…wurde zwischenzeitig von amtswegen im Firmenbuch gelöscht. Verwertbares Vermögen der Firma K. ist nicht mehr vorhanden, sodass die Uneinbringlichkeit der in Rede stehenden Abgaben nachgewiesen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran…
…Fa. A GesmbH im Wirtschaftsjahr 2006/2007 sind dem Akteninhalt ebenso wenig zu entnehmen, wie Umstände, die den Honoraranspruch des Bw. aus Sicht der A GmbH ungerechtfertigt erscheinen lassen. Vorerst muss festgestellt werden, dass die Bildung der Rückstellung dem Grunde nach nicht gerechtfertigt erscheint, zumal…
…1998 - Ende | mtl. S 75.000 Die Miete sei in fremdüblicher Weise an das jeweilige wirtschaftliche Ergebnis der Bw. angepasst worden. Im übrigen sei das wirtschaftliche Eigentum an der Liegenschaft seit Dezember 1994 nicht mehr der Fa. T. GesmbH., sondern Herrn A und Herrn…
…Y & Co GesmbH durchgeführten Betriebsprüfung wurden vom Finanzamt (FA) u a folgende Feststellungen getroffen. 1) Ausfuhrnachweise X Holding, Schweiz Eine Abfrage beim Kreditschutzverband habe ergeben, dass die X Holding Ltd, RP, Z, nicht existiere. Diese Firma sei im Jahr 1995 auf mehreren Ausfuhrnachweisen als ausländischer…
…hat. Aus dieser Tätigkeit entstanden bereits Honorarforderungen gegenüber den Klienten und zusätzlich gewährte der Bw. den Gesellschaftern seines Klienten (ohne Gegenleistung) ein Darlehen für die Verbindlichkeiten der GmbH. Es existiert nicht einmal eine schriftliche Vereinbarung, dass die Fa. A auch bei Weiterbestehen den Bw. als…
…maßgeblichen Zeitpunkt an der angegebenen Adresse nicht existiert hat, zu versagen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob vom Rechnungsaussteller unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde oder ob die verwendete Anschrift des leistenden Unternehmers (erst) zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht…
…laut GmbH Gesetz und deren praktischen Ausübungen in anderen GesmbH - Das "Verbot", Geschäftsführer auch unter Anwendung von KV-Bestimmungen lohnsteuerrechtlich zu behandeln und abzurechnen, existiert nicht. - Die Verknüpfung "AK-Umlage bezahlt oder nicht" mit Rechtsentscheidung des Lohnsteuerrechtes, ist meiner Meinung nicht zulässig. - Ich war im…
…Oktober 1994 bis zur beabsichtigten Veräußerung des "Mietrechtes" weiter besteht, dann jedoch ohne weitere Kündigung endet. "Eine allfällige Mietrechtsveräußerung wird nicht mehr durch den Treuhänder abgewickelt, sodass etwa die Abfuhr der USt für die Mietrechtsveräußerung an das Finanzamt bereits durch den Treugeber erfolgt". Am 11…
…Betrieb der GesmbH die Zeit von November bis cirka Mai/Juni betraf, ist die Aufteilung des nachgeforderten Betrages anteilsmäßig im Ausmaß von € 3.535,85 auf die erwähnten drei Monate zu seinen Gunsten gewählt, da somit dem Monat Oktober 2001 - obwohl nicht in die…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…entwöhnte russischen Sprache kenne nur einen einzigen Ausdruck für "Gewinn, Überschusseinnahmen" eben "PRIBYLI" und unterscheide nicht zwischen privaten Einkommen und Betriebsergebnissen. Die angeführten aufgelösten Sparbücher existierten nicht mehr und Darlehensrückzahlungen seien bisher keine erfolgt. Der Prüfer stellte in Abrede, dass es unter Fremden Gepflogenheit sei…
Die Vinifizierung der Weine erfolgt lt Herrn Martin X***** getrennt nach den Weingärten der einzelnen Betriebe. Dies dokumentiert sich in den Prüfnummern. Diese Angaben sind durch den Prüfer in Nachhinein nicht mehr überprüfbar. Für die Vinifzierung, und zwar sowohl bei allen 3 GesbR's, als…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [Z-]GmbH & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der…
…Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent…
…letzten Absatz angeführt, dass mein Bruder in Amerika einen Handel mit Geschenkartikeln betreibt, seine Firma Bt zwar noch existiert, übe aber seit etwa 1993 keine Geschäftstätigkeit mehr aus. Diese Widersprüche können nicht von mir stammen, sondern sind durch falsche Protokollierungen zustande gekommen. Mir war nämlich…
…seien ebenfalls nicht (mehr) bekannt. Bei der Geldübergabe seien dem Bf ein Firmenbuchauszug, eine MIAS Abfrage, die Gewerbeberechtigung vom Magistrat Wien und ein Auszug der HFU-Gesamtliste von der namentlich nicht bekannten Person übergeben worden. Nach Auskunft des zuständigen Finanzamtes der X GesmbH seien die…
…2005 persönlich eine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbescheinnummer laut Schreiben vom 11.10.2006 existiert bereits seit Dezember 2005. Verteidiger: Hatten Sie schon vorher Kontakt mit Herrn T.N.? Bf.1: Wer jetzt wer ist, kann ich nicht mehr sagen. V: Wissen sie, wer auf dem Stempel…
…Komm. zur Mehrwertsteuer - UStG 1994, Loseblatt, Wien, Band IV, Lieferung Jänner 1998, § 12 Anmerkung 129). Wenn Rechnungen Namen und Anschrift eines Leistenden enthalten, der unter dem angegebenen Namen oder unter der angegebenen Anschrift nicht existiert, dann fehlt es am Rechnungserfordernis des Namens und der Anschrift…