…adressierten Vorhalt vom 7. November 2006 führte das Finanzamt aus: "Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Nur bei Nachweis der anteilsmäßigen…
…Fall der 15. Mai 2001 gewesen. Eine Entrichtung erfolgte jedoch - offenkundig aufgrund Geldmangel - auch nicht zu dem im Normalfall gegebenen Fälligkeitszeitpunkt bzw. nicht bis zum fünften Tag danach. Zu Recht hat daher der Spruchsenat die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit…
…31. Dezember 2006 fällig. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die GmbH zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten über keine bzw. keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten verfügte und auch anderen Gläubigern keine Zahlungen zugeflossen sind. In der Berufung wird ganz allgemein ohne Nachweis behauptet, dass…
…hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…
…27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. dazu VwGH 24.10.2000, 95/14/0090…
…zu berücksichtigen. In der Folge wurde der Bw. mit Vorhalt vom 10. Jänner 2003 aufgefordert, die Entwicklung der Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis zum Tag der Konkurseröffnung beizubringen. Mit Vorhaltbeantwortung vom 30. Jänner 2003 legte der Bw. eine…
…27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. dazu VwGH 24.10.2000, 95/14/0090…
…überhaupt keine Zahlungen an das Finanzamt erfolgt sind. Da sich der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stets auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte beziehen muss (vgl. z.B. VwGH 24.10.2000…
…Mittel den Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligt, Gelegenheit zur Erbringung des ihm obliegenden Nachweises gegeben, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 30. 10…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. M, K., vertreten durch U.R., Rechtsanwälte OEG, St.S., Z Gasse 4, vom 3. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes L.St., vertreten durch Mag. E, vom 13. September 2006 betreffend Haftung gemäß…
…84/16/0117; VwGH 19.12.1985, 83/16/0185). Wenn daher im Kaufvertrag vom 23. März 2005 hinsichtlich der Berichtigung/Entrichtung des Kaufpreises bloß ein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt wird, woran ausdrücklich die erst anschließend mögliche Verbücherung des Erwerbes anknüpft, so ist ausschließlich das - grunderwerbsteuerlich…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…
…der Beschwerdeführer (Bf.) habe als der für die abgabenrechtlichen Belange verantwortliche Geschäftsführer der b GmbH mit Sitz in c im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…auch gar nicht vorgeworfen, zu den Fälligkeitszeitpunkten des jeweils ersten und zweiten Monates der Quartale Umsatzsteuervorauszahlungen verkürzt zu haben. Soweit G aber im Ergebnis die Verkürzung der anteiligen Vorauszahlungen für die jeweils ersten und zweiten Monate der Quartale zum jeweils 15. des auf diese zweitfolgenden…
…die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer und Gesellschafter der unter der Steuernummer y mit Sitz in z, im Zeitraum von März 2005 bis Jänner 2007 an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…2000 in Höhe von € 7.495,70 und Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 11.701,63 nachgefordert wurden, welche zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten am 15. Februar des dem jeweiligen Veranlagungszeitraum folgenden Jahres fällig gestellt wurden. In den gegen die Nebengebührenbescheide rechtzeitig eingebrachten Berufungen…
…2000 in Höhe von € 40.605,64 und Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 4.718,35 nachgefordert wurde, welche zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten am 15. Februar des dem jeweiligen Veranlagungszeitraum folgenden Jahres fällig gestellt wurde. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen vom 24…
…der Verdacht bestehe, dass dieser als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher des beim Finanzamt Feldkirch unter der xxx geführten Einzelunternehmens HU fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen an den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten im Zeitraum März 2004 bis April 2006 vorsätzlich unter Verletzung zur Abgabe von dem § 21 des…
… 202 iVm § 224 BAO zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben. Bezüglich der Angabe des Fälligkeitszeitpunktes der Abgabenachforderung wurde im Haftungs- und Zahlungsbescheid auf die Buchungsmitteilung verwiesen. Laut Datumsstempel auf der im Akt erliegenden Zweitschrift des Bescheides wurde dieser am 23. Juni 2004 ausgefertigt und der Bw…
…der Verdacht bestehe, dass er in seiner Funktion als abgabenrechtlich wahrnehmender Geschäftsführer der Firma SIR GmbH im Bereich des Finanzamtes F im Zeitraum von Februar 2003 bis Juni 2004 an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG…