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UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Abgabepflichtigen große Bedeutung zu. Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner - ganz besonders im Zusammenhang mit hohen Aufwandszahlungen - in Anlehnung an § 166 BAO mögliche Beweismittel sammle und für eine umfangreiche Dokumentation sorge. Dies insbesondere bei außergewöhnlichen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/1650-W/02Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund mangelhafter Rechnungen; Anerkennung von Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Subunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…und 1998 sei festgestellt worden, dass im Rechenwerk der Bw. Rechnungen von verschiedenen Subfirmen aufschienen, die aus folgenden Gründen nicht anerkannt werden könnten: a) Geschäftsbeziehungen mit der Fa. P KEG im Jahr 1997: Dieses Unternehmen habe angeblich im Jahr 1997 für die Bw. Leistungen durchgeführt…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 1/3

…dass B. K. seit 1976 nicht mehr in Wien gemeldet sei. B. K. habe auch nicht ausfindig gemacht und zur Geschäftsbeziehung zwischen der Bw. und der B. Bau GmbH befragt werden können. Die B. Bau GmbH habe der Bw. Arbeiter zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 2/3

…seien als Feststellungen des Prüfungsverfahrens zu sehen, die nur Tatsachen wiedergeben. Dass diese Feststellungen zudem zur Verdeutlichung der Geschäftsbeziehung zwischen der Bw. und den von ihr angeblichen beschäftigten Subunternehmer - es seien nicht einmal die einfachsten formellen Bedingungen erfüllt - herangezogen wurden, sei nur legitim. Zum Berufungsvorbringen…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 3/3

…nicht nachgekommen ist. Die Nichtvorlage dieser Unterlagen stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ein weiteres Indiz dafür dar, dass die Geschäftsbeziehung zu den gegenständlichen Firmen nur vorgetäuscht waren, zumal alle von der Bw. vorgelegten Auftragsschreiben an die gegenständlichen Firmen unter "Punkt 7.) SONSTIGES" folgenden Passus…

UFSK RV/0651-K/07Beteiligungen - notwendiges Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.04.2012

…seien. Der Amtsvertreter verwies auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung sowie auf die Fachliteratur, wonach übliche Geschäftsbeziehungen und Synergien nicht für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ausreichen würden. Voraussetzung für notwendiges Betriebsvermögen wäre aus der Sicht des Finanzamtes die konkrete Förderung und der Vorteil für das Einzelunternehmen. Diese…

UFSW FSRV/0181-W/07Einleitung nach Betriebsprüfung aufgrund von Erlösberichtigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.01.2008

…HM-GmbH und HV), wobei Gesellschafter dieser Unternehmen Angehörige von W waren. Diese Unternehmen standen in (angeblichen) Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen des W. Wenn nun anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei W diverse von den angeführten Unternehmen in Rechnung gestellte Beträgen weder ertragssteuerlich, noch hinsichtlich der darin…

UFSS FSRV/0019-S/09International tätiger Baugerüstehändler als steuerliches U-Boot; britische Limited in Verbindung mit Liechtensteinscher Anstalt als Instrument zur rechtswidrigen Steuervermeidung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG RV/0147-G/03Zahlungen auf Grund einer Bürgschaft, die ein Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH zu Gunsten eines Geschäftspartners der GmbH eingegangen ist, als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2004

…geschehen, das Geschäftsergebnis nicht nur durch den einmaligen Effekt des Verkaufs, sondern insbesondere auch durch die nachfolgend geplanten Geschäftsbeziehungen mit dem Erwerber F (laufende und umfangreiche Belieferung des F durch die R-GmbH) wesentlich zu verbessern. Von Freiwilligkeit könne hier also keine Rede sein. In…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 1/2

…Fragenbeantwortung im laufenden Prüfungsverfahren | | | ...... erfolgte durch das geprüfte Unternehmen zu o.a. Geschäftsbeziehung | | d) | Provisionsvereinbarung "ABC" zu o.a. Verträgen von 1.8.1997 | | | iHv. USD 145.000 (ATS 1,884.565,00) | | |…

