…Dieselbe Ansicht, welcher auch diese Entscheidung folgt, findet sich auch in Doralt10, Rz 84 zu § 32 ("Dagegen sind keine nachträglichen Werbungskosten (Betriebsausgaben) ... Aufwendungen aus der Übernahme von Gesellschaftsschulden durch den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer, [RME, ÖStZ 1999, 271]) Dies wird auch getragen von der Überlegung, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X , geb. GebDat, Adresse, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 2380 Perchtoldsdorf, Ketzergasse 253, vom 29. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23, vertreten durch OR Mag. Christa Dürr, vom 2. März…
…aufgrund einer Bürgschaft für Schulden der Gesellschaft herangezogen wird. Im berufungsgegenständlichen Fall ist unbestritten, dass die Bürgschaft, die der nunmehrige Bw. einging, sich auf Gesellschaftsschulden bezog. Weiters ist unbestritten, dass der Bw. Mitunternehmer war. (Eine Unterscheidung nach der Höhe der gehaltenen Gesellschaftsanteile bzw. eine Diskussion…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes xxx betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2005, Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis März 2006, Einkommensteuer 2003 und 2004 sowie Anspruchszinsen 2003 und 2004 entschieden: Die angefochtenen Bescheide…
…inhaltlich nicht auseinandergesetzt hat und deshalb nicht sachverhaltsbezogen begründet hat, weshalb die Zahlungen aus der Inanspruchnahme des Bw aus Haftungen für Gesellschaftsschulden bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu keinen Betriebsausgaben führen, bzw weshalb die von ihm gegen diese Beurteilung erhobenen Einwendungen zu keiner anderen…
…weiteren Darlehens erforderlich gewesen. Somit seien die getätigten Rückzahlungen bzw. Zinszahlungen als nachträgliche Werbungskosten aus der Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter dieser Gesellschaft zu berücksichtigen. Das Finanzamt wertete die Übernahme der Gesellschaftsschulden durch den Bw. als Gesellschaftereinlage und verweigerte mit Bescheiden vom 5. April 2002 bzw…
…Herrn C.R.R., bezahlt worden. Der Bw. wurde daher aufgefordert, bekannt zu geben, welche Gesellschaftsschulden vom Bw. und welche von Herrn R. beglichen wurden. Weiters wurde ihm aufgetragen, Rückstandsaufgliederungen der VGKK, Lieferantenrechnungen samt Zahlungsbelegen und Kontoauszüge betreffend die aufgenommenen Darlehen zwecks Nachweises der seitens…
… 12 BAO für folgende aushaftende Gesellschaftsschulden in Höhe von 43.660,97 € in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer | 11/06 | 37.769,24 | Lohnsteuer | 2004 | 2.145,00 | Dienstgeberbeitrag (DB) | 2004 | 740…
…wurde die Gesellschaft aufgelöst. Die Berufungswerberin und RH waren ab 2.8.2004 Liquidatoren der Gesellschaft. In einem Ergänzungsersuchen vom 5.11.2004 wies das Finanzamt die Berufungswerberin auf näher aufgegliederte offene Gesellschaftsschulden in Höhe von 63.725,29 € hin. Es möge dargelegt werden…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Zech Petra, Mag. Michael Kühne und Dr. Alfons Ender im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkornam 26.6.2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Süd- West- Treuhand Steuerberatungsgesellschaft…
…VwGH 19.01.1994, 93/16/0139). Dabei bemisst sich der Wert der Gegenleistung nach dem Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteiles des übernehmenden Gesellschafters. Liegt eine ziffernmäßige Abfindungsleistung nicht vor, so ist die…
…2 GrEStG 1987. Der Wert der Gegenleistung bemisst sich im Falle einer Geschäftsübernahme nach § 142 HGB nach dem Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteils des übernehmenden Gesellschafters (vgl. VwGH 19.01.1994, 93/16…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 14. November 2003 über die Berufung der I-GmbH, vertreten durch die Platzgummer & Hepberger Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch OR Dr. Dietmar Schorn, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und…
…Zur Begründung führte er aus, dass er als Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem Konkurs der Firma L-GmbH im Jahr 2001 zur Haftung für Gesellschaftsschulden herangezogen worden sei und Beträge in Höhe von rund € 79.000,00 habe leisten müssen, welche als Betriebsausgaben im Jahr…
…Erwerber der Gesellschaftsanteile keine Veranlassung mehr bestanden habe, R.E. für die Gesellschaftsschulden in Anspruch zu nehmen. Damit sei im Ergebnis die Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch die Anteilserwerber eingeräumt worden. Auf die Entgeltlichkeit der Abtretung von Gesellschaftsanteilen spreche, dass die Übernahme von Belastungen durch die…
…Der Berufungswerber habe den Abgabengläubiger nicht benachteiligt, sondern die Abgabenschulden im Vergleich zu den übrigen Gesellschaftsschulden bevorzugt befriedigt. Schließlich wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers noch näher dargestellt. Mit Haftungsbescheid vom 5.4.2006 nahm das Finanzamt den Berufungswerber für folgende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im…
…dass Mag.GertE. unbeschränkt für allfällige Gesellschaftsschulden hafte und für die Erzielung der Einkünfte nahezu ausschließlich seine persönliche Arbeitsleistung maßgebend sei. Dies ergebe in den einzelnen Jahren eine Verzinsung der Kommanditeinlagen von mehr als 750 %. Die Gewinnverteilung habe ihre Ursache in der persönlichen Nahebeziehung und…
…worden seien. Dabei sei jedoch der Umstand unberücksichtigt geblieben, dass GE unbeschränkt für allfällige Gesellschaftsschulden hafte und für die Erzielung der Einkünfte nahezu ausschließlich seine persönliche Arbeitsleistung maßgebend sei. Dies ergebe in den einzelnen Jahren eine Verzinsung der Kommanditeinlagen von mehr als 750 %. Die Gewinnverteilung…
…Anwachsung gemäß § 142 HGB der Grunderwerbsteuer (=GrESt) zu unterziehen sei. Die gesamte Gegenleistung, welche sich aus den Gesellschaftsschulden, der kapitalisierten Rente und dem Wert des bisherigen Gesellschaftsanteiles von LJ zusammensetzt, betrage (auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Jänner 1997) 15,185.596,-- S. Der Anteil…
…in Anspruch genommen. Sie habe sich mit einer "Einmalzahlung" von 100.000,00 S aus den gesamten Haftungsansprüchen befreien können. Da es sich bei dieser Zahlung um eine solche für Gesellschaftsschulden gehandelt habe, sei diese in ihrer Gewinnermittlung nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie habe daher…