Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3007
Einschaltung britischer Gesellschaften in den weltweiten Vertrieb elektronischer Produkte
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2724-IV/4/2008vom 14.10.2008
Wortlaut laut Findok
Plant ein US-Medienunternehmen über
seine britische Tochtergesellschaft Spielfilme auf einem neuen
Datenträgersystem weltweit zu vertreiben, wobei dieser Vertrieb über
den österreichischen Hersteller der Datenträgersysteme erfolgen soll,
so ist vorweg im Rahmen einer Funktionsanalyse die Funktion der drei
Gesellschaften zu untersuchen, bevor der Frage der Methodik der Gewinnzurechnung
näher getreten wird. In diesem Zusammenhang ist zB wesentlich, ob die
US-Gesellschaft ein operativ tätiges Medienunternehmen oder lediglich eine
Holdinggesellschaft der Urheberrechte ist; im zweiten Fall würde sich die
Frage nach der Herkunft der Urheberrechte und ihrem Wert stellen; wesentlich ist
die Funktion der britischen Gesellschaft. Sollte diese als "non-resident
company" konzipiert sein, die mangels britischer Einkünfte in
Großbritannien unbesteuert bleibt, so kann dies Anlass für andere
Sachverhaltswürdigungen sein, als sie bei Bestand einer operativ in
Großbritannien tätigen und dort besteuerten Gesellschaft anzustellen
wären.
In Fällen dieser Art lässt sich daher ohne
sorgfältige Durchleuchtung des Sachverhaltsbildes keine abstrakt abgehobene
Aussage darüber treffen, in welcher Höhe und nach welcher Methodik aus
der weltweiten Vermarktung der Produkte eine Gewinnzuteilung an Österreich
zu erfolgen hat.
Bundesministerium für Finanzen, 14. Oktober
2008
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2724-IV/4/2008
- Stammnummer
- 37405
- Gültig
- 14.10.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF