…die Gesellschaftsteuer NICHT Gegenstand der abgabenbehördlichen Prüfung im Jahr 1999 war und demnach bezüglich dieser Abgabe keine Unterbrechungswirkung eintreten konnte. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage war daher der Berufung bereits - ohne weiters auf die materielle Rechtslage einzugehen - aus dem Grund der eingetretenen Verjährung Folge…
…Abgabenbehördliche Prüfungen dienen jedenfalls der Geltendmachung eines Abgabenanspruches und unterbrechen nach § 209 Abs. 1 BAO als nach außen erkennbare Amtshandlungen die Verjährung (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 209, Tz 13 mwN zur ständigen Rechtsprechung des VwGH) für Abgaben, die Gegenstand der Prüfung sind (VwGH 30.10…
…Abgaben bedeutsam sein können, die Gegenstand der Prüfung sind (VwGH 11.4.1984, 82/13/0050; 30.10.2003, 99/15/0098). Im Hinblick auf diese Rechtsprechung musste sich der Unabhängige Finanzsenat - seiner bisherigen Entscheidungspraxis folgend (siehe UFS 19.3.2007, RV/0159-S/06…
…umfasst Prüfungsaufträge ebenso wie die hinreichend konkretisierte Ankündigung einer (allenfalls sogar später verschobenen) Prüfung, gilt allerdings nicht für die bloße Ankündigung von Verlängerungshandlungen. Doch kann eine abgabenbehördliche Prüfung die Verlängerung der Verjährungsfrist nur für jene Abgabenschuldner und jene Abgaben bewirken, die Gegenstand der Prüfung sind…
…die Festsetzungsverjährung für eine Abgabe unterbreche. Dies auch dann, wenn der Bericht keine weiteren Feststellungen zur Abgabe enthalte, diese aber Gegenstand der Prüfung (laut Bericht und Prüfungsauftrag) gewesen sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im gegenständlichen Fall war strittig, ob die Ausfertigung und Zustellung eines…
…§ 303 Tz 73f. angeführten Beispiele). Dass dabei teilweise – nämlich hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005 und der Einkommensteuer 2006 – der Prüfungsauftrag der Wiederholungsprüfung überschritten wurde (die ungeklärten Bankzuflüsse waren streng genommen nicht Gegenstand der „Verdachtslage“) kann angesichts der oa. – doch recht gravierenden - Umstände vernachlässigt werden. Die Kenntnis…
… 2, Rz. 160). Im beschwerdegegenständlichen Fall wurde im Lauf der Prüfung kein Vertrag zwischen dem Beschwerdeführer und der ***GmbH*** vorgelegt, der die Grundlage für die verrechneten Honorarnoten bildet. Es liegt demnach keine Vereinbarung vor, die nach außen hinreichend zum Ausdruck gekommen ist und die eine…
…Zahl*** wie im amtlichen Befund angeführt - folgendes (auszugsweise) mitgeteilt: ZITAT BEGINN: Sie haben am 6. August 2018 die BH um aufsichtsbehördliche Prüfung der Verkehrsmaßnahmen … und um klare Aussage zum tatsächlich durchgeführten Ermittlungsverfahren sowie zum offensichtlichen Vorliegen eines Nicht-Bescheides ersucht. Dazu kann Ihnen gemäß …
…der keinen Wohnsitz (Sitz) im Inland hat. Drittlandsgebiet im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist (§ 1 Abs 3 leg.cit.). Eine Versendung liegt vor, wenn der Gegenstand durch einen Frachtführer oder Verfrachter oder eine solche Beförderung durch einen Spediteur besorgt wird…
…Einkünfte aus der in Rede stehenden Einkunftsart für das Jahr 1998 in Höhe von S 40.315 offen gelegt; mit Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO wurden die Einkommensteuern für die Streitjahre 1990 bis 1998 vorläufig festgesetzt. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung, deren Gegenstand die…
…2+3]*** die Reifeprüfung im Gegenstand Mathematik nicht und war zur Wiederholung der Klausurprüfung aus Mathematik berechtigt. ***[VN3]*** ***[NN1+2+3]*** trat jedoch im Herbst 2017 nicht zur Wiederholungsprüfung an, obwohl sie sich auf diese Prüfung in den Sommermonaten vorbereitete und hierfür im Juli und…
…Beweismittel oder Tatsachen neu hervorgekommen sind und demzufolge die Grundlage für die Wiederaufnahme der Verfahren 2006 und 2007 darstellen. Unter Punkt D Verfahren des BP-Berichtes vom 29.03.2010 "Begründung des Ermessensgebrauches" ist auch nicht bekannt gegeben, welche neuen Tatsachen im Prüfungsverfahren hervorgekommen sind…
…ausgeschlossen sei, wenn hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig sei. Im konkreten Fall sei zwar eine Prüfung nach § 99 FinStrG eingeleitet worden, es seien jedoch darüber hinaus Feststellungen zu verschiedenen Gewinnermittlungsfragen, welche nicht Gegenstand der behördlichen Einleitung des Finanzstrafverfahrens gewesen seien, getroffen worden…
…F. Gegenstand der Außenprüfung - Zeiträume: Lohnsteuerprüfung (L, DB, DZ, AB gem. § 86 Abs. 1 EStG; O1/01/2006 - 31/12/2015 Sozialversicherungsprüfung (gem. § 41a ASVG) 01/01/2011 - 31/12/2015 Kommunalsteuerprüfung (gem. § 14 KommStG) 01/01/2011 - 31/12/2015 Gegenstand der finanzstrafrechtlichen Prüfung…
…durch die natürliche Person ist nicht mehr zulässiger Gegenstand der Anfechtung (und der amtswegigen Prüfung) des Ausspruchs über die Verbandsverantwortlichkeit. Mit dem rechtskräftigen Schuldspruch der Entscheidungsträgerin ist damit die Verantwortlichkeitsvoraussetzung gemäß § 3 Abs. 2 VbVG (tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Begehung der betreffenden [Anknüpfungs-]Taten) bindend…
…zur Vorgangsweise der Verrechnung des ermäßigten Steuersatzes für ihre "gemeinnützigen" Umsätze aufgefordert, jedoch konnte sich die Beschwerdeführerin gerade im Beschwerdefall aufgrund der vorangegangenen Außenprüfungen, bei denen die Gemeinnützigkeit als solche bzw. die diesbezüglichen Tätigkeiten der Gegenstand der Prüfung waren, im besonderen Maß in der Annahme…
…der Versendung auf die Empfänger übergegangen sei und demzufolge die Umsatzsteuerpflicht nach § 3 Abs. 7 UStG mangels steuerbaren Vorganges in Österreich nicht gegeben sei. Mit Antrag vom 24. September 1999 begehrte die Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, da die von der Prüfung…
…mit Prüfungsbeginn 11. November 2009 eine Umsatzsteuersonderprüfung durch. Wie aus dem Arbeitsbogen (Auftragsbuch Nr. 224062/09) des Prüfers ersichtlich ist, hat auch er sich mit der Abzugsberechtigung der Einfuhrumsatzsteuer der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt. Bei identischem Sachverhalt, nämlich dass die Beschwerdeführerin als Mieterin von den Gegenständen die…
…steuerrechtliche Nebenbereiche, die nicht Gegenstand der Ausbildung zum Steuerberater waren (UFS Wien 1.6.2010, FSRV/0163-W/09). Auch unterliegt einem steuerlichen Vertreter grundsätzlich im Fall der Unterfertigung der Abgabenerklärung eine zumindest eingeschränkte Prüfungspflicht hinsichtlich der Angaben seines Mandanten (VwGH 24.6.1999, 97…
…die Frage der Gesetzmäßigkeit des § 4 Abs. 6 SachbezugsVO dem VfGH zur Prüfung vorgelegt werde. Das BFG stellte am 2. August 2016 per Beschluss GZ. RN/7100004/2016 folgenden Antrag: Gemäß Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag…