…wurde zwischenzeitig von amtswegen im Firmenbuch gelöscht. Verwertbares Vermögen der Firma K. ist nicht mehr vorhanden, sodass die Uneinbringlichkeit der in Rede stehenden Abgaben nachgewiesen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran…
…1998 - Ende | mtl. S 75.000 Die Miete sei in fremdüblicher Weise an das jeweilige wirtschaftliche Ergebnis der Bw. angepasst worden. Im übrigen sei das wirtschaftliche Eigentum an der Liegenschaft seit Dezember 1994 nicht mehr der Fa. T. GesmbH., sondern Herrn A und Herrn…
…Y & Co GesmbH durchgeführten Betriebsprüfung wurden vom Finanzamt (FA) u a folgende Feststellungen getroffen. 1) Ausfuhrnachweise X Holding, Schweiz Eine Abfrage beim Kreditschutzverband habe ergeben, dass die X Holding Ltd, RP, Z, nicht existiere. Diese Firma sei im Jahr 1995 auf mehreren Ausfuhrnachweisen als ausländischer…
…hat. Aus dieser Tätigkeit entstanden bereits Honorarforderungen gegenüber den Klienten und zusätzlich gewährte der Bw. den Gesellschaftern seines Klienten (ohne Gegenleistung) ein Darlehen für die Verbindlichkeiten der GmbH. Es existiert nicht einmal eine schriftliche Vereinbarung, dass die Fa. A auch bei Weiterbestehen den Bw. als…
…maßgeblichen Zeitpunkt an der angegebenen Adresse nicht existiert hat, zu versagen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob vom Rechnungsaussteller unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde oder ob die verwendete Anschrift des leistenden Unternehmers (erst) zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht…
…Oktober 1994 bis zur beabsichtigten Veräußerung des "Mietrechtes" weiter besteht, dann jedoch ohne weitere Kündigung endet. "Eine allfällige Mietrechtsveräußerung wird nicht mehr durch den Treuhänder abgewickelt, sodass etwa die Abfuhr der USt für die Mietrechtsveräußerung an das Finanzamt bereits durch den Treugeber erfolgt". Am 11…
…Betrieb der GesmbH die Zeit von November bis cirka Mai/Juni betraf, ist die Aufteilung des nachgeforderten Betrages anteilsmäßig im Ausmaß von € 3.535,85 auf die erwähnten drei Monate zu seinen Gunsten gewählt, da somit dem Monat Oktober 2001 - obwohl nicht in die…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…entwöhnte russischen Sprache kenne nur einen einzigen Ausdruck für "Gewinn, Überschusseinnahmen" eben "PRIBYLI" und unterscheide nicht zwischen privaten Einkommen und Betriebsergebnissen. Die angeführten aufgelösten Sparbücher existierten nicht mehr und Darlehensrückzahlungen seien bisher keine erfolgt. Der Prüfer stellte in Abrede, dass es unter Fremden Gepflogenheit sei…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [Z-]GmbH & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent…
…letzten Absatz angeführt, dass mein Bruder in Amerika einen Handel mit Geschenkartikeln betreibt, seine Firma Bt zwar noch existiert, übe aber seit etwa 1993 keine Geschäftstätigkeit mehr aus. Diese Widersprüche können nicht von mir stammen, sondern sind durch falsche Protokollierungen zustande gekommen. Mir war nämlich…
…Komm. zur Mehrwertsteuer - UStG 1994, Loseblatt, Wien, Band IV, Lieferung Jänner 1998, § 12 Anmerkung 129). Wenn Rechnungen Namen und Anschrift eines Leistenden enthalten, der unter dem angegebenen Namen oder unter der angegebenen Anschrift nicht existiert, dann fehlt es am Rechnungserfordernis des Namens und der Anschrift…
…A. Bau GesmbH keine Miete für diesen Zeitraum erhalten habe. Nach den Ausführungen der Hausverwaltung und den Erhebungen des Finanzamtes sei davon auszugehen, dass sich der Ort der Geschäftsleitung im Oktober 1998 nicht mehr an der Anschrift 1020 Wien, V-Platz 12/29 befunden habe…
…festgestellt: - Nachfolgend angeführte Firmen unterhielten weder Geschäftsbeziehungen zum Abg.Pfl., noch stellten sie an diesen Rechnungen aus: H...AG A...GesmbH D...KEG - Eine Firma P...OEG existiert(e) nicht. b) Aus den unter Pkt. 2a angeführten Gründen vertritt die BP die Ansicht, dass es…
…auf eine österreichische Norm und auf das österreichische Kennzeichen als nicht nachvollziehbar bzw. mit anderen Worten nur als "völliger Unsinn" bezeichnet werden. Auch die jetzige Aussage der Zeugin, dass die ursprüngliche Auskunft so zu verstehen sei, dass das Fahrtenbuch nach dessen Verlust nicht mehr existiere…
…die Größe der GesmbH. angeführt. Nach meinem Rechtsempfinden gibt es jedoch nur ein Körperschaftsteuergesetz, das nicht entsprechend der Größe der Gesellschaften andere Bestimmungen enthält. Auch wäre hinsichtlich der Größe zu hinterfragen, ob diese nach Umsatz, Angestelltenzahl oder Gewinn zu definieren wäre, umso mehr als man…
…selbst anwesend gewesen, weist eher in die Richtung, dass IM eventuell mehr von den Mehrwertsteuerbetrügereien wusste als hier nachweisbar ist. Tatsache ist jedenfalls, dass keine Vollmacht eines eventuellen Vertreters existiert, sodass IM gar nichts anderes übrig bleibt, als auf der zuletzt gewählten Variante, MB habe…