…bzw. UFS vom 14. Juni 2011, FSRV/0115-W/09). Indem im vorliegenden Fall die erst nachträglich ein- bzw. hervorgetretene Gerichtszuständigkeit für die der Bf. angelasteten Finanzvergehen iSd § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG idgF die (ursprünglich gegebene) verwaltungsbehördliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Einleitungsbescheides iSd…
…zu diesem Zeitpunkt nach der Aktenlage nicht vor. In der Zwischenzeit wurde seitens der Finanzstrafbehörde erster Instanz jedoch festgestellt, dass der strafbestimmende Wertbetrag der dem Bf. zur Last gelegten Finanzvergehen die damals geltende Gerichtszuständigkeitsgrenze von € 75.000,00 übersteigt. Gemäß § 53 Abs. 1 lit…
…Finanz-Organisationsreformgesetzes, BGBl I 2020/99, oder auch beider Gesetze zu deren Ahndung zuständig wäre. - Im gegenständlichen Fall wäre nun diese nunmehrige Gerichtszuständigkeit keine Folge der Organisationsreform der Finanzverwaltung, sondern hat auch bereits bei Anwendung der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2020 bestanden, weshalb die…
…und Abs. 2 lit. a FinStrG vorläufig eingestellt werde, weil für dieses Finanzstrafverfahren Gerichtszuständigkeit vorliege. In der Begründung wies das Finanzamt darauf hin, dass gegen den Beschwerdeführer nunmehr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstattet wurde. Das anhängige verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren sei daher vorläufig einzustellen. Der Bescheid…
…zum FinStrG, Anm. 6 zu §§ 161-164 FinStrG samt angeführten Judikaturhinweisen) zweifelsfrei feststeht, dass, infolge der nunmehrigen Gerichtszuständigkeit, die in § 77 Abs. 3 FinStrG erstangeführte Voraussetzung der Zuständigkeit eines Spruchsenates nicht (mehr) vorliegt, war, ohne auf die weiteren Tatbestandserfordernisse bzw. auf deren Vorliegen einzugehen, spruchgemäß…
…a FinStrG zu verdächtigen ist, überschreitet bei Weitem die obgenannte Gerichtszuständigkeitsgrenze. Es wird daher mit einer Gerichtsanzeige durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz vorzugehen sein, wobei das verwaltungsbehördliche Untersuchungsverfahren vorläufig einzustellen ist. Auf das Beschwerdevorbringen war daher nicht weiter einzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz ging daher hinsichtlich der vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG von einer Gerichtszuständigkeit aus. Hinsichtlich der vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG gelangte der Erstsenat zu der Ansicht…
…laut derzeitiger Aktenlage der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verdächtigen ist, überschreitet bei Weitem die obgenannte Gerichtszuständigkeitsgrenze. Es wird daher mit einer Gerichtsanzeige (alte Rechtslage) bzw. mit ergänzenden Erhebungen unter Beachtung der StPO und Berichten nach § 100 Abs.2 StPO (neue…
mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen Besch. (Beschuldigter) vertreten durch PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Julius-Raab- Platz 4 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 , 3 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten…
…beispielsweise die diesen Umstand lediglich bestätigende Ergänzung in § 53 Abs.1 lit.b FinStrG, wonach bei der Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertgrenze für die Prüfung einer Gerichtszuständigkeit lediglich Finanzvergehen relevant sein können, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist; BGBl I 2007/44). Wirkt die…
…betrauten Prüferin werde der strafbestimmende Wertbetrag voraussichtlich über 75.000,00 € betragen, sodass nach § 53 Abs. 1 FinStrG Gerichtszuständigkeit gegeben wäre. Gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses einem Spruchsenat, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gemäß …
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in…
Weitere GZ. RV/5300030/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen den Verdächtigen A, geb. xxxxa, Geschäftsmann, whft. laut belangter Behörde XXXA, vormals XXXA1, bzw. behauptet XXXA2, Slowakei, vertreten durch Dr. Caroline Toifl, Rechtsanwältin…
…Verfügung hinsichtlich des Zeitraumes überschießend gewesen ist. 22. Soweit durch die Beschwerdeführer eine Unzuständigkeit des einschreitenden Spruchsenatsvorsitzenden zur Erlassung der bekämpften Anordnung unter Hinweis auf eine Gerichtszuständigkeit eingewendet wird und auf einen gegenüber A ergangenen Bescheid vom 25. April 2019 (als Ablichtung den Rechtsmittelschriftsätzen beigeschlossen)…
weitere GZ. RM/5300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Pensionist und Autohändler, dzt. Justizanstalt XXX, vertreten durch Dr. Franz Xaver Berndorfer, Rechtsanwalt, Lüfteneggerstraße 12, 4020 Linz, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
§ 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgaben (hier: Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet werden; ebenso sind Abgabenverkürzungen bewirkt, wenn die nicht bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuergutschriften zu Unrecht geltend gemacht worden sind (§ 33 Abs.3 lit…
…Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Monate Dezember 1996 bis Juli 2000 hat - siehe die obige Zusammenstellung - überhaupt S 1,261.105,-- (umgerechnet € 91.648,07) betragen. § 54 Abs. 1 FinStrG bestimmt, dass bei Erkennen einer Gerichtszuständigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 lit. b leg.cit…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…