…weshalb die Befreiung iSd §§ 63 ff ZPO iVm § 35 Abs. 1 VfGG nicht zur Anwendung kommen kann. Gebührenschuldner der Eingabengebühr ist gemäß 17a Z. 6 VfGG iVm § 13 Abs. 1 Z. 1 GebG derjenige, für den oder in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Trifft…
…war laut Betreff diese Vereinbarung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG ("Gebührenschuldner") sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. Trifft die Verpflichtung zur Gebührenentrichtung zwei oder mehrere…
…bezeichnet, schadet nicht, trägt sie doch im Briefkopf den Namen und die Anschrift des Bw., der insofern zu Recht als Einschreiter und später als Gebührenschuldner herangezogen worden ist. Trifft die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelgebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie gemäß § 13 Abs…
…erfolgt. Sollte eine Gebührenpflicht festgestellt werden, so sei nach § 28 Abs. 1 Z 2 GebG Gebührenschuldner derjenige, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt worden sei. Das sei - wie auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19.10.1995, 94/16/0100, festgestellt habe - bei Hypothekarverschreibungen…
…wird (Abs. 1 Zif. 1). Der Gebührenschuldner hat die Gebühren an die Behörde, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt zu entrichten. Die Urkundsperson oder die Behörde haben auf der gebührenpflichtigen Schrift einen Vermerk über die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr anzubringen (Abs. 4…
…gehabt hätten. Sollte das Finanzamt dennoch eine Gebührenpflicht feststellen, so habe der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19.10.1995, 94/16/0100, ausgesprochen, dass Gebührenschuldner im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 2 GebG derjenige sei, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt werde. Dies…
…Bestandobjekt zu vermieten. Was die Festsetzung der Gebühr an den Berufungswerber betrifft, ist auszuführen, dass nach § 28 GebG die Vertragsteile die Gebührenschuldner sind. Dabei handelt es sich um ein Gesamtschuldverhältnis, das heißt, beide Vertragsteile schulden die Gebühr in voller Höhe und die Behörde wäre berechtigt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 17. Februar 2006, St.Nr. x, betreffend Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 5…
…in Höhe von S 1.005,-. Gegen diese Festsetzungen wendet sich die Berufung, wobei nicht die Gebührpflicht der Schriftstücke an sich in Frage gestellt wird, sondern die Heranziehung des Bw. als Gebührenschuldner. Der Bw. verweist im Wesentlichen auf die Bestimmung des § 13 Abs. 1 Z…
…dass er die Auskunft nicht für sich erhoben habe, sondern für die Partei Y, die somit überhaupt nur Gebührenschuldner geworden sein könne. Im Antrag auf Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz merkte der Bw. an, dass es im Augenblick gar nicht um die…
…aufgetreten sei. Die Gebühr sei daher nicht gegen ihn sondern gegen den Mandanten festgesetzt worden, sodass es abwegig sei, den Bw. als "Gebührenschuldner" zu benennen. Diese Handhabung sei Willkür, ebenso wie die Erhöhung willkürlich sei, weil auch die Grundgebühr unbegründet sei. Eine dem entgegen stehende…
…§ 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen hat. Ist jedoch die Forderung bei dem zunächst zur Steuerleistung herangezogenen Gebührenschuldner uneinbringlich geworden, so liegt ein Ermessensspielraum in dieser Hinsicht für die Behörde nicht mehr vor (vgl. die Erkenntnisse…
…Bw. wegen Uneinbringlichkeit beim Vertragpartner erfolge und er nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG als Gebührenschuldner zur Entrichtung der Gebühr verpflichtet sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde zunächst gerügt, dass das Recht, eine Abgabe für diesen Mietvertrag gegenüber dem Bw. festzusetzen…
…ist. Bei einem Darlehensvertrag ist der Gläubiger Gebührenschuldner, weil er derjenige ist, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist (VwGH v. 17.10.2001, 2001/16/0338, 0339; VwGH v. 21.3.2001, 2001/16/0381). Im gegenständlichen Fall ist demnach die darlehensgebende Gesellschaft Gebührenschuldnerin…
…Ansicht der Berufungsbehörde den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ermittelt worden ist. Strittig ist lediglich, ob der Bw. zu Recht als Gebührenschuldner in Anspruch genommen wurde. Hiezu wird ausgeführt: Gemäß § 28 Abs. 1 GebG sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist…
…vereinbart. Da sich die Bw. im Innenverhältnis verpflichtet hat, die Abgaben und Gebühren zu tragen, und keine Gründe für eine Inanspruchnahme der Kreditgeberin vorliegen, war es billig und zweckmäßig, die Bw. als Gebührenschuldnerin heranzuziehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. November 2010
…v. 16.12.1961, G 14/61, und v. 26.9.1969, B 213/68). Der gegenständliche Gebührenbescheid erging an den Berufungswerber als Gebührenschuldner gem. § 13 (3) GebG." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz hielt der Bw. dem entgegen, dass…
…Finanzamt aus, dass die Festsetzung mangels Gebührenentrichtung erforderlich gewesen sei und dass im Hinblick auf § 28 GebG die Vorschreibung an die Bw. als Gebührenschuldner ergehe. In den dagegen eingebrachten Berufungen wurde die ersatzlose Behebung der drei Bescheide beantragt. Die Bw. habe tatsächlich am 28. Juni…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Alexander Haas, 8010 Graz, Keesgasse 5/I, vom 31. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. Mai 2002 betreffend Rechtsgebühr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…sei der bereits im Bescheid angezogene Tatbestand des § 33 TP 8 GebG erfüllt worden und wäre die Bw. als Rechtsnachfolgerin der darlehensgebenden B-Ltd Gebührenschuldnerin. Weiters erging noch mit gleichem Datum ein Auftrag an die Bw., innerhalb einer bestimmten Frist die Mängel ihrer Berufung zu…