…April 1985 des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 8. März 1985 betreffend Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 1979 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…vom 13. Februar 2006 Berufung erhoben und ausgeführt: "Sie verlangen die zurück Erstattung Lohnsteuergeldes das ich für oben genannten Jahren bekommen habe. Hiermit lege ich einen Einspruch gegen diesen Bescheid aus dem Gründen das diese zweite Tätigkeiten aus welchen ich die Lohnsteuer bekommen habe, von…
…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…30. Juni 2007) aufgenommen. Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2006 stellte die Bw. einen "Antrag auf Erstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer" für das Kalenderjahr 2005. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Bw. habe im Jahr 1997 ein Dienstverhältnis mit der Stadt Linz begonnen, das…
…an der Errichtung beteiligt gewesen wären und jeweils ununterbrochen länger als 30 Tage im Ausland verbracht hätten, hätten die Lohnsteuerbefreiung erhalten. Auch seien gleich lautende Anträge von ihren Kollegen in anderen Bundesländern bereits längst positiv erledigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 240 Abs…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…an der Errichtung beteiligt gewesen wären und jeweils ununterbrochen länger als 30 Tage im Ausland verbracht hätten, hätten die Lohnsteuerbefreiung erhalten. Auch seien gleich lautende Anträge von seinen Kollegen in anderen Bundesländern bereits längst positiv erledigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 240 Abs…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 vom 16…
…über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw. vom 12.12.2000 für…
…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…
…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…
…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die aus den Anträgen ersichtlichen Zeiträume in den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wegen einer Auslandstätigkeit - Inbetriebnahme eines Marktes in Budapest…
…zu jener Abgabe zuständig ist, um deren Rückzahlung es sich handelt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind (hier: die Lohnsteuer), insoweit nicht auf Grund eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Antrages…
…Informativ wurde außerdem festgestellt, dass für den nunmehr unerledigten Antrag vom 4. August 1998 auf Erstattung der Lohnsteuer aufgrund der durchgeführten Einkommensteuerveranlagung das Finanzamt Wien 1 zuständig wäre. Der Bw. beantragte mit Schreiben vom 20. Juli 2004 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…
…die Berufung des Bw., vom 9. April 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 31. März 2008, betreffend die Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007, entschieden: Die…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 17. 9. 2002, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…