UFSW RV/3020-W/02Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.05.2005

…der es hindert, den von der Behörde erteilten Auftrag als unverschuldet unerfüllbaren Auftrag zu beurteilen. Geschäftsbeziehungen zwischen Personen, bei denen die Kontaktaufnahmemöglichkeit ausschließlich nur für einen Vertragspartner besteht, sind ungewöhnlich (VwGH v. 2.3.1993, 91/14/0144). Wird eine derartige Geschäftsbeziehung akzeptiert, dann wird…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…ATS 1.582.434,50 langte am 4.9.2000 beim geprüften Unternehmen ein. Auf die Aufforderung der Prüferin, die Geschäftsbeziehungen zu der Firma Me***** anhand von Unterlagen und Verträgen detailliert darzustellen, wurde im Februar 2003 folgendes ausgeführt: Bei den Zahlungen der Firma Me***** handle…

UFSW RV/0351-W/061. Unterverpachtung eines Lokals zuerst an die eigene Tochter und danach an Familienfremde 2. Liebhaberei bei von vornherein zeitlich begrenzter erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit 3. Verständigung des Berufungswerbers von der Vorlage an den UFS verlängert die Verjährung 4. § 209a BAO verhindert nicht die Verjährung bei einem anderen Abgabepflichtigen 5. Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung 6. Inhalt einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.03.2013Teil 3/3

…dass das Objekt von ihm bereits seit 1995 gemietet worden sei, und habe auf die jeweiligen Geschäftsbeziehungen "unter anderem" mit seiner Tochter hingewiesen. Erst daraufhin sei der Akt der Tochter durchgesehen und jene "Rechnung" (ohne Angabe eines Datums durch das FA) mit Vorsteuerausweis entdeckt worden…

UFSW RV/0148-W/09Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.05.2012Teil 2/3

…Über das Vermögen der Firma M wurde anschließend per 21.11.2005 das Konkursverfahren eröffnet. Zeitgleich mit dem Wareneinkauf bei der Firma M wurden auch die Geschäftsbeziehungen mit der ungarischen Firma X. und wenig später mit den anderen ungarischen Firmen aufgenommen. Die Bw erklärte steuerfreie…

UFSL RV/0341-L/101. Behauptungen der Berufungswerberin spiegeln sich nicht im aktenkundigen Sachverhalt 2. Verweigern des Verlustabzugs nach Zuschätzung von rund 1/3 der Summe des erklärten Verlusts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…F. Z) Beiliegend wurde das Schreiben der Bw an eine Rechtsanwaltskanzlei (deren Klient Z ist) übermittelt, in der die Kontaktperson und die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bw und Z erörtert werden; für die Bezeugung der Sachverhaltsdarstellung stehe eine namentlich genannte Dienstnehmerin der Bw zur Verfügung. Teile…

UFSW RV/2161-W/09Kein Vorsteuerabzug, wenn der Empfänger vom Umsatzsteuerbetrug des Lieferanten Kenntnis haben musste.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.07.2010Teil 2/5

…Factoring von Forderungen ist zudem extrem teuer. Die Plausibilität dieser Finanzierung wurde in der Stellungnahme von BCD DEF Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH vom 1. Februar 2008 dargestellt. Im Zuge der Ausweitung der Geschäftsbeziehungen besuchte Herr Z. im August bzw. September 2007 das Büro der Y…

UFSW RV/0861-W/08Scheinrechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2009Teil 1/2

…Aussage von H.P. großteils vom KH-X, mit welchem er in früheren Jahren Geschäftsbeziehungen hatte. Als Nachweis der Herkunft der o.a. Mengen an Restmüll wurde seitens des steuerlichen Vertreters anlässlich der Besprechung im FA/X am 10.7.2006 eine Auflistung von Müllmengen…