…USt verkauft haben.Laut diesem Vertrag hätte die Bezahlung in achtzehn Monatsraten (von April 2004 bis September 2005) erfolgen sollen. Ein Geldfluss habe nicht stattgefunden, ein solcher sei auch nicht behauptet worden. Im Firmenbuch sei das mit Gesellschaftsvertrag vom 1.Jänner 2003 gegründete Unternehmen an…
…Geschäftsführers im Zeitpunkt der Abhebung eines Betrages von ATS 1,200.000,- vom Sparbuch Nr. 1 behauptet. Der Geldfluss vom Vater des Geschäftsführers sei erstmals in der Berufung vorgebracht worden. Wären die behaupteten Vermögenswerte aus der Zeit vor dem Tod des Vaters tatsächlich vorhanden gewesen…
…sowie Frau SDDE ) geleistet wurden, wonach nach ständiger Rechtsprechungen Zahlungen an derartige Personen genau dokumentiert werden müssen (Verträge, exakter Geldfluss). Die ehemalige Gattin des Bw. hat in der niederschriftlichen Einvernahme angegeben, dass die Zahlungen an sie so gestaltet wurden, dass sie keinen steuerlichen Nachteil hatte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Kiegerl Johannes, Steuerberater, 8530 Deutschlandsberg, Poststraße 7, vom 11. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…23.3.2006,121 053/05: TZ 9: Der Prüfer qualifiziere die unter der Position "Provisionsweitergaben" geltend gemachten Betriebsausgaben ausschließlich als Mittelverwendung, da ein konkreter Geldabfluss einerseits nicht nachgewiesen worden sei, die Empfänger bis auf die Gattin die Einkünfte nicht erklärt hätten und der Bw…
…wann und wie sie das Geld erhalten hätten und wofür sie es verwendet hätten, ist nicht möglich. Dem Ersuchen einen Nachweis des Geldflusses (Kontoauszüge,...) zu erbringen, ist der Bw.nicht nachgekommen. Auf Grund des durch die o.a. Unsicherheiten geprägten Gesamtbildes ist der Nachweis bzw…
Dem Zollamt waren der Waren- und der Geldfluss geläufig. Es haben sich ihm die Aufgaben der tatbeteiligten Personen aus seiner eigenen und der gemeinsamen Ermittlungstätigkeit mit dem Zollfahndungsamt München und der Überwachung des Telefonverkehrs in Deutschland und Österreich nachvollziehbar erschlossen. Der Bf hat gewusst, dass…
Zusätzlich wird vorgebracht, dass von der Firma MM Kassabelege August 2001 im Gesamtbetrag von 1.050.000,00 S vorgelegt wurden, die einen Geldfluss von der Bw. dokumentieren, die keinen Niederschlag in den Kassaaufzeichnungen anlässlich der Überprüfung gefunden hätten. Zu diesen Sachverhalten wird wie folgt…
…betriebsinternen Aufteilungsschlüsseln angesagt werden müssen, und vermutlich auch noch ein Taschenrechner bereitgestellt werden müssen. Selbst für den Fall, dass - wie behauptet - irgend ein Geldfluss tatsächlich vom Freier direkt an die Prostituierte erfolgt wäre, würde dies steuerrechtlich nichts an einem Dienstverhältnis ändern, zumal vergleichsweise in der…
…12.12.2002 bis 2004 insgesamt keine Auszahlungsüberschüsse aufweisen und lt. vorgelegten Kaufverträgen im Zeitraum 2001 bis 2003 darüber hinaus der Vater selbst Käufer von Liegenschaften und eines Hauses war. Einen Nachweis über den Geldfluss, dass die erhaltenen Darlehen aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis tatsächlich…
…Grundstücke) abgeschlossen wurden und legen Sie bitte diese Verträge vor. Stellen Sie bitte den diesbezüglichen Sachverhalt umfassend dar (vor allem nachvollziehbare Darstellung des Geldflusses und der Gründe für die jeweils gewählte Vorgangsweise). b) Haben Sie hinsichtlich der in die GmbH transferierten Beträge aus den genannten…
…Barlosung Gasthaus ein Betrag von 27.354 aufscheint. Auf den Vorhalt (seitens des Steuerberaters), dass eine derartige Verbuchung nicht im tatsächlichen Geldfluss entspreche und somit nicht den wahren Sachverhalt abbilde wurde geantwortet, dass dies öfters bei Veranstaltungen so gemacht worden wäre. Es wurde sohin versucht…
…Dezember 2002, abgeändert mit GZ RV/1240-W/03 vom 5. Dezember 2003, betreffend Verhängung einer Mutwillensstrafe zum Antrag auf Auskunftserteilung zum Begriff "Geldfluss", entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird einleitend auf die ha. Berufungsentscheidung…
…S mit Eingabe vom 28.4.2006 Berufung erhoben. Sämtliche Einfuhrumsatzsteuern würden auf Basis der "EUST NEU gemäß der BGBl. I 71/2003 vom 20.08.2003 als gestundete EUST" abgewickelt. Somit sei ein effektiver Geldfluss nicht notwendig. Es werde daher ersucht, den Säumniszuschlag bzw…
…Innsbruck den Antrag als unbegründet ab, wobei dies damit begründet wurde, dass ein Nachweis "der Art der Übermittlung der Unterhaltsbeträge (Geldfluss) nicht erbracht worden sei. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. mit Schreiben vom 10.4.2000 form- und fristgerecht Berufung. In der Rechtsmittelschrift…
…7.2001 wurde der Antrag vom Finanzamt mit der Begründung als unbegründet abgewiesen, dass "ein Nachweis der Übermittlung der Unterhaltszahlungen (Geldfluss) trotz Ersuchens vom 15.3. und 10.7.2000 nicht erbracht" worden sei. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. form- und fristgerecht Berufung…
…diese für den Pflegebedarf aufgewendet wird, dennoch kann die Behauptung der Berufungswerberin nicht von der Hand gewiesen werden, dass der Erblasser darüber anderweitig verfügt hat. Ein Geldfluss zwischen Erblasser und Frau B. ist auch vom Finanzamt nicht festgestellt worden und die Aussage, wonach Frau B…
…diese für den Pflegebedarf aufgewendet wird, dennoch kann die Behauptung der Berufungswerberin nicht von der Hand gewiesen werden, dass der Erblasser darüber anderweitig verfügt hat. Ein Geldfluss zwischen Erblasser und Frau B. ist auch vom Finanzamt nicht festgestellt worden und die Aussage, wonach Frau B…
…1992 bis einschl. 1/1993. Mit Bescheid vom 15.3.2000 wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab und führte begründend aus, dass der Geldfluss nach Bosnien nicht bewiesen worden sei. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. form- und fristgerecht Berufung. In der…
…26. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2004, betreffend Festsetzung einer Mutwillensstrafen bezüglich des Antrages auf Auskunft vom 29.12.2003 "Geldfluss", entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Gemäß § 260 BAO idF AbgRmRefG, BGBl…