…0056). Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines…
…hiebei sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch darzulegen, daß die Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdet ist. Da Sie den Gefährdungstatbestand in keinster Weise ausräumen konnte, mußte Ihrer Berufung der Erfolg versagt bleiben." Über die Berufung wurde erwogen: Der erste Satz des § 212 Abs…
…Bescheid eine nähere Begründung zur Annahmenfeststellung der Gefährdung fehle. Die Behörde habe auch nicht dargetan, bei welcher Ratenhöhe der von ihr angenommene Gefährdungstatbestand entfallen würde. Die Begründung sei daher unvollständig und die Entscheidung verfehlt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. seien dem Finanzamt kurz dargestellt worden…
…Gewährleistung des systemtragenden Prinzips des Gleichgewichtes von Steuer und Vorsteuerabzug sein, sodass ihre Funktion darin bestehe, der Gefahr des unberechtigten Vorsteuerabzuges auf Grund des gesonderten Steuerausweises entgegenzuwirken. Die Deutung der Vorschrift als Gefährdungstatbestand, die den gesonderten Steuerausweis als solchen sanktioniere, verstoße gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot…
…dass das Vorbringen, dass ein auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten nicht vorliege, nicht geeignet ist, den Gefährdungstatbestand auszuschließen. Schon der Umstand, dass der Bw. die von ihm angebotenen Raten nicht entrichtet hat, lässt den berechtigten Schluss zu, dass die Einbringlichkeit des gesamten Abgabenrückstandes gefährdet…
…0056). Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines…
…Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes…
…eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (vgl. VwGH vom 17. Dezember 1996, 96/14/0037). Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes gegenüber der allenfalls durch…
…Abgaben mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da Sie weder in Ihrem Erstansuchen noch in Ihrer Berufung den Gefährdungstatbestand ausräumen konnten, war Ihrer Berufung der Erfolg zu versagen." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag meinte der…
…der Abgabenbehörde im Sicherungsverfahren gesetzlich eingeräumte freie Ermessen auch die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit; es ergebe sich indes aus dem Gefährdungstatbestand nach der Judikatur des VwGH, dass in einem derartigen Fall die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen (von hier nicht relevanten Ausnahmen einmal…
…das der Abgabenbehörde im Sicherungsverfahren gesetzlich eingeräumte freie Ermessen auch die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Indes ergebe sich aus dem Gefährdungstatbestand nach der Judikatur des VwGH, dass in einem derartigen Fall die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen- von hier nicht relevanten Ausnahmen einmal…
…Zustand und den damit verbundenen Kosten ist dem Bereich der erheblichen Härte zuzuordnen, die unbestreitbar vorliegt, jedoch das Vorliegen des Gefährdungstatbestandes nicht entkräften kann. Die begehrte Zahlungserleichterung konnte mangels Vorliegens der Voraussetzungen nicht gewährt werde, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am 24. Oktober 2008
…eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (vgl. VwGH vom 17. Dezember 1996, 96/14/0037). Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes gegenüber der allenfalls durch…
…nicht nach, hat er nach dem zuletzt genannten Erkenntnis mit der Abweisung des Zahlungserleichterungsbegehrens aus Rechtsgründen zu rechnen. Im gegenständlichen Fall wurde jedoch dieser vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten Offenlegungs- und Konkretisierungsverpflichtung nicht entsprochen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend…
…0056). Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines…
…0056). Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines…
…(Vgl. VwGH vom 17. Dezember 1996, 96/14/0037). Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes gegenüber der allenfalls durch die Verweigerung der Verschiebung des Zahlungstermines eintretenden Beschwernis des Schuldners. Wie…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…