RIS AI
676 Treffer415 msnur geltende Fassungen
EAS 2137Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/0205.11.2002

…die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der Adresse eines österreichischen Fulfilmenthauses (ein…

EAS 1065Beteiligung einer ausländerbeherrschten österreichischen GmbH an einer irischen "non-resident-company"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/9728.04.1997

…Der Bezug von Gewinnausschüttungen von einer solchen in Irland als Tochtergesellschaft gegründeten (steuerfreien) "non-resident-company" wäre dann nach § 10 KStG 1988 im Grunde als steuerfreie Schachteldividende begünstigungsfähig. Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten "non-resident-companies" idR um reine Briefkastengesellschaften…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…GB (die weiteren 50 % der Anteile an dieser Gesellschaft hielte die Gattin des KPK, Frau MKM) welche laut "Companies House records" vom 03.11.2004 als secretary der CAL fungiere, von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen bei der CAL bereits während der laufenden Betriebsprüfung Bescheid gewusst habe…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…bb11, London (GWL-L-WW): über die Aktionäre und Direktoren der Gesellschaft sind keine Angaben zu enthalten, Geschäftsgegenstand ist "Trustees and consultant company" (Treuhand- und Beratungsgesellschaft), die Gesellschaft übt in England praktische keine aktive Tätigkeit aus ("non trading"), die Geschäfte werden von der GWL-IOM…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…britischen Steuerbehörden iSd. Art. 4 Abs 1 des DBA Großbritannien und Nordirland ist bislang unterblieben. Zudem treffen auf die CAL nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz sämtliche Merkmale einer so genannten non-resident-company im Sinne des britischen Steuerrechtes zu, welche zwar verpflichtet sind, eine …

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

EAS 1687US-Investment-Partnerships und irische Investment-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/4-IV/4/0010.07.2000

…als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US Limited Partnership oder einer irischen non-resident company unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds". 10. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2039Dubiose Consultingleistungen einer irischen Offshore-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2482/1-IV/4/0224.04.2002

…irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle herangezogen wurde…

EAS 466Steuerfreie irische "non-resident companies"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1464/2/1-IV/4/9406.07.1994

…Irland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Voraussetzung der irischen Ansässigkeit wird aber nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen einer in Irland steuerfreien "nicht-ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder…

EAS 3007Einschaltung britischer Gesellschaften in den weltweiten Vertrieb elektronischer Produkte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2724-IV/4/200814.10.2008

…Fall würde sich die Frage nach der Herkunft der Urheberrechte und ihrem Wert stellen; wesentlich ist die Funktion der britischen Gesellschaft. Sollte diese als "non-resident company" konzipiert sein, die mangels britischer Einkünfte in Großbritannien unbesteuert bleibt, so kann dies Anlass für andere Sachverhaltswürdigungen sein…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…den "secretary" zu bestellen bzw. abzuberufen. Die Einrichtung eines "secretary" sei bei einer Non Resident Company auch zwingend vorgeschrieben und dürfe nur von einer in Malta lizenzierten "Nominee Company" gestellt werden (im gegenständlichen Fall von der Firma U Limited, Malta, welche auch an Herrn S…

BFG RV/6100101/2013Zurechnung der Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2020Teil 1/3

…gelegt. Laut Abfrage beim KSV handle es sich bei der Fa. B um eine Offshore Gesellschaft, die zwar in Zypern eingetragen sei, aber als "Non resident company" zu bezeichnen sei. Es gebe keine eigenen Büroräume, das Unternehmen sei am Sitz eines Rechtsanwaltes, Herrn E domiziliert…

BFG RV/6100035/2010Mängelbehebung bei Vollmachtsmangel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2014

…dass die gegenständliche Gesellschaft Personal für Kreuzfahrtschiffe zur Verfügung stelle. Diese Gesellschaft habe ihren Sitz auf den Bahamas. Sie sei eine non resident company, die ihre Geschäfte aber ausschließlich außerhalb der Bahamas abwickle. Es handle sich – wie bei den anderen ausländischen Gesellschaften auch - um eine…

BFG RV/6100034/2010Frage der Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2014

…dass die gegenständliche Gesellschaft Personal für Kreuzfahrtschiffe zur Verfügung stelle. Diese Gesellschaft habe ihren Sitz auf den Bahamas. Sie sei eine non resident company, die ihre Geschäfte aber ausschließlich außerhalb der Bahamas abwickle. Es handle sich – wie bei den anderen ausländischen Gesellschaften auch - um eine…

BFG RV/6100039/2010Mängelbehebung bei Vollmachtsmangel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2014

…dass die gegenständliche Gesellschaft sich mit den Shows auf Kreuzfahrtschiffen beschäftige. Diese Gesellschaft habe ihren Sitz auf den Bahamas. Sie sei eine non resident company, die ihre Geschäfte aber ausschließlich außerhalb der Bahamas abwickle. Es handle sich – wie bei den anderen ausländischen Gesellschaften auch - um…

UFSW RV/0155-W/09Steuerpflichtige Umsätze bei Täuschung über das Vorliegen eines Anwendungsfalls des Reverse Charge Systems
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010

…B., protokolliert sei, eine Offshore-Gesellschaft sei, als eine "Non-resident- company" (Oasen- oder Domizilgesellschaft) zu bezeichnen sei und über keine Büroräume in B. verfüge. Aus der oben genannten Sachverhaltsdarstellung zog der Außenprüfer den Schluss, dass es sich um einen direkten Leistungsaustausch zwischen dem Bw…

BFG RV/6100101/2013Zurechnung der Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2020Teil 2/3

…S zu 33 % und T zu 32 % beteiligt (Aussage F 20.04.2007, Niederschrift S 03.06.2008). Bei der Fa. B handelt es sich um eine Offshore Gesellschaft (non resident company). Die Fa. A schloss mit der Fa. B insgesamt 10 einzelne Dienstleistungsverträge ab…

UFSW RV/0169-W/09Steuerpflichtige Umsätze infolge Bestärkung des Irrtums des Auftragnehmers durch den Auftraggeber darin, dass die Leistungen im Reverse-Charge-System erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.12.2010

…stelle aber auch gleichzeitig fest, dass es sich um eine Offshore-Gesellschaft handle und das Unternehmen als eine "Non-resident-company" (Oasen- oder Domizilgesellschaft) zu bezeichnen sei; das Unternehmen im Ausland verfüge über keine Büroräume. Aus der oben genannten Sachverhaltsdarstellung zog die Abgabenbehörde den Schluss…

BFG RV/7102053/2020Unbeschränkte Steuerpflicht einer zypriotischen Ltd bei Geschäftsleitung im Inland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025Teil 4/5

…Oberleitung in Österreich spricht weiters der Umstand, dass in den Annexen zu den in bereits angesprochenen Darlehensverträgen in englischer Sprache gegenüber der zypriotischen Steuerverwaltung jeweils "under oath" erklärt wurde, eine "non-resident limited company" zu sein, während die Bf. in den in deutscher Sprache abgefassten…

BFG RV/7102053/2020Unbeschränkte Steuerpflicht einer zypriotischen Ltd bei Geschäftsleitung im Inland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025Teil 1/5

…sei jeweils zu entnehmen: "The lender declares under oath by his/her director to be a non-resident". Den Annexen der in deutscher Sprache verfassten gleichen Darlehensverträge sei jeweils zu entnehmen: "Die Vertragsparteien erklären an Eidesstatt Deviseninländer zu sein." Nach den Erhebungen der BP handle…