…dass dem Gedanken der Periodenreinheit, somit der periodengerechten Gewinnerfassung der Vorrang gegenüber der richtigen Gesamtgewinnerfassung zukommt und beantragt die Berücksichtigung der in den ersten Jahren des Leasingverhältnisses anfallenden Verluste als Rückstellung bzw. alternativ als Passivposten für vorlbelastete Einnahmen oder allenfalls als Wertberichtigung zum Leasingvermögen. Nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der U-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Oktober 2010 betreffend Gesellschaftsteuer (betr. "Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2005") entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Vermietung von 2 Wohneinheiten auf Grund der erzielten Verluste um eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle handelt oder nicht. Nur eine Betätigung, die objektiv geeignet ist, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss zu erzielen, ist als steuerlich beachtliche Einkunftsquelle anzusehen. Ob eine solche Betätigung vorliegt…
…mussten Umsatzeinbußen hingenommen werden. Eine Betätigung ist dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn sie nicht geeignet ist einen Gesamtgewinn zu erwirtschaften. Das subjektive Element der Gewinnerzeilungsabsicht ist anband von objektiven Kriterien zu überprüfen, ob ein Ertragstreben vorliegt. Die vom Berufungswerber ausgeübte Tätigkeit ist nach der…
…dass die Bewirtschaftung des Wohnhauses N als Mietobjekt auf einen unbegrenzten Zeitraum geplant gewesen sei. Bei Einhaltung dieses Planes wäre innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren ein Gesamteinnahmenüberschuss erzielt worden. Die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages im Oktober 2001 und die weitere Verwendung der Liegenschaft als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
…Stammfassung) lautet: "Bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 liegt Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn…
…wurde dem Bw. mitgeteilt, dass diese Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum die Erzielung eines Gesamtgewinnes nicht erwarten lasse, weshalb steuerrechtlich Liebhaberei zu vermuten sei, da im Zeitraum bis Dezember 2000 außer einer einzigen Einnahme von S 780,- keine Erlöse zu verzeichnen gewesen seien. Nach Ansicht…
…einer Nichteinkunftsquelleneigenschaft gesprochen werden. Ziehe man noch zusätzlich die Abschreibung und die Zinsaufwendungen hinzu - abgesehen vom immensen Mietaufwand, dann würden für die übrigen Aufwendungen kaum entsprechende Einnahmen zur Deckung verbleiben, sodass sich schon logischerweise daraus vorhersehbar kein Gesamtgewinn erzielen lassen würde. Gemäß Pkt. 6.3…
…Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 23. März 2000, Zl. 97/15/0009…
…vier Kinder, davon drei schulpflichtige, habe. Für ihn sei die Erzielung eines Gesamtgewinnes in den nächsten Jahren wahrscheinlich. Zu den von ihm geltend gemachten Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen führte der Bw. aus, dass die Aufwendungen für die Heilbehandlung nicht vom Arzt verschrieben werden, da die…
…Sinne des Abs. 3 weiters darauf Bedacht zu nehmen, ob nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass der Gesellschafter vor dem Erzielen eines anteiligen Gesamtgewinnes aus der Personenvereinigung ausscheidet. In diesem Fall ist auch für den Zeitraum gemäß § 2 Abs. 2 LVO…
…beinahe ausschließlich Verluste erklärt worden wären. Nach der Ertragsituation und -entwicklung in den letzten Jahren sei davon auszugehen, dass der bislang entstandene Gesamtverlust aus dem Betrieb der Boutique zu keinem Gesamtgewinn mehr führen würde. Da der Anlaufzeitraum schon in den 80er Jahren überschritten worden wäre…
…müssten, sei schon systembedingt im Sinne des § 2 Abs 2 letzter Satz der Liebhabereiverordnung 1993 damit zu rechnen, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird. Daher sei für den Anlaufzeitraum von Vornherein die Einkunftsquellenvermutung zu versagen, ohne im Einzelfall prüfen zu müssen…
…Schulungs- bzw Seminarkosten, KFZ-Kosten und Reisespesen sowie Aufwendungen für Vorführwaren und Telefon an. Unter derartigen Voraussetzungen ist die Tätigkeit eines A.-Vertreters nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes aber objektiv gesehen nicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes geeignet. Im Erkenntnis vom 22.2.2000, Zl 96/14…
…mit Kaufvertrag vom 16.6.2004 verkauft worden. Anzumerken sei, dass bei Vermietung des Mietobjektes A. zum ortsüblichen Mietzins durchaus ein Gesamtgewinn zu erzielen gewesen sei. Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der beiden letzten Mieter hätten die in der vorgelegten Prognose geplanten Überschüsse nicht erwirtschaftet werden können…
…Mai vom Bw. vorgebracht - sowie des Gesundheitszustandes eine gravierende Veränderung der Geschäftsgebarung zum Positiven nicht erwartet werden könne und sogar die Betriebsaufgabe Ende 2005 ins Auge gefasst werde, sei die Erzielung eines Gesamtgewinnes auch objektiv nicht möglich. Der Einwand, dass durch vermehrte Krankenhausaufenthalte 2000 - 2003…
…ua. den zwischen ihm und der O -Vermögensberatung abgeschlossenen Vertrag sowie das Fahrtenbuch vorzulegen. Im Einkommensteuerbescheid 2001 qualifizierte das Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit als Liebhaberei, weil die Vertretertätigkeit vor Erreichen eines Gesamtgewinnes eingestellt worden sei. Unter Hinweis auf das Erkenntnis vom 22. Feber 2000, Zl…
…in den Jahren 2001 und 2002 vorläufig mit S bzw.€ 0,00 festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass nach Art der Bewirtschaftung (nebenberuflich etc) mit der Tätigkeit des Bw als "Seminartrainer" ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) vor Beendigung nicht erzielbar sei. Die Veranlagung erfolge gemäß § 200 Abs…
…Abs. 2 LVO darstelle. War die Tätigkeit durch die Absicht veranlasst, einen Gesamtgewinn zu erzielen oder nicht? Zur Entscheidung werde die aktuelle Judikatur herangezogen und mit einigen Beispielen ergänzt: VfGH zur Liebhaberei: Der VfGH habe im Erkenntnis vom 7.3.1995, B 301/94, den…