Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RD/0032-W/05
Verletzung der Entscheidungspflicht über eine Berufung ist mit Säumnisbeschwerde zu begegnen
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RD/0032-W/05vom 11.04.2005
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bescheid
Der unabhängige
Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP vom
27. Oktober 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über
die Berufung vom 26. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes
Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2004, betreffend Festsetzung
einer Mutwillensstrafen bezüglich des Antrages auf Auskunft vom 29.12.2003
"Geldfluss", entschieden:
Der Devolutionsantrag wird als
unzulässig zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
Gemäß
§ 260 BAO idF AbgRmRefG,
BGBl. I 2002/97, obliegt die Entscheidung über Berufungen gegen
von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide dem
unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter
Instanz durch Berufungssenate, soweit nicht anderes bestimmt ist. Ein Antrag auf
"Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter
Instanz" iSd § 311 BAO geht daher wegen der für
Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der
Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur
Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des
§ 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl Stoll, BAO,
Kommentar, 3013, VwGH vom 13.10.1993, 91/13/0058; vom 29.5.1996,
92/13/0301).
Wien, am 11.
April 2005 Die Referentin ADir. Silvia Gebhart
Normen und Schlagworte
- § 243 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 260 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 27 VwGG, Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, BGBl. Nr. 10/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RD/0032-W/05
- Stammnummer
- 15301
- Gültig
- 11.04.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF