…bzw. UFS vom 14. Juni 2011, FSRV/0115-W/09). Indem im vorliegenden Fall die erst nachträglich ein- bzw. hervorgetretene Gerichtszuständigkeit für die der Bf. angelasteten Finanzvergehen iSd § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG idgF die (ursprünglich gegebene) verwaltungsbehördliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Einleitungsbescheides iSd…
…zu diesem Zeitpunkt nach der Aktenlage nicht vor. In der Zwischenzeit wurde seitens der Finanzstrafbehörde erster Instanz jedoch festgestellt, dass der strafbestimmende Wertbetrag der dem Bf. zur Last gelegten Finanzvergehen die damals geltende Gerichtszuständigkeitsgrenze von € 75.000,00 übersteigt. Gemäß § 53 Abs. 1 lit…
…und Abs. 2 lit. a FinStrG vorläufig eingestellt werde, weil für dieses Finanzstrafverfahren Gerichtszuständigkeit vorliege. In der Begründung wies das Finanzamt darauf hin, dass gegen den Beschwerdeführer nunmehr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet wurde. Das anhängige verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren sei daher vorläufig einzustellen. Der Bescheid…
…zum FinStrG, Anm. 6 zu §§ 161-164 FinStrG samt angeführten Judikaturhinweisen) zweifelsfrei feststeht, dass, infolge der nunmehrigen Gerichtszuständigkeit, die in § 77 Abs. 3 FinStrG erstangeführte Voraussetzung der Zuständigkeit eines Spruchsenates nicht (mehr) vorliegt, war, ohne auf die weiteren Tatbestandserfordernisse bzw. auf deren Vorliegen einzugehen, spruchgemäß…
…a FinStrG zu verdächtigen ist, überschreitet bei Weitem die obgenannte Gerichtszuständigkeitsgrenze. Es wird daher mit einer Gerichtsanzeige durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz vorzugehen sein, wobei das verwaltungsbehördliche Untersuchungsverfahren vorläufig einzustellen ist. Auf das Beschwerdevorbringen war daher nicht weiter einzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz ging daher hinsichtlich der vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG von einer Gerichtszuständigkeit aus. Hinsichtlich der vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG gelangte der Erstsenat zu der Ansicht…
…laut derzeitiger Aktenlage der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verdächtigen ist, überschreitet bei Weitem die obgenannte Gerichtszuständigkeitsgrenze. Es wird daher mit einer Gerichtsanzeige (alte Rechtslage) bzw. mit ergänzenden Erhebungen unter Beachtung der StPO und Berichten nach § 100 Abs.2 StPO (neue…
mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…
…beispielsweise die diesen Umstand lediglich bestätigende Ergänzung in § 53 Abs.1 lit.b FinStrG, wonach bei der Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertgrenze für die Prüfung einer Gerichtszuständigkeit lediglich Finanzvergehen relevant sein können, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist; BGBl I 2007/44). Wirkt die…
…betrauten Prüferin werde der strafbestimmende Wertbetrag voraussichtlich über 75.000,00 € betragen, sodass nach § 53 Abs. 1 FinStrG Gerichtszuständigkeit gegeben wäre. Gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses einem Spruchsenat, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß …
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
§ 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgaben (hier: Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet werden; ebenso sind Abgabenverkürzungen bewirkt, wenn die nicht bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuergutschriften zu Unrecht geltend gemacht worden sind (§ 33 Abs.3 lit…
…Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Monate Dezember 1996 bis Juli 2000 hat - siehe die obige Zusammenstellung - überhaupt S 1,261.105,-- (umgerechnet € 91.648,07) betragen. § 54 Abs. 1 FinStrG bestimmt, dass bei Erkennen einer Gerichtszuständigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 lit. b leg.cit…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…
…von diesen, der erstinstanzlichen Behörde bekannten Tatvorwürfen - diese seien mittlerweile über Anklage der Staatsanwaltschaft Wels vom 7. September 2004 Gegenstand eines schöffengerichtlichen Strafverfahrens zur GZ 14 Hv 9/04s des Landesgerichtes Wels - sei aufgrund der Faktenhäufung von einer Gerichtszuständigkeit gemäß § 53 FinStrG auszugehen. Ein allfälliger…
Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des…
…der "Eine-Million-Schilling-Grenze" der strafbestimmenden Wertbeträge (wie hier beim Erstbeschuldigten) zwar vorerst Gerichtszuständigkeit eingetreten; dieser Umstand ist jedoch mit 1. Jänner 2002 wieder in Wegfall geraten. Gemäß BGBl I 2001/59, Art. XVIII Z. 2 wäre eine Gerichtszuständigkeit lediglich unter der Voraussetzung geblieben…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred Wurzer und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…