…sich dabei handelte. Lt. Verrechnungskonto erfolgten im Prüfungszeitraum keine Entnahmen. Die Finanzierung des Lebensunterhalts der Gesellschafterfamilie wurde nicht geklärt (Punkt 10 Besprechungsprogramm). Es ist amtsbekannt, dass das Chinarestaurant der Bw. sich an der Kreuzung einer Verbindungsstraße von L nach P - i.d.F. P genannt…
…sei er in der Lage gewesen Kapital anzusparen mit welchem die im Prüfungszeitraum getätigten Ausgaben abgedeckt wurden. Dem Schreiben wurde eine Bestätigung von CN (Ex-Gattin) beigelegt in welcher diese die Finanzierung des Lebensunterhaltes bestätigte. Weitere Nachweise über das angesparte Kapital könnten nicht vorgelegt werden…
…116,00 Die Finanzierung der Investitionen war jedenfalls klärungsbedürftig (ein ungeklärter Vermögenszuwachs berechtigt zur Schätzung). 2) Schätzungsmethode Die Betriebsprüfung versuchte mittels Vermögensdeckungsrechnung festzustellen, ob ausreichend Geldmittel vorhanden gewesen sein können. In dieser wurde eine Unterdeckung festgestellt. Das Vorliegen einer Unterdeckung wird seitens des Berufungswerbers bestritten…
…Mittelherkunft ist ungeklärt. 1999 wurden die Biererlöse in der Höhe von ATS 67.200,00 brutto auf das Verrechnungskonto der Gesellschafter gebucht, im Jahre 2000 wurden Löhne und Gehälter von ATS 423.000,00 auf das Verrechnungskonto Gesellschafter umgebucht. Die Finanzierung des Lebensunterhaltes der Familie…
…Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen Vermögenszuwachs oder seinen laufenden Lebensunterhalt finanzieren konnte, die Annahme, dass dieser Vermögenszuwachs oder Lebensaufwand aus…
…Nichtvorliegen eines steuerlich relevanten Vorteilsausgleich ausgegangen. Tz. 37 Privatnutzung PKW 1997 - 1999 Da eine Bescheinigung über das Ausmaß der privat veranlassten Kfz - Spesen und eine Darstellung der ungeklärten Finanzierung des Lebensunterhaltes beider Gesellschafter nebst Privatanteilen nicht erfolgte, war davon auszugehen, dass auf Kosten der Bw…
…erstinstanzlich getroffenen Feststellungen vom Bw. in folgenden Punkten bestritten: 1.) Zurechnung von Vermögenswerten aus handschriftlichen Notizen ("Schmierzettel"); 2.) Unaufgeklärte Mittel bei der Finanzierung des Hausbaues in H/B.; 3.) Umsatz- und Gewinnzuschätzung iHv S 230.000,00 je Streitjahr 1984-1990 (Pkte 1 u. 2)…
…gemäß § 184 Abs. 1 BAO zu erfolgen haben. Die Vorgangsweise sei insoweit gerechtfertigt als ein Vermögenszuwachs festgestellt worden sei und es dem Bw. trotz ausreichend gebotener Gelegenheit die "Finanzierung" des Betrages zu erläutern, nicht gelungen sei, diesen aufzuklären. In rechnerischer Hinsicht wurde - ohne, dass die…
…diese Beträge jedoch von dem Bruder und der Mutter des Herrn AZ. Die Angaben der Bw stimmen mit der vorgelegten Erklärung nicht überein. Weiters bleibt ungeklärt, wann und wie diese Geldmittel in den Verfügungsbereich der Bw gelangten und ihr zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen konnten…
…den Jahren 1990 bis 1992 sei G.N. und seiner Familie nach seinen eigenen Angaben zur Bestreitung des Lebensunterhaltes außer dem Karenzgeld seiner Gattin kein Einkommen zur Verfügung gestanden und es sei auch kein Geschäftsführerbezug entnommen worden, daneben seien noch erhebliche Beträge in das Unternehmen…
…Bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages hat die Prüferin dem Einwand, dass das Konto der Berufungswerberin als Umschichtungs- bzw. Durchgangskonto im betrieblichen Bereich verwendet worden sei, insoweit Rechnung getragen, als die korrespondierenden Ausgänge jeweils in Abzug gebracht wurden. Danach verblieben ungeklärte Zuflüsse an die Berufungswerberin in…
…Konto des Bw. im Zeitraum April 1999 bis September 2003 in Höhe von 192.900,00 €, von denen ein Großteil in Wertpapiere angelegt wurde) und ungeklärte Geschäftsverbindungen (zB. Gewährung eines Darlehens in Höhe von 2.400.000,00 S zum Zwecke der Finanzierung von…
…Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen Vermögenszuwachs oder seinen laufenden Lebensunterhalt finanzieren konnte, die Annahme, dass dieser Vermögenszuwachs oder Lebensaufwand aus…
…zur Verfügung gestanden sein sollen, zeigt der angefochtene Bescheid nicht hinreichend auf. Die Annahme, dass die unstrittigen Gesellschafterbezüge nur für die Deckung des Lebensunterhaltes ausgereicht hätten, entzieht sich mangels Feststellungen darüber, welchen Lebensbedarf die belangte Behörde aus welchen Gründen als zutreffend erachtet hat, der Schlüssigkeitsprüfung…
…einer Schätzung führen (VwGH 31. März 1998, 96/13/0002; 27. Mai 1998, 95/13/0282,0283). Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt ist (VwGH 23. Februar 1994, 90/13/0075; 24. Februar 1998, 95/13/0083). Dass jeder Schätzung eine gewisse…
…Vorlage der Unterlagen (Belege) zu den Steuererklärungen 2006 am 15. Dezember 2008; die Unterlagen betreffend die ungeklärte Mittelherkunft (Finanzierung des Verlustes, Lebenshaltungskosten) würden laut Bw. am 30. Dezember 2008 nachgereicht werden. 4) Aufforderung des Prüfers anlässlich seines Telefonates mit dem Bw. vom 30. Dezember 2008…
…laut Niederschrift bei der Gendarmerie Enns am 8. September 1998, dass er von seiner Mutter im Jänner 1998 100.000,00 S zur Finanzierung des Lokales erhalten habe. Weitere 100.000,00 S habe er aus Eigenmittel gehabt, der Rest sei mit Kredit finanziert worden…
…überschreitet". Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter ungeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt, gleiches gilt, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte. In…
…die verlangen, dass die angestrebte neue Tätigkeit zeitlich gegenüber der bisherigen Tätigkeit überwiegen und zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes dienen oder zumindest zu einem wesentlichen Teil beitragen muss (siehe z.B. zur Ausbildung eines EDV-Technikers zum body-vital Trainer in UFS 7.3.2007…
…auch die (Schwieger)Mutter - eine Mindestpension. Die beiden Zeugen und deren Ehegattinnen hätten ein gutes Einvernehmen mit dem Bw. und steuerten im Prinzip auf Grund sittlicher Verpflichtung laufend zum Lebensunterhalt des Bw. und seiner Gattin bei. Jede andere Form der Abrechnung wäre den Zeugen unmenschlich…