…der Bewertung), 38 (Ermittlung des Hektarsatzes), 39 (Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte), 40 (Abschläge und Zuschläge) des Bewertungsgesetzes sowie die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BM f. Finanzen Zl. 08 0103/1-IV/8/88 vom 1.2.1988 und…
…zur Ermittlung des auf den landwirtschaftlichen Betrieb des Bw. entfallenden anteiligen Einheitswertes nach dem Verhältnis der Ertragsfähigkeit dieses Betriebes zu derjenigen des maßgebenden Vergleichs- bzw. Untervergleichsbetriebes zu ermitteln. Dabei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinn des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a und…
…der Gesetzesanordnung des § 46 Abs. 5 BewG über gegebenenfalls vorzunehmende Abschläge entsprochen. Der Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes wurden die im Rahmen des Lokalaugenscheins vom 13. November 2007 erhobenen - vom unabhängigen Finanzsenat als erwiesen angenommenen - Daten zugrunde gelegt. Im Einzelnen wurde - in Anwesenheit des Amtssachverständigen und…
…und daher weder bei der Ermittlung des Vergleichswertes nach den § 38 und 39, noch bei den Zu- und Abschlägen nach § 40 BewG besonders berücksichtigt werden können. Allgemeine Umstände, die sich auf jeden landwirtschaftlichen Betrieb gleichmäßig auswirken, könnten beim Einheitswert des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes letztlich nur…
…landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert nach den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Unterbleibt ein Abschlag oder ein Zuschlag, so ist Einheitswert der Vergleichswert, ... § 38 Ermittlung des Hektarsatzes…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…a und b ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen. Anmerkung Zur Hauptfeststellung zum 1. 1. 1988 gelten folgende Hektarhöchstsätze: landwirtschaftