…vom 30.4.2002, 30.6.2002, 30.9.2002, 31.12.2002 und 31.7.2003 betreffend Guthabenszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…sind für den Zeitraum ab 1. Juli des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Ansprüche aus Guthabenszinsen können - soweit sie nicht von § 205 BAO umfasst sind - in drei Kategorien eingeordnet werden: a. Der…
…April 2001 bestehende, gesperrte Guthaben vom strittigen Betrag abzuziehen bzw. Guthabenszinsen zu ermitteln, den Aussetzungszinsen gegenüberzustellen und die Aussetzungszinsen neu zu berechnen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Oktober 2003 als unbegründet ab. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr1, vertreten durch Dr. B, Rechtsanwalt, Adr2, vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes C, vertreten durch Dr. D, vom 27. März 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Grohmann Hienert Zierhut Wirtschafts-u. Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8/5, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 23. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch Mag. Edeltraud Scherner-Tromayer, Steuerberaterin, Bezirksstraße 1b, 2500 Sooß, über die Beschwerde vom 26. Juni 2013 gegen den Bescheid…
Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…
…Eine Gutschriftsverzinsung für diesen Zeitraum sei nicht erfolgt. Der Bw. beantrage die Festsetzung der sich für diesen Zeitraum ergebenden Guthabenszinsen und eine mündliche Berufungsverhandlung. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Mai 2008 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung…
…auf dessen Grundlage er gezwungen und veranlasst werde, die übertragenen Leistungen zu erbringen. Die hier gegenständlichen und zur Verrechnung gelangenden Aufträge der Finanzverwaltung würden betreffen: 1. Die Bearbeitung eines Schriftstückes mit insgesamt zwei Seiten betreffend Guthabenszinsen und offene Guthaben, ausgestellt am 20. Oktober 2003, 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien, vertreten durch Steuerberater, Schenkenstraße 4/6.Stock, 1010 Wien gegen den Bescheid des FA vom 16.12.2013 über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…Zinslosigkeit vereinbart, ist unter fremden Dritten in wirtschaftlicher Betrachtung dennoch vom Vorhandensein einer Zinskomponente in den Raten auszugehen (siehe auch Rz 5678). Zur Nichtanwendbarkeit des besonderen Steuersatzes siehe Rz 6225a. Rz 6121d: Guthabenszinsen und Kreditzinsen dürfen selbst bei einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang nicht aufgerechnet werden (§…
…sowie Jänner bis März 2014. Abgesehen davon, dass nach wie vor die Guthabenzinsen für die letzten 3 Jahre fehlen verstehe ich absolut nicht, wieso Treuhandgelder nicht entsprechend verwendet werden und ohne Antrag Fremdgelder umgebucht werden. Seit über 25 Jahren wurden sämtliche Gebühren anstandslos behandelt und…
…im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal Guthabenszinsen von 36,25 € (Zinssatz 1,25%) zu erwirtschaften gewesen wären, bestehe keine Bereitschaft zur Zahlung des vollen angelasteten Anspruchszinsenbetrages. Im Ausmaß von 36,25…
…seiner Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bf. entgegen, das hinzu gekommene Guthaben stellte sich offensichtlich als Guthabenszinsen und nicht als weitere Einzahlungen österreichischer Geschäftspartner dar. Bereits eine Gegenüberstellung der von der Behörde erster Instanz zitierten Zahlen verdeutliche, dass die Pfändungsgebühr von € 1.796…
… 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 steuerfrei zu belassen seien. Die erhöhten Guthabenzinsen seien ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer komme nicht in Betracht. Der Beschwerdeführer beantragte am 6.1.2026 die Vorlage seiner…
…die Veranlagung dieses Geldes) auszugleichen. Im Beschwerdefall liege allerdings eine Doppelbelastung der Beschwerdeführerin vor. Von den deutschen Abgabenbehörden bekomme sie keine Guthabenszinsen, in Österreich müsse sie aber jetzt Anspruchszinsen für die verspätete Entrichtung zahlen. Die Anspruchszinsenbescheide seien nicht bekämpft worden, da es sich dabei um…
…in Rz. 10 angemerkt, dass die GBP jegliche Erklärung schuldig geblieben ist, wieso eine Verrechnung von Guthabenzinsen mit Sollzinsen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht möglich sei bzw. in der Rz. 11 versucht aus Literatur und Judikatur einen Nachweis dafür zu erbringen. Die angeführten…
… d. h., bei Guthabenszinsen im Bereich von 0 % und der Erlangung von Darlehen zu 1,5% und 1,8 % sei nicht wirklich ein finanzieller Vorteil eingetreten bzw. im Gegensatz zur alten Rechtsprechung nicht mehr vorhanden. Zur österreichischen Erklärungspflicht sei hervorzuheben, dass bei Gründung und Anfrage…