…die Databox einlangen. Dass die steuerliche Vertretung diesen Bescheid erst am 27.01.2025 tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, ändert nichts an der rechtswirksamen Zustellung des Prüfungsberichtes am 25.01.2025 und am Beginn des Fristenlaufes. Die Frist zur Einbringung der Beschwerde bzw. eines Beschwerdefristverlängerungsantrages…
…Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, zu verlängern. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. (4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2…
…welchem Versäumnis die Verbücherung erst im Jahr 2007 nichts ändere. Da die Bw sohin seit ca. 1990 Hälfteeigentümerin gewesen sei, habe der Fristenlauf iSd § 17 GrEStG bereits dazumal begonnen. Im Vorlageantrag vom 23. Jänner 2008 wurde darauf repliziert, für die Entstehung der Grunderwerbsteuerpflicht sei unmaßgeblich…
…die Berichtigung für den restlichen Berichtigungszeitraum spätestens in der letzten Voranmeldung des Veranlagungszeitraumes vorzunehmen, in dem die Lieferung erfolgte. Gegenständlich steht der Beginn des Fristenlaufs für die Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken in Streit sowie die Relevanz unrichtiger behördlicher Rechtsauskünfte. An Sachverhalt steht fest, dass der Bw…
…eingebracht. Auf die oa Bestimmung bezogen bedeutet dies, dass im vorliegenden Fall am 28. Februar 2002 die Hemmung des Fristenlaufes - das ist der Tag an dem der neuerliche Antrag eingebracht worden ist - begonnen hat, und diese am 11. März 2002 - das ist jener Tag an…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 3. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. September 2023, Ordnungsbegriff Nr1, betreffend "Abweisung des Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab Oktober 2022…
…3 ZK führt die Bf. aus, dass der Fristenlauf durch Erlassung eines neuen Bescheides erst mit 2.4.2004 zu laufen beginne. Die ursprüngliche Mitteilung der Zollbeträge sei überdies aufgrund einer inhaltlich unrichtigen verbindlichen Zolltarifauskunft erfolgt. So sei von der Behörde die stoffliche Zusammensetzung ignoriert…
…Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht werden. Das Hauptzollamt Wien beurteilte die gesetzliche Antragsfrist als Beginn des Fristenlaufes spätestens mit dem Zeitpunkt der "zumutbaren" Erkennbarkeit des Entfalles des für die Säumnis kausalen Hindernisses als erwiesen an: Da die involvierte Angestellte H u.a…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Ungarn, betreffend deren Beschwerden vom 28. November 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 27. Oktober 2023 betreffend 1) Abweisung des Antrages vom 2.6.2023 auf Aufhebung…
…1 BAO, sodass eine Hemmung der Berufungsfrist nicht eingetreten ist, sondern mit Zustellung der Bescheide der Fristenlauf begonnen hat. Der Bw. hat gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 erst nach rund einem Jahr und 11 Monaten und gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 erst nach mehr als 7 Monaten…
…führte die Bw. dazu aus, ihr Antrag vom 15. Jänner 1999 sei jedenfalls fristgerecht eingebracht worden, da der maßgebliche Fristenlauf erst mit der Zustellung der BE für 1994 am 16. Dezember 1998 begonnen habe. Erst dadurch sei das Erfordernis, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, überhaupt entstanden…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
…eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Nur in diesem Fall würde mit der weiteren Entsendung nach Polen ein neuer Fristenlauf beginnen. Besteht aber ein solcher innerer Zusammenhang, würde der Fristenlauf durch zwischenzeitige Österreichaufenthalte…
…1 BAO, welches den steuerlichen Vertreter an der Einhaltung der Frist zur Einbringung des Vorlageantrages gehindert hat, in einem Irrtum des Bw. über den Beginn des Fristenlaufes gelegen. Auch diese Ausführungen verhelfen der Berufung nicht zum Erfolg, weil den Bw. anlässlich der Erteilung des Auftrages…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NN, Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in B, betreffend die Beschwerde vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried…
…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung. Hinsichtlich des Fristenlaufes gelten darüber hinaus die Bestimmungen des 3. Abschnittes der BAO sinngemäß (§ 56 Abs. 2 FinStrG)…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache A.L., (Bf.) vertreten durch Lang & Obermann Stb. GmbH, Kandlgasse 15, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 04. November…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder in M, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1…
Beschwerdeentscheidung Der Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Werner Loibl und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des Senates…