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EAS 822Geschäftsbeziehungen mit einer liechtensteinischen Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/9626.02.1996

Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…Abgabepflichtigen große Bedeutung zu. Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner - ganz besonders im Zusammenhang mit hohen Aufwandszahlungen - in Anlehnung an § 166 BAO mögliche Beweismittel sammle und für eine umfangreiche Dokumentation sorge. Dies insbesondere bei außergewöhnlichen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/1650-W/02Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund mangelhafter Rechnungen; Anerkennung von Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Subunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…und 1998 sei festgestellt worden, dass im Rechenwerk der Bw. Rechnungen von verschiedenen Subfirmen aufschienen, die aus folgenden Gründen nicht anerkannt werden könnten: a) Geschäftsbeziehungen mit der Fa. P KEG im Jahr 1997: Dieses Unternehmen habe angeblich im Jahr 1997 für die Bw. Leistungen durchgeführt…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 1/3

…dass B. K. seit 1976 nicht mehr in Wien gemeldet sei. B. K. habe auch nicht ausfindig gemacht und zur Geschäftsbeziehung zwischen der Bw. und der B. Bau GmbH befragt werden können. Die B. Bau GmbH habe der Bw. Arbeiter zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 2/3

…seien als Feststellungen des Prüfungsverfahrens zu sehen, die nur Tatsachen wiedergeben. Dass diese Feststellungen zudem zur Verdeutlichung der Geschäftsbeziehung zwischen der Bw. und den von ihr angeblichen beschäftigten Subunternehmer - es seien nicht einmal die einfachsten formellen Bedingungen erfüllt - herangezogen wurden, sei nur legitim. Zum Berufungsvorbringen…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 3/3

…nicht nachgekommen ist. Die Nichtvorlage dieser Unterlagen stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ein weiteres Indiz dafür dar, dass die Geschäftsbeziehung zu den gegenständlichen Firmen nur vorgetäuscht waren, zumal alle von der Bw. vorgelegten Auftragsschreiben an die gegenständlichen Firmen unter "Punkt 7.) SONSTIGES" folgenden Passus…

EAS 2258Verluste österreichischer Gesellschaften eines US-Konzerns mit Kommunikationsaktivitäten in Osteuropa und Asien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 214/1-IV/4/0331.03.2003

…eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode hätte erfolgen sollen, dann liegt der dringende Verdacht nahe, dass die konzerninternen Geschäftsbeziehungen unter Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes abgewickelt worden sind. Nach Ziffer 5.4 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖF Nr. 114/1996) ist zu verlangen, dass der Steuerpflichtige (das ist im…

UFSK RV/0651-K/07Beteiligungen - notwendiges Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.04.2012

…seien. Der Amtsvertreter verwies auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung sowie auf die Fachliteratur, wonach übliche Geschäftsbeziehungen und Synergien nicht für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ausreichen würden. Voraussetzung für notwendiges Betriebsvermögen wäre aus der Sicht des Finanzamtes die konkrete Förderung und der Vorteil für das Einzelunternehmen. Diese…

UFSW FSRV/0181-W/07Einleitung nach Betriebsprüfung aufgrund von Erlösberichtigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.01.2008

…HM-GmbH und HV), wobei Gesellschafter dieser Unternehmen Angehörige von W waren. Diese Unternehmen standen in (angeblichen) Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen des W. Wenn nun anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei W diverse von den angeführten Unternehmen in Rechnung gestellte Beträgen weder ertragssteuerlich, noch hinsichtlich der darin…

EAS 2039Dubiose Consultingleistungen einer irischen Offshore-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2482/1-IV/4/0224.04.2002

…die Leistungen einwandfrei und schlüssig darzulegen (VwGH 25.1.2001, 95/15/0134). Außerdem besteht bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase (als solche gilt auch Panama; siehe Ziffer 17 des OECD-Fortschrittsberichtes-2000 "Progress in Identifying and Eliminating Harmful Tax Practices") von Anbeginn…

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Firmenwertbestandteile) ua. auf den Kundenstock (VwGH 23.2.1972, 0699/71), den Vertriebswegen, seinen guten Ruf, der Bekanntheit seiner Firma, seinen guten Geschäftsbeziehungen, der Qualität seiner Belegschaft, seine langjährige Erfahrung, seine innerbetriebliche Organisation (VwGH 21.12.1961, 0403/60; VwGH 2.10.1964, 1179/63…

BFG RV/7105648/2015Fehlende Empfängerbenennung nach § 162 BAO: Keine Dokumentation hinsichtlich des Zahlungsempfängers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2023

…1. (Stand 15.04.2018, rdb.at) mit Verweis auf VwGH 10.01.1958, 1176/56). Das Verhalten des Beschwerdeführers, die zugegebenermaßen "merkwürdige Geschäftsbeziehung" zu akzeptieren und aufrecht zu erhalten, hat jenen Abgabenverkürzungen Vorschub geleistet, denen § 162 BAO vorbeugen will (VwGH 02.03.1993, 91…

BFG RV/5200024/2025Verfahren 42 - Vertrauensschutz - Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.07.2026Teil 1/2

…die zu ihrer Heranziehung als Gesamtschuldnerin der Mehrwertsteuer geführt haben, anzulasten war. Der VwGH weiter: "Im fortgesetzten Verfahren wird sich das Bundesfinanzgericht daher mit den näheren Umständen der verfahrensgegenständlichen Einfuhren - wie etwa die Geschäftsbeziehung der Mitbeteiligten mit jenen Gesellschaften, von denen sie beauftragt wurde (vgl…

BFG RV/7103526/2017Rückerstattung KESt: Depotübertragung, verdeckte Treuhand, Treuhandvertrag nicht nachgewiesen; Verträge unter nahen Angehörigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2023Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerden vom 10. Juli 2015, 25. Juli 2016 und 28. Jänner 2017 gegen die Bescheide des vormaligen Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 18. Juni…

UFSS FSRV/0019-S/09International tätiger Baugerüstehändler als steuerliches U-Boot; britische Limited in Verbindung mit Liechtensteinscher Anstalt als Instrument zur rechtswidrigen Steuervermeidung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG RV/0147-G/03Zahlungen auf Grund einer Bürgschaft, die ein Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH zu Gunsten eines Geschäftspartners der GmbH eingegangen ist, als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2004

…geschehen, das Geschäftsergebnis nicht nur durch den einmaligen Effekt des Verkaufs, sondern insbesondere auch durch die nachfolgend geplanten Geschäftsbeziehungen mit dem Erwerber F (laufende und umfangreiche Belieferung des F durch die R-GmbH) wesentlich zu verbessern. Von Freiwilligkeit könne hier also keine Rede sein. In…

BFG RV/1100137/2019Nichtabzugsfähigkeit eines an eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) geleisteten außertourlichen Mitgliedsbeitrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.08.2025Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, die Richterin ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Dr. ***S***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz…