…wann passiert ist. Das ist offenbar der vom Gesetzgeber vorgesehene "billige" (=gerechte) Moment, die Inanspruchnahme kundzutun. Verlangte Aufstellung liquider Mittel und Gläubiger auf Fälligkeitszeitpunkte bezogen ist eine Hausaufgabe, die aus einer normalen laufenden Buchhaltung nicht einfach zu ermitteln oder einfach abzulesen ist. Hier sind Berechnungen…
…welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Da in der Stellungnahme zum Haftungsvorhalt vom 17.03.2017 keine Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung beigelegt worden seien…
…adressierten Vorhalt vom 7. November 2006 führte das Finanzamt aus: "Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Nur bei Nachweis der anteilsmäßigen…
…Fall der 15. Mai 2001 gewesen. Eine Entrichtung erfolgte jedoch - offenkundig aufgrund Geldmangel - auch nicht zu dem im Normalfall gegebenen Fälligkeitszeitpunkt bzw. nicht bis zum fünften Tag danach. Zu Recht hat daher der Spruchsenat die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit…
…31. Dezember 2006 fällig. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die GmbH zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten über keine bzw. keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten verfügte und auch anderen Gläubigern keine Zahlungen zugeflossen sind. In der Berufung wird ganz allgemein ohne Nachweis behauptet, dass…
…hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…
…27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. dazu VwGH 24.10.2000, 95/14/0090…
…zu berücksichtigen. In der Folge wurde der Bw. mit Vorhalt vom 10. Jänner 2003 aufgefordert, die Entwicklung der Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis zum Tag der Konkurseröffnung beizubringen. Mit Vorhaltbeantwortung vom 30. Jänner 2003 legte der Bw. eine…
…27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. dazu VwGH 24.10.2000, 95/14/0090…
…überhaupt keine Zahlungen an das Finanzamt erfolgt sind. Da sich der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stets auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte beziehen muss (vgl. z.B. VwGH 24.10.2000…
…Mittel den Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligt, Gelegenheit zur Erbringung des ihm obliegenden Nachweises gegeben, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 30. 10…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. M, K., vertreten durch U.R., Rechtsanwälte OEG, St.S., Z Gasse 4, vom 3. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes L.St., vertreten durch Mag. E, vom 13. September 2006 betreffend Haftung gemäß…
…84/16/0117; VwGH 19.12.1985, 83/16/0185). Wenn daher im Kaufvertrag vom 23. März 2005 hinsichtlich der Berichtigung/Entrichtung des Kaufpreises bloß ein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt wird, woran ausdrücklich die erst anschließend mögliche Verbücherung des Erwerbes anknüpft, so ist ausschließlich das - grunderwerbsteuerlich…
…insgesamt EUR 5.952,39 zur Haftung herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Entsprechend der Aufgliederung im Haftungsbescheid erstreckt sich der Haftungsbetrag über fällige Zahlungen für Gebrauchsabgaben, Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren auf die Fälligkeitszeitpunkte 22.12.2014, 15.2.2015, 2.4.2015…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…
…VwGH 21.03.1995, 95/14/0034). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049…
Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…zu den sich aus den Abgabenvorschriften vorgesehenen Zeitpunkten fällig (Selbstbemessungsabgaben). Rz 5: Selbstbemessungsabgaben sind Abgaben, die ein Abgabepflichtiger oder ein abgabenrechtlich Haftungspflichtiger zu den sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Fälligkeitszeitpunkten auf Grund einer Selbstberechnung ohne abgabenbehördliche Festsetzung zu entrichten hat (zB Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 21 Abs…
…Diese Regelung ist analog für Haftungsbescheide anzuwenden, zumal auch diese Leistungsgebote zum Gegenstand haben. Rz 41: Die gemäß § 210 Abs. 4 BAO einzuräumende Nachfrist begründet keinen neuen Fälligkeitszeitpunkt (VwGH 22.2.1995, 94/13/0242). Rz 42: § 210 Abs. 4 BAO ist insbesondere dann anzuwenden…
…6 der Beschwerde angekündigt sind, wobei auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte der Abgaben abzustellen ist - soweit diese Abgaben unter den Gleichbehandlungsgrundsatz fallen." Am 3.12.2018 langte eine mit 29.11.2018 datierte Eingabe des Beschwerdeführers samt Berechnungsblättern beim Bundesfinanzgericht ein. Zusätzlich enthielt die Eingabe folgendes…