…die Gesellschaftsteuer NICHT Gegenstand der abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1999 war und demnach bezüglich dieser Abgabe keine Unterbrechungswirkung eintreten konnte. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage war daher der Berufung bereits - ohne weiters auf die materielle Rechtslage einzugehen - aus dem Grund der eingetretenen Verjährung Folge…
…Abgabenbehördliche Prüfungen dienen jedenfalls der Geltendmachung eines Abgabenanspruches und unterbrechen nach § 209 Abs. 1 BAO als nach außen erkennbare Amtshandlungen die Verjährung (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 209, Tz 13 mwN zur ständigen Rechtsprechung des VwGH) für Abgaben, die Gegenstand der Prüfung sind (VwGH 30.10…
…Abgaben bedeutsam sein können, die Gegenstand der Prüfung sind (VwGH 11.4.1984, 82/13/0050; 30.10.2003, 99/15/0098). Im Hinblick auf diese Rechtsprechung musste sich der Unabhängige Finanzsenat - seiner bisherigen Entscheidungspraxis folgend (siehe UFS 19.3.2007, RV/0159-S/06…
…der keinen Wohnsitz (Sitz) im Inland hat. Drittlandsgebiet im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist (§ 1 Abs 3 leg.cit.). Eine Versendung liegt vor, wenn der Gegenstand durch einen Frachtführer oder Verfrachter oder eine solche Beförderung durch einen Spediteur besorgt wird…
…Einkünfte aus der in Rede stehenden Einkunftsart für das Jahr 1998 in Höhe von S 40.315 offen gelegt; mit Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO wurden die Einkommensteuern für die Streitjahre 1990 bis 1998 vorläufig festgesetzt. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung, deren Gegenstand die…
…Beweismittel oder Tatsachen neu hervorgekommen sind und demzufolge die Grundlage für die Wiederaufnahme der Verfahren 2006 und 2007 darstellen. Unter Punkt D Verfahren des BP-Berichtes vom 29.03.2010 "Begründung des Ermessensgebrauches" ist auch nicht bekannt gegeben, welche neuen Tatsachen im Prüfungsverfahren hervorgekommen sind…
…der Versendung auf die Empfänger übergegangen sei und demzufolge die Umsatzsteuerpflicht nach § 3 Abs. 7 UStG mangels steuerbaren Vorganges in Österreich nicht gegeben sei. Mit Antrag vom 24. September 1999 begehrte die Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, da die von der Prüfung…
…für technische Chemie eine Betriebsprüfung betreffend die Einkommensteuer 1998 bis 2000 und andere Abgaben durch. Laut der Niederschrift über die Durchführung einer Schlussbesprechung vom 29. September 2003 wurden zur Einkommensteuer 1997 getroffen: "Pkt. 10 Fremdleistung X. Management Group: Außerhalb des Prüfungszeitraumes, am 12.12.1997…
…an das Zollamt Wien gerichtete Prüfungsersuchen der deutschen Zollverwaltung bezüglich des verfahrensgegenständlichen Ausfuhrgeschäftes als die Verjährung unterbrechend anzusehen. Mit Schreiben vom 9. November 2006 hat der Unabhängige Finanzsenat der Bf. mitgeteilt, das Zollamt Salzburg/Erstattungen gehe in der den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildenden Berufungsvorentscheidung davon…
…begleitet bzw. beaufsichtigt wird. Gegenstand der Anlage 9 waren auch Vercharterungen an Piloten, die keine CPL-IFR-Trainings-/Prüfungs-/Checkflügen durchführten. Aufgrund der Angaben in den Tagesflugberichten (zum Beispiel "privat" oder Beisetzung eines Bediensteten) und der Angaben des Zeugen erachtet es der Berufungssenat als erwiesen…
…Stichproben erörtert. Bei Prüfungen werde nach den Ausführungen des Betriebsprüfers generell so vorgegangen, dass einem Wirtschaftsbeteiligten so lange Zeit gegeben werde, Beweise vorzulegen, bis man erkenne, dass es keine weitere Möglichkeit mehr gibt, weitere Beweise vorzubringen bzw. bis sich der Wirtschaftsbeteiligte außer Stande sieht, weitere…
…(es gibt keine Bilanz), sodass er in seinen Abgabenerklärungen unterlaufene Irrtümer solange richtig stellen bzw. Angaben ändern kann, solange nicht rechtskräftig über den Gegenstand der Abgabenerklärung entschieden wurde, also auch noch im Rechtsmittelverfahren. So können beispielsweise beantragte Investitionsbegünstigungen bis zur Rechtskraft zurückgezogen werden (VwGH vom…
…Fahrtenbuchaufzeichnungen ergebenden Privatanteil (1990: 14%) und dem anläßlich der Betriebsprüfung festgestellten Privatanteil (1990: 37%), somit rund 25% angesetzt wurde. Den Ausführungen betreffend die Niederschrift zur Schlussbesprechung komme im ggst. Verfahren keine Bedeutung zu, da eine Parteienerklärung, es werde eine Prüfungsfeststellung anerkannt oder außer Streit gestellt…
…von Gegenständen war durch die staatsanwaltschaftliche Anordnung zur Durchsuchung und Sicherstellung von Beweismitteln gedeckt. Da die Zwangsmaßnahmen der Justiz zuzurechnen sind, wäre die Monierung eines fehlenden Sicherstellungs/Beschlagnahmeprotokolles dort vorzubringen gewesen und nicht in einem Antrag auf Aufhebung des (erst viel später ergangenen) Prüfungsauftrages gemäß…
…Einkommensteuer 2004, im welchem der AVAB nicht mehr gewährt wurde (Nachforderung auf Grund dieses Bescheides: 581,10 €). Zur Begründung des besagten Wiederaufnahmebescheides führte das Finanzamt aus, dass anlässlich einer Prüfung der Erklärungsangaben die im beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel hervorgekommen seien, die…
Gegenstand der aufgrund des Berichtes über die Außenprüfung vom 10. November 2005 ergangenen die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 bis 2001 verfügenden Bescheide datiert vom 15. November 2005 waren aufgrund des Verweises auf den Außenprüfungsbericht die in den oben wörtlich wiedergegebenen Tz. 1…
…der Außenprüfung war die Einkommensteuer 2004 bis 2005 und 2006 bis 2008 sowie die Umsatzsteuer 2004 bis 2005 und 2006 bis 2008. Gegenstand der finanzstrafrechtlichen Prüfung waren die Einkommensteuer von Jänner 2004 bis Dezember 2005 und von Jänner 2006 bis Dezember 2008. Es bestehe der…
…Der unter Hinweis auf die §§ 144 und 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG vom Finanzamt X ausgestellte und vom Finanzamt Y (= unzuständige Behörde, siehe oben) unterfertigte Prüfungsauftrag vom 5. August 2002 lasse lediglich den Gegenstand der Prüfung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) sowie…
…im gegenständlichen Berufungsschriftsatz ausdrücklich auf die "Prüfungsfeststellungen als Beilage zur Niederschrift" verwiesen, dann darf bezogen auf das vorliegende Berufungsverfahren zum einen davon ausgegangen werden, dass der Bw. (in der Person ihres gewillkürten Vertreters) diese den Gegenstand der Kontrollmitteilung bildenden Prüfungsfeststellungen (Punkt 1) jedenfalls vollinhaltlich bekannt…
…November 2005 - wies der Bw darauf hin, dass die Akteneinsicht bis zur 35. Kalenderwoche nunmehr durchgeführt werden hätte können und die Unterlagen von Hrn. A (=Betriebsprüfer) ab 13. September 2005 ausgefolgt würden. Ein Hindernis für eine entsprechende Prüfung der Berufungsvorentscheidungen bestand somit spätestens ab Herbst…