…vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass die gegenständlich zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihrer Beteiligung weisungsungebunden sind (vgl. weiters VwGH vom 28.10.1997, 97/14/0132). Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Der Gesellschafter-Geschäftsführer vertritt die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 18.12.1999 selbständig. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung spricht diese kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung für die Eingliederung, unabhängig davon…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr EF und Herr MF haben die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 15.7.1994 selbständig vertreten. Die weitere Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau SR vertritt die Berufungswerberin gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer seit 21.4…
…Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass der gegenständlich zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund seiner Beteiligung weisungsungebunden ist(vgl. weiters VwGH vom 28.10.1997, 97/14/0132). Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 vor…
…vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass die gegenständlich zu 33,33 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihrer Beteiligung weisungsungebunden sind (vgl. weiters VwGH vom 28.10.1997, 97/14/0132). Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2…
…sondern es bestehe nur mehr eine mittelbare Beteiligung wesentlich unter 50 %. Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 15.5.1993 selbständig vertreten. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung…
…Bescheidspruches. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer GPLA-Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, dass für die Bezüge der beiden wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (Senior mit 30 %, Junior mit 70 % beteiligt) der DB und DZ nicht berechnet und abgeführt wurde…
…April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 13.8.1991 selbständig vertreten. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer schon auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in…
…April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 10.12.1993 selbständig vertreten. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer schon auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in…
…unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Bezüge der beiden mit jeweils 50 % wesentlich an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer kein DB und DZ errechnet und abgeführt wurde. Der Prüfer bezog die Geschäftsführerbezüge samt den von der Berufungswerberin für…
…April 2000, 99/14/0339). Der Gesellschafter-Geschäftsführer vertritt die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 9.2.1999 selbständig. Nach der oben dargestellten Rechtsprechung ist der Geschäftsführer auf Grund dieser kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den betrieblichen Organismus…
…erwerbstätige Geschäftsführer (GF) für die Gesellschaft tätig. In den Prüfungsjahren hätten die zwei GF Honorare in Höhe von je ca. € 40.697,00 jährlich bezogen. Den zwei Gesellschaftergeschäftsführern der Bw obliege die Leitung des gesamten Unternehmens, wobei sie intern natürlich eine gewisse Aufgabenteilung vereinbart…
…Sie bestreitet jedoch, dass die an die je zu einem Drittel wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer für operative Tätigkeiten (Projektplanung und -begleitung und das Zeichnen von Plänen) vergüteten Bezüge Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 darstellen würden und dafür DB und DZ abzuführen…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 26.1.1989 selbstständig als handelsrechtlicher Geschäftsführer vertreten. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers umfasst nach den Angaben in der Berufung sämtliche Agenden, die das GmbH-Gesetz vorsieht…
…kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spreche für die Eingliederung. Ebenso sei die laufende Entlohnung der Gesellschafter-Geschäftsführer unter nicht ins Gewicht fallenden Schwankungen erfolgt. In den dagegen erhobenen Berufungen wird auf die mit verstärktem Senat geänderte Rechtsprechung des…
…die Geschäftsführer verpflichtet wären, entsprechende Rückzahlungen an das Unternehmen zu leisten. Weiters würden die Gesellschafter-Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen für die Firmenkredite haften. Es fehle weder das Unternehmerrisiko noch sei die Weisungsgebundenheit vorhanden (jeder der beiden Geschäftsführer bestimme seine Tätigkeit selbst). Die Leistungen der beiden…
…1.2000, 98/15/0200, und vom 26.4.2000, 99/14/0339). Dass die Gesellschaftergeschäftsführer im vorliegenden Fall nicht nur im Firmenbuch und auf dem Firmenpapier aufscheinen, sondern auch tatsächlich sowohl in leitender als auch operativer Funktion für die Gesellschaft tätig wurden, ist unbestritten…
…und vom 26. April 2000, 99/14/0339). Der gegenständliche Gesellschafter-Geschäftsführer vertritt die Berufungswerberin laut Firmenbuch seit 5.4.1996 selbstständig als handelsrechtlicher Geschäftsführer. Der vom steuerlichen Vertreter der Berufungswerberin in seinem Schreiben vom 24.4.2002 geäußerten Rechtsmeinung, nämlich, dass auf Grund des…
…die Auffassung vertreten, dass die Beschäftigung des Geschäftsführers ungeachtet seiner gleichzeitigen Eigenschaft als wesentlich beteiligter Gesellschafter alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufgewiesen hat. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erzielte aus der Geschäftsführertätigkeit auch im Jahr 2003 demnach Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988, weshalb er…
…dass die Geschäftsführung im buchhalterischen Bereich als auch im Controllingbereich vom Gesellschafter-Geschäftsführer an eine dritte Person übergeben worden sei und er nur wie im Vertrag vereinbart, strategische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Zukunft des Unternehmens und zum Wohle der Gesellschaft treffen würde. Eine Eingliederung…