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104 902 Treffer542 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1947-W/03Strittig ist die Zulässigkeit von Guthabenszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…vom 30.4.2002, 30.6.2002, 30.9.2002, 31.12.2002 und 31.7.2003 betreffend Guthabenszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…

UFSZ3K ZRV/0319-Z3K/02Zuerkennung von Zinsen (Verzugszinsen, Guthabenszinsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.06.2003

…sind für den Zeitraum ab 1. Juli des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Ansprüche aus Guthabenszinsen können - soweit sie nicht von § 205 BAO umfasst sind - in drei Kategorien eingeordnet werden: a. Der…

UFSW RV/2063-W/03Festsetzung von Aussetzungszinsen bei bestehendem Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2005

…April 2001 bestehende, gesperrte Guthaben vom strittigen Betrag abzuziehen bzw. Guthabenszinsen zu ermitteln, den Aussetzungszinsen gegenüberzustellen und die Aussetzungszinsen neu zu berechnen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Oktober 2003 als unbegründet ab. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über…

UFSS RV/0693-S/07Die Zuerkennung von Verzugszinsen im Rahmen der Rückzahlung eines Guthabens ist in der BAO nicht vorgesehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr1, vertreten durch Dr. B, Rechtsanwalt, Adr2, vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes C, vertreten durch Dr. D, vom 27. März 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird…

BFG RV/7102499/20121. Anspruchszinsen 2. Guthaben als Anzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Grohmann Hienert Zierhut Wirtschafts-u. Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8/5, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend…

UFSW RV/1625-W/13Anspruchszinsen bei Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 23. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…

BFG RV/7101843/2013In der Beschwerde gestellter Antrag gemäß § 205 Abs. 6 lit. b BAO auf Herabsetzung der Anspruchszinsen wegen eines im Verzinsungszeitraum bestehenden Guthabens auf dem Abgabenkonto.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch Mag. Edeltraud Scherner-Tromayer, Steuerberaterin, Bezirksstraße 1b, 2500 Sooß, über die Beschwerde vom 26. Juni 2013 gegen den Bescheid…

EAS 2768Deutsche Gutschriftszinsen nach deutscher ESt-Rückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0542-IV/4/200623.10.2006

Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…

UFSW RV/1868-W/08Festsetzung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…Eine Gutschriftsverzinsung für diesen Zeitraum sei nicht erfolgt. Der Bw. beantrage die Festsetzung der sich für diesen Zeitraum ergebenden Guthabenszinsen und eine mündliche Berufungsverhandlung. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Mai 2008 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung…

UFSW RV/0119-W/05Zurückweisung, unzulässige Anbringen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2005

…auf dessen Grundlage er gezwungen und veranlasst werde, die übertragenen Leistungen zu erbringen. Die hier gegenständlichen und zur Verrechnung gelangenden Aufträge der Finanzverwaltung würden betreffen: 1. Die Bearbeitung eines Schriftstückes mit insgesamt zwei Seiten betreffend Guthabenszinsen und offene Guthaben, ausgestellt am 20. Oktober 2003, 2…

BFG RV/7101011/2014In der Beschwerde gestellter Antrag gemäß § 205 Abs. 6 lit. b BAO auf Herabsetzung der Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien, vertreten durch Steuerberater, Schenkenstraße 4/6.Stock, 1010 Wien gegen den Bescheid des FA vom 16.12.2013 über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Zinslosigkeit vereinbart, ist unter fremden Dritten in wirtschaftlicher Betrachtung dennoch vom Vorhandensein einer Zinskomponente in den Raten auszugehen (siehe auch Rz 5678). Zur Nichtanwendbarkeit des besonderen Steuersatzes siehe Rz 6225a. Rz 6121d: Guthabenszinsen und Kreditzinsen dürfen selbst bei einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang nicht aufgerechnet werden (§…

BFG RV/7103910/2016Säumniszuschlag, weil wegen der Befürchtung, die Zahlung könnte für eine Überrechnung verwendet werden, die Abgaben nicht vor Fälligkeit entrichtet wurden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.10.2020

…sowie Jänner bis März 2014. Abgesehen davon, dass nach wie vor die Guthabenzinsen für die letzten 3 Jahre fehlen verstehe ich absolut nicht, wieso Treuhandgelder nicht entsprechend verwendet werden und ohne Antrag Fremdgelder umgebucht werden. Seit über 25 Jahren wurden sämtliche Gebühren anstandslos behandelt und…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal Guthabenszinsen von 36,25 € (Zinssatz 1,25%) zu erwirtschaften gewesen wären, bestehe keine Bereitschaft zur Zahlung des vollen angelasteten Anspruchszinsenbetrages. Im Ausmaß von 36,25…

UFSZ3K ZRV/0041-Z3K/04Kosten der Pfändung einer Geldforderung als Anschlusspfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2004

…seiner Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung hielt der Bf. entgegen, das hinzu gekommene Guthaben stellte sich offensichtlich als Guthabenszinsen und nicht als weitere Einzahlungen österreichischer Geschäftspartner dar. Bereits eine Gegenüberstellung der von der Behörde erster Instanz zitierten Zahlen verdeutliche, dass die Pfändungsgebühr von € 1.796…

BFG RV/3100191/2026Aufhebung und Zurückverweisung: Sachverhalt völlig unklar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2026

… 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 steuerfrei zu belassen seien. Die erhöhten Guthabenzinsen seien ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer komme nicht in Betracht. Der Beschwerdeführer beantragte am 6.1.2026 die Vorlage seiner…

BFG RV/7101642/2026Nachsichtsersuchen - Anspruchszinsen - weder anormale Belastungswirkung noch atypischer Vermögenseingriff
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2026

…die Veranlagung dieses Geldes) auszugleichen. Im Beschwerdefall liege allerdings eine Doppelbelastung der Beschwerdeführerin vor. Von den deutschen Abgabenbehörden bekomme sie keine Guthabenszinsen, in Österreich müsse sie aber jetzt Anspruchszinsen für die verspätete Entrichtung zahlen. Die Anspruchszinsenbescheide seien nicht bekämpft worden, da es sich dabei um…

BFG RV/4100442/2019Voraussetzungen für eine Saldierung von Soll- und Habenzinsen bei einem Steuerpflichtigen, der zugleich Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2023Teil 1/2

…in Rz. 10 angemerkt, dass die GBP jegliche Erklärung schuldig geblieben ist, wieso eine Verrechnung von Guthabenzinsen mit Sollzinsen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht möglich sei bzw. in der Rz. 11 versucht aus Literatur und Judikatur einen Nachweis dafür zu erbringen. Die angeführten…

BFG RV/4100246/2019Beschränkte Steuerpflicht Verspätungszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2022

… d. h., bei Guthabenszinsen im Bereich von 0 % und der Erlangung von Darlehen zu 1,5% und 1,8 % sei nicht wirklich ein finanzieller Vorteil eingetreten bzw. im Gegensatz zur alten Rechtsprechung nicht mehr vorhanden. Zur österreichischen Erklärungspflicht sei hervorzuheben, dass bei Gründung und Anfrage…