10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…
…Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder…
9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…
…von der ausstellenden Behörde einer anderen Dienststelle (Krankenkasse, Kammer usw.) übersendet und daher nicht dem Berechtigten zum Nachweis der verliehenen Berechtigung übergeben werden. 10.2.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.2.4.1. Gebührenschuld Rz 318: Die Gebührenschuld für amtliche Ausfertigungen entsteht gemäß § 11 Abs…
…Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1350: Bestandverträge sind zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. Rz 1351: Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe § 16 GebG (Rz 1050 ff). Rz 1352: Zum Gebührenschuldner siehe § 28 GebG (Rz 1176 ff).
…Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs…
10.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 785: Die Gebührenschuld für die Antragsgebühr (Abs. 1) entsteht mit der Einbringung des Antrages. Die Gebührenschuld für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) entsteht mit der Hinausgabe des Ausweises. Die Gebührenschuld für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) entsteht gemäß…
22. Gebührenschuldner (§ 28 GebG) 22.1. Zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1176: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (siehe Rz 1050 ff) sind die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz…
…weshalb die Befreiung iSd §§ 63 ff ZPO iVm § 35 Abs. 1 VfGG nicht zur Anwendung kommen kann. Gebührenschuldner der Eingabengebühr ist gemäß 17a Z. 6 VfGG iVm § 13 Abs. 1 Z. 1 GebG derjenige, für den oder in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Trifft…
9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…
…vereinbart, so erfolgt die Einlage in der Regel unentgeltlich. 27.10.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1598: Die Zession ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Rz 1599: Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1600: Gebührenschuldner sind die Vertragsteile (siehe Rz 1176 ff).
27.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1256: Die Gebührenschuld entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG (siehe Rz 1080 ff) erst in dem Zeitpunkt, in welchem die gerichtliche Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996…
…7, § 12 Abs. 1 GebG (siehe Rz 112 ff und Rz 437 ff). 10.6.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.6.3.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 497: Die Gebührenschuld entsteht für Protokolle nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG gemäß …
… 28 bis 30 WRKG an und stellte fest, dass aufgrund der fehlenden Übernahme der Kosten durch den Sozialversicherungsträger, die Gebühr dem Gebührenschuldner im Sinne des § 29 leg cit vorzuschreiben ist. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem von der MA 70 vorgelegten Verwaltungsakt…
…als Vertreterin der Bf. eingebracht wurde. Auch im Vorlageantrag vom 17.6.2014 wurde ausdrücklich ausgeführt, dass die Beschwerde für zwei Beschwerdeführerinnen eingebracht wurde. Da der Bescheid vom Finanzamt an die Rechtsanwältin persönlich adressiert war (als Gebührenschuldnerin iSd § 13 Abs. 3 GebG ), war nur diese…
…war laut Betreff diese Vereinbarung. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG ("Gebührenschuldner") sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. Trifft die Verpflichtung zur Gebührenentrichtung zwei oder mehrere…
…bezeichnet, schadet nicht, trägt sie doch im Briefkopf den Namen und die Anschrift des Bw., der insofern zu Recht als Einschreiter und später als Gebührenschuldner herangezogen worden ist. Trifft die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelgebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie gemäß § 13 Abs…
…erfolgt. Sollte eine Gebührenpflicht festgestellt werden, so sei nach § 28 Abs. 1 Z 2 GebG Gebührenschuldner derjenige, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt worden sei. Das sei - wie auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 19.10.1995, 94/16/0100, festgestellt habe - bei Hypothekarverschreibungen…
…Abs. 2 BAO betrifft nach seiner ausdrücklichen Anordnung nur die reduzierte Ausfallhaftung der Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder für Handlungen in Ausübung des Berufes bei der Beratung in Abgabensachen. Dies hindert die Abgabenbehörde jedoch nicht an der Heranziehung des Parteienvertreters als Gebührenschuldner gem. § 13 Abs. 3…
…aber einem anderen Geburtsdatum, gehandelt hat. Offenbar sei mit dem bekämpften Bescheid eine falsche Person als Gebührenschuldner herangezogen worden. Das BFG hat hiezu erwogen: Zur Entrichtung der Stempelgebühren sind verpflichtet: 1. Bei Eingaben, deren Beilagen und den die Eingaben vertretenden Protokollen sowie sonstigen gebührenpflichtigen Protokollen…