…welchem Versäumnis die Verbücherung erst im Jahr 2007 nichts ändere. Da die Bw sohin seit ca. 1990 Hälfteeigentümerin gewesen sei, habe der Fristenlauf iSd § 17 GrEStG bereits dazumal begonnen. Im Vorlageantrag vom 23. Jänner 2008 wurde darauf repliziert, für die Entstehung der Grunderwerbsteuerpflicht sei unmaßgeblich…
…die Berichtigung für den restlichen Berichtigungszeitraum spätestens in der letzten Voranmeldung des Veranlagungszeitraumes vorzunehmen, in dem die Lieferung erfolgte. Gegenständlich steht der Beginn des Fristenlaufs für die Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken in Streit sowie die Relevanz unrichtiger behördlicher Rechtsauskünfte. An Sachverhalt steht fest, dass der Bw…
…eingebracht. Auf die oa Bestimmung bezogen bedeutet dies, dass im vorliegenden Fall am 28. Februar 2002 die Hemmung des Fristenlaufes - das ist der Tag an dem der neuerliche Antrag eingebracht worden ist - begonnen hat, und diese am 11. März 2002 - das ist jener Tag an…
…3 ZK führt die Bf. aus, dass der Fristenlauf durch Erlassung eines neuen Bescheides erst mit 2.4.2004 zu laufen beginne. Die ursprüngliche Mitteilung der Zollbeträge sei überdies aufgrund einer inhaltlich unrichtigen verbindlichen Zolltarifauskunft erfolgt. So sei von der Behörde die stoffliche Zusammensetzung ignoriert…
…Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht werden. Das Hauptzollamt Wien beurteilte die gesetzliche Antragsfrist als Beginn des Fristenlaufes spätestens mit dem Zeitpunkt der "zumutbaren" Erkennbarkeit des Entfalles des für die Säumnis kausalen Hindernisses als erwiesen an: Da die involvierte Angestellte H u.a…
…1 BAO, sodass eine Hemmung der Berufungsfrist nicht eingetreten ist, sondern mit Zustellung der Bescheide der Fristenlauf begonnen hat. Der Bw. hat gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 erst nach rund einem Jahr und 11 Monaten und gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 erst nach mehr als 7 Monaten…
…führte die Bw. dazu aus, ihr Antrag vom 15. Jänner 1999 sei jedenfalls fristgerecht eingebracht worden, da der maßgebliche Fristenlauf erst mit der Zustellung der BE für 1994 am 16. Dezember 1998 begonnen habe. Erst dadurch sei das Erfordernis, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, überhaupt entstanden…
…1 BAO, welches den steuerlichen Vertreter an der Einhaltung der Frist zur Einbringung des Vorlageantrages gehindert hat, in einem Irrtum des Bw. über den Beginn des Fristenlaufes gelegen. Auch diese Ausführungen verhelfen der Berufung nicht zum Erfolg, weil den Bw. anlässlich der Erteilung des Auftrages…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NN, Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in B, betreffend die Beschwerde vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried…
…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung. Hinsichtlich des Fristenlaufes gelten darüber hinaus die Bestimmungen des 3. Abschnittes der BAO sinngemäß (§ 56 Abs. 2 FinStrG)…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder in M, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1…
Beschwerdeentscheidung Der Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Werner Loibl und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen der Adr, vertreten durch Mag. Christine Bischof-Fuchs u. Dr. Peter Bischof…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EG, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in W, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 27. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GS, Personenvermittlung, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…BAO, welcher sich jedoch - siehe oben -auf nach Tagen berechnete Fristen bezieht) vorbringt, dass sein Vorlageantrag fristgerecht, ja sogar einen Tag vor Fristablauf, erhoben worden sei. Auf Grund der dargestellten Rechtslage sowie des unstrittigen Sachverhaltes begann im vorliegenden Fall die Monatsfrist des § 276 Abs. 2…
… 287 Tz. 2) und im vorliegenden Fall damals der Bw. auch die wesentlichen Bescheidgrundlagen bekannt waren, hat der Fristenlauf mit mündlicher Verkündung der Entscheidung am 24. November 1999 begonnen. Der Zeitpunkt der Zustellung der Berufungsentscheidung ist hier nicht von Bedeutung. Der Antrag auf Wiederaufnahme vom…
…gesetzt werden, nicht aber im Fall einer unzureichenden Begründung. In einem solchen Fall wäre allenfalls durch einen Antrag auf Mitteilung der Begründung eine Hemmung des Fristenlaufes zu erwirken gewesen. Da ein derartiger Antrag nicht gestellt wurde und der Bescheid (die Berufungsvorentscheidung) selbst keine Ankündigung, dass…