Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1687
US-Investment-Partnerships und irische Investment-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftSch 202/4-IV/4/00vom 10.07.2000
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 42
Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende
Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen
Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als
ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet
der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes
Vermögen einer US Limited Partnership oder einer irischen non-resident
company unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds".
10. Juli
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 42 InvFG 1993, Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 202/4-IV/4/00
- Stammnummer
- 2717
- Gültig
- 10.07.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF