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UFSL FSRV/0071-L/10Einleitung mit nachfolgender Gerichtszuständigkeit, Aufhebung des Einleitungsbescheides durch Beschwerdeentscheidung (Rechtslage vor dem 1.1.2011)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.02.2012

…bzw. UFS vom 14. Juni 2011, FSRV/0115-W/09). Indem im vorliegenden Fall die erst nachträglich ein- bzw. hervorgetretene Gerichtszuständigkeit für die der Bf. angelasteten Finanzvergehen iSd § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG idgF die (ursprünglich gegebene) verwaltungsbehördliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Einleitungsbescheides iSd…

UFSW FSRV/0115-W/09Einleitung mit nachfolgender Gerichtszuständigkeit und Urteil des Strafgerichtes, Unzuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrnehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.06.2011

…zu diesem Zeitpunkt nach der Aktenlage nicht vor. In der Zwischenzeit wurde seitens der Finanzstrafbehörde erster Instanz jedoch festgestellt, dass der strafbestimmende Wertbetrag der dem Bf. zur Last gelegten Finanzvergehen die damals geltende Gerichtszuständigkeitsgrenze von € 75.000,00 übersteigt. Gemäß § 53 Abs. 1 lit…

UFSK FSRV/0002-K/09Vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens wegen Gerichtszuständigkeit; Unzulässigkeit eines Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.03.2009

…und Abs. 2 lit. a FinStrG vorläufig eingestellt werde, weil für dieses Finanzstrafverfahren Gerichtszuständigkeit vorliege. In der Begründung wies das Finanzamt darauf hin, dass gegen den Beschwerdeführer nunmehr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet wurde. Das anhängige verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren sei daher vorläufig einzustellen. Der Bescheid…

UFSL FSRV/0005-L/08Antrag auf Verfahrenshilfe in einem (nachträglich) in die Gerichtszuständigkeit fallenden Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.03.2009

…zum FinStrG, Anm. 6 zu §§ 161-164 FinStrG samt angeführten Judikaturhinweisen) zweifelsfrei feststeht, dass, infolge der nunmehrigen Gerichtszuständigkeit, die in § 77 Abs. 3 FinStrG erstangeführte Voraussetzung der Zuständigkeit eines Spruchsenates nicht (mehr) vorliegt, war, ohne auf die weiteren Tatbestandserfordernisse bzw. auf deren Vorliegen einzugehen, spruchgemäß…

UFSW FSRV/0106-W/06Einleitung, Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.02.2009

…a FinStrG zu verdächtigen ist, überschreitet bei Weitem die obgenannte Gerichtszuständigkeitsgrenze. Es wird daher mit einer Gerichtsanzeige durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz vorzugehen sein, wobei das verwaltungsbehördliche Untersuchungsverfahren vorläufig einzustellen ist. Auf das Beschwerdevorbringen war daher nicht weiter einzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…

UFSI FSRV/0016-I/07Beachtlichkeit der Rechtskraft von Spruchsenatserkenntnissen bei Prüfung einer Gerichtszuständigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz ging daher hinsichtlich der vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG von einer Gerichtszuständigkeit aus. Hinsichtlich der vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG gelangte der Erstsenat zu der Ansicht…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…laut derzeitiger Aktenlage der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verdächtigen ist, überschreitet bei Weitem die obgenannte Gerichtszuständigkeitsgrenze. Es wird daher mit einer Gerichtsanzeige (alte Rechtslage) bzw. mit ergänzenden Erhebungen unter Beachtung der StPO und Berichten nach § 100 Abs.2 StPO (neue…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…

UFSL FSRV/0009-L/07Kein Übergang einer Finanzstrafsache in gerichtliche Zuständigkeit trotz Überschreitens der betraglichen Grenze iSd § 53 Abs.1 lit.b FinStrG, wenn hinsichtlich des Schuldspruches bereits Rechtskraft eingetreten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

…beispielsweise die diesen Umstand lediglich bestätigende Ergänzung in § 53 Abs.1 lit.b FinStrG, wonach bei der Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertgrenze für die Prüfung einer Gerichtszuständigkeit lediglich Finanzvergehen relevant sein können, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist; BGBl I 2007/44). Wirkt die…

UFSL FSRV/0085-L/03Beigabe eines Verteidigers im Vorverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.12.2003

…betrauten Prüferin werde der strafbestimmende Wertbetrag voraussichtlich über 75.000,00 € betragen, sodass nach § 53 Abs. 1 FinStrG Gerichtszuständigkeit gegeben wäre. Gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses einem Spruchsenat, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß …

UFSG FSRV/0023-G/05Verfolgungshandlungen nach Eintritt der Verjährung der Strafbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.12.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 2/2

§ 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgaben (hier: Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet werden; ebenso sind Abgabenverkürzungen bewirkt, wenn die nicht bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuergutschriften zu Unrecht geltend gemacht worden sind (§ 33 Abs.3 lit…

UFSK FSRV/0017-K/04Langjährige UVZ-Hinterziehungen einer Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Monate Dezember 1996 bis Juli 2000 hat - siehe die obige Zusammenstellung - überhaupt S 1,261.105,-- (umgerechnet € 91.648,07) betragen. § 54 Abs. 1 FinStrG bestimmt, dass bei Erkennen einer Gerichtszuständigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 lit. b leg.cit…

UFSI FSRV/0098-I/02Strafausmessung bei umfangreichen mehrjährigen UVZ-Verkürzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0028-L/05Von einem Rechtsanwalt zur Abwendung einer Hausdurchsuchung in seinen eigenen Kanzleiräumen freiwillig herausgegebenen Beweisunterlagen gegen seinen Mandanten; Prüfung deren Beschlagnahmefähigkeit durch den Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)26.05.2010Teil 1/2

…von diesen, der erstinstanzlichen Behörde bekannten Tatvorwürfen - diese seien mittlerweile über Anklage der Staatsanwaltschaft Wels vom 7. September 2004 Gegenstand eines schöffengerichtlichen Strafverfahrens zur GZ 14 Hv 9/04s des Landesgerichtes Wels - sei aufgrund der Faktenhäufung von einer Gerichtszuständigkeit gemäß § 53 FinStrG auszugehen. Ein allfälliger…

UFSL FSRV/0028-L/05Von einem Rechtsanwalt zur Abwendung einer Hausdurchsuchung in seinen eigenen Kanzleiräumen freiwillig herausgegebenen Beweisunterlagen gegen seinen Mandanten; Prüfung deren Beschlagnahmefähigkeit durch den Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)26.05.2010Teil 2/2

Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…

UFSL FSRV/0092-L/06Nicht entrichtete bzw. abgeführte Selbstbemessungsabgaben durch in Finanznot befindliche Entscheidungsträger einer Friseursalon-Franchise-Kette
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.12.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des…

UFSL FSRV/0092-L/06Nicht entrichtete bzw. abgeführte Selbstbemessungsabgaben durch in Finanznot befindliche Entscheidungsträger einer Friseursalon-Franchise-Kette
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.12.2009Teil 2/2

…der "Eine-Million-Schilling-Grenze" der strafbestimmenden Wertbeträge (wie hier beim Erstbeschuldigten) zwar vorerst Gerichtszuständigkeit eingetreten; dieser Umstand ist jedoch mit 1. Jänner 2002 wieder in Wegfall geraten. Gemäß BGBl I 2001/59, Art. XVIII Z. 2 wäre eine Gerichtszuständigkeit lediglich unter der Voraussetzung geblieben…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred Wurzer und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…