Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2039
Dubiose Consultingleistungen einer irischen Offshore-Gesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 2482/1-IV/4/02vom 24.04.2002
Wortlaut laut Findok
Erhält ein österreichisches
Versandhandelsunternehmen eines multinationalen Konzerns von einer irischen
Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und
stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem
Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus, dass es
sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische
Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt,
liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in
Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art
handelt, die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle
herangezogen wurde, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur
dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem
geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten
Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen
Steuerumgehung zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens zu
widerlegen.
Im gegebenen Zusammenhang erscheint die
Steueroasenrechtsprechung des VwGH von Relevanz, derzufolge nicht die
Abgabenbehörde den Nachweis fehlender Leistungen einer ausländischen
Domizilgesellschaft zu erbringen hat, sondern es Aufgabe des Abgabepflichtigen
ist, die Leistungen einwandfrei und schlüssig darzulegen (VwGH 25.1.2001,
95/15/0134). Außerdem besteht bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen zu
einer bekannten Steueroase (als solche gilt auch Panama; siehe Ziffer 17 des
OECD-Fortschrittsberichtes-2000 "Progress in Identifying and Eliminating Harmful
Tax Practices") von Anbeginn die Pflicht dafür zu sorgen, dass im
Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufgehellt und dokumentiert
werden können (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019).
24. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 143 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2482/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 2342
- Gültig
- 24.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF