehe keine Bereitschaft zur Zahlung des vollen angelasteten Anspruchszinsenbetrages. Im Ausmaß von 36,25…

UFSZ3K ZRV/0041-Z3K/04Kosten der Pfändung einer Geldforderung als Anschlusspfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2004

…seiner Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bf. entgegen, das hinzu gekommene Guthaben stellte sich offensichtlich als Guthabenszinsen und nicht als weitere Einzahlungen österreichischer Geschäftspartner dar. Bereits eine Gegenüberstellung der von der Behörde erster Instanz zitierten Zahlen verdeutliche, dass die Pfändungsgebühr von € 1.796…

UFSW RV/0640-W/04Schätzung einer Pizzeria aG fehlender Grundaufzeichnungen und herkunftsmäßig nicht nachgewiesenen Einlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011Teil 2/2

…berücksichtigen, wurden allerdings weder vom FA berücksichtigt noch von der Bw nachgewiesen, sodass deren Höhe unbekannt ist. Die dargestellte Geldflussrechnung ergibt, dass die Herkunft der Einlagen auch unter Außerachtlassung allfälliger Guthabenszinsen und Außerachtlassung allfälliger überschüssiger Einkünfte des Ehepaares B. gedeckt ist; dies allerdings nur, wenn…

UFSW RV/0884-W/08Bestattungskosten bei überschuldetem Nachlass
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2008

…zur Befriedigung der Pfandgläubiger verwendet werden; die Guthabenszinsen aus der zwischenzeitigen Veranlagung des Veräußerungserlöses überstiegen die Spesen und die KESt nicht. Allein die Gebühr des Sachverständigen (€ 960,00) überstieg die verbleibenden Nachlassaktiva von € 395,08. Der Bw. machte an Begräbniskosten im Verlassenschaftsverfahren einen…

UFSL RV/0726-L/03Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Geschäftslokalen in einem selbst errichteten Gebäude sowie Wiederaufnahme des Verfahrens nach der abgabenbehördlichen Prüfung vorangegangener Umsatzsteuersonderprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2006Teil 1/2

…und Boden 502 m² x 1.600,00 | -336.867,67 | abzüglich Finanzierungskosten laut Aufstellung | 24.165,69 | Guthabenszinsen abzüglich Kosten von Konto "Erwerbergemeinschaft" | 3.867.945,93 | Gewinn" Das Finanzamt C folgte diesen Feststellungen einerseits im Bescheid über…

UFSL RV/0028-L/03Dienstgeberbeitragspflicht eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…S gekommen sei. Dieses Entnahmerecht sowie weitere Entnahmen für GSVG-Beiträge und andere Privataufwendungen stehe jedoch in keinem Zusammenhang mit der werksvertraglich vereinbarten Geschäftsführervergütung, zumal diese Verrechnungskonten verzinst würden und allfällige Guthabenszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt und auch versteuert würden. Unrichtig sei, dass für…

UFSZ3K ZRV/0316-Z3K/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.10.2005

…wurde. Die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung vor deren Erledigung sei daher nicht gerechtfertigt. Zudem würden die auf die zu Unrecht vorgeschrieben Abgaben entfallenden Fremdkapitalzinsen bzw. entgangene Guthabenszinsen sehr wohl einen unersetzbaren Schaden darstellen. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 2001, Zl. 100…

UFSZ3K ZRV/0315-Z3K/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.10.2005

…wurde. Die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung vor deren Erledigung sei daher nicht gerechtfertigt. Zudem würden die auf die zu Unrecht vorgeschrieben Abgaben entfallenden Fremdkapitalzinsen bzw. entgangene Guthabenszinsen sehr wohl einen unersetzbaren Schaden darstellen. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 2001, Zl. 100…

UFSZ3K ZRV/0314-Z3K/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.10.2005

…wurde. Die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung vor deren Erledigung sei daher nicht gerechtfertigt. Zudem würden die auf die zu Unrecht vorgeschrieben Abgaben entfallenden Fremdkapitalzinsen bzw. entgangene Guthabenszinsen sehr wohl einen unersetzbaren Schaden darstellen. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 2001, Zl. 100…

UFSZ3K ZRV/0040-Z3K/04Pfändung einer Geldforderung als Anschlusspfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.08.2004

…seiner Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bf. entgegen, das hinzu gekommene Guthaben stellte sich offensichtlich als Guthabenszinsen und nicht als weitere Einzahlungen österreichischer Geschäftspartner dar. Bereits eine Gegenüberstellung der von der Behörde erster Instanz zitierten Zahlen verdeutliche, dass die Pfändungsgebühr von € 1.796…

UFSL RV/0754-L/02verdeckte Ausschüttungen an Alleingesellschaftergeschäftsführerin, Säumniszuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…oben festgestellten verdeckten Ausschüttungen der Berufungswerberin an ER eine Woche nach dem Auszahlen der Gelder an KH, der Gutschrift der Geschäftsführerentgelte beziehungsweise dem Einrechnen der Guthabenszinsen am Verrechnungskonto von ER abzuführen. Alle diese Vorgänge liegen jedenfalls Jahre vor den angefochtenen Säumniszuschlagsbescheiden. Da sich im Rahmen…

UFSS RV/0388-S/03Gutschrift bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch NIKA Wirtschafts- und Steuerberatungsges.m.b.H., Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Fürstenallee 54, vom 20. Juni 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. September 2000 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung…

UFSW RV/3364-W/11Anspruchszinsen mangels Bekanntgabe entrichteter Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch G-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 18. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18…