…40 | Brutto | S 59.779,40 Beide Rechnungen sind durchgestrichen und wurden mit dem Vermerk "Storno" versehen. Die Nettobeträge der Forderungen machen in Summe S 99.513,40 aus. Die geltend gemachte Forderungsabschreibung beträgt S 100.354,00. Diese Summen stimmen nicht überein…
…ausschließlich um eine Geldforderung und nicht um eine neuerliche Lieferforderung handeln, sodass eine Umsatzsteuerkorrektur keinesfalls zulässig gewesen sei. Es sei auch eine Forderungsabschreibung und somit eine Umsatzsteuerkorrektur bei der T.-EDV GmbH nicht zulässig gewesen, da dieser gleichermaßen wegen der bereits im Jahr 1996 bezahlten…
Uneinbringlichkeit gesprochen werden. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteils oder Vergleiches usw. stellen echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar. Im Zweifel ist ein Nachweis der Uneinbringlichkeiteiner Forderung abzuverlangen (§ 16 (3) Z 1 UStG 1994). Unbestritten ist, dass mit…
…verwiesen. Dort wurde - unbeanstandet vom nachprüfenden VwGH - zusammengefasst dargelegt, dass in ertragsteuerlicher Hinsicht eine Forderungsabschreibung nur dann anzuerkennen ist, wenn der Steuerpflichtige das nicht nur auf einer vorübergehenden Zahlungsschwierigkeit beruhende Absinken des Teilwertes zum maßgeblichen Stichtag konkret dartun kann. Denn nach Lehre und Rechtsprechung besteht…
…geworden sei, nicht erbringen konnten, greift die Vermutung, dass der Wert der Forderung nach wie vor ihrem Nennwert entspricht und somit eine Forderungsabschreibung nicht zulässig ist. Dem Ansinnen in der Berufung, die Abgabenbehörde möge entsprechende Überprüfungen selbst beim Masseverwalter vornehmen, war nicht nachzukommen, da gem…
…sie offen. Der unter der Position "Reisekosten ohne Belegnachweis" für eine Privatreise des Gesellschafter-Geschäftsführers mit seiner Lebensgefährtin nach Lissabon erfasste Betrag in Höhe von 41.000 S hätte nach Ansicht der als zusätzliches Geschäftsführerentgelt behandelt werden müssen. 5. Forderungsabschreibung Tz. 24: Wie in Pkt…
…und die Ausl.Fa.. zu 15%. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über die Jahre 1999 bis 2001 wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz. 18) Forderungsabschreibung 1999 (2x Bankkredite iHv rd 31,7 Mio. ATS) Im November 2000 - vor dem Bilanzerstellungszeitpunkt 1999 der Bw. - wurde über…
…die Spaltung und die Betriebseigenschaft der Markenrechte angezeigt und nachgewiesen wurde, ist festzustellen, dass eine Eröffnungsbilanzberichtigung nicht ausgeschlossen ist, wenn eine Teilgruppierung des Finanzressorts Information erlangt hat. ad Forderungsabschreibung) Rechtslage: Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 UmgrStG idF BGBl. 1996/797 sind Spaltungen: -Auf- und…
…mit dem die Berufung eingeschränkt wurde): Forderungsabschreibung "K-GmbH" - K und KEST 2001 (Punkt 1.1) Repräsentationsaufwendungen - K 2001 (Punkt 1.2) Beratungs- und Coachingkosten "E-AG" - K und KEST 2002 (Punkt 2.1) Repräsentationsaufwendungen - K 2002 (Punkt 2.2) Berufungsgegenständlich sind nach Steuerberaterwechsel weiters…
…erhalten worden wäre, wenn kein Kontakt zu Herrn Jan bestanden hätte bzw. dieser lt. Bw. "untergetaucht" gewesen wäre. 2) Weiters wurden Forderungsabschreibungen betreffend die Fa.V.T. i.H.v. S 72.564,00 und Fa.I.C.T. i.H.v. S 181.089…
…gesonderte Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen auf allen Ebenen, weshalb die konzisen Ausführungen der Bw. in ihrer Allgemeinheit dahingestellt bleiben können. Tz 24 Forderungsabschreibung: Entsprechend den Feststellungen des Finanzamtes seien zum 31. Jänner 1996 und 31. Jänner 1997 Wertberichtigungen der Forderung gegenüber der AP…
Mit Schreiben vom 26. November 2003 wurde die Bw. unter Hinweis auf die einerseits behauptete Sanierungsbedürftigkeit der AP GmbH und die andererseits die von dieser behauptete Solvenz infolge hoher stiller Reserven in Bau- und Sachwerten eingeladen, Stellung zu nehmen, da unklar sei, ob die bw…
§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…
…Jänner 1999 an das Finanzamt Graz Stadt war zu entnehmen, dass diese Gesellschaft seit Jahren keine Einkünfte erzielt und seit 1997 keine Tätigkeit ausgeübt habe. Die Betriebsprüfung hielt auch in diesem Punkt eine Forderungsabschreibung für unzulässig, zumal keinerlei Einbringungsmaßnahmen gesetzt worden seien und D.B…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2001 und 2002 im Beisein der Schriftführerin nach der am 21. Oktober 2008 in 1030 Wien, Vordere…
…ist PR-Berater und Journalist. Strittig ist, ob die vom Bw. geltend gemachte Forderungsabschreibungen (hinsichtlich eines Darlehens) anzuerkennen ist. Das Finanzamt stellte im Zuge mehrerer Vorhaltsverfahren Ermittlungen an: Das Finanzamt forderte den Bw. auf, die betriebliche Notwendigkeit (notwendiges Betriebsvermögen) der berufungsgegenständlichen Darlehenshingabe bzw. der Belastung…
…Dkfm. C*. - Einräumung eines Rahmens in Höhe von 200.000,00 €. | 2006: Forderungsübertragung | 182.852,17 | Kapitalertragsteuer 33,3333% | 60.950,66 | Verdeckte Ausschüttung | 243.802,83 Tz. 6 Forderungsabschreibung Dkfm. C*. Die Forderung an Hr. Dkfm. C…
…100% abgeschrieben und zeitgleich die bereits in den Vorjahren durchgeführte 100% Einzelwertberichtigung aufgelöst, womit die Forderungsabschreibung im Jahr 2006 erfolgsneutral durchgeführt wurde. Die Abschreibung im Jahr 2006 wurde deswegen vorgenommen, da unsere Mandantin im Zuge des Verkaufes der Anteile an der E-GmbH im Jänner…
…Die Forderung an die E-GmbH wurde bei der Bw. - nachdem sie bereits 2004 wertberichtigt wurde - im Jahr 2006 abgeschrieben. Diese Forderungsabschreibung wurde nicht anerkannt, da sie eine Schlechterstellung der Bw. gegenüber der E-GmbH bedeutet und es bei einem fremden Dritten sicher nicht so…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ingeborg GERSCHLAGER, Steuerberaterin, 1030 Wien, Weissgerberlände 44-46/14, vom 20. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 vom 23. Juni 2006 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2003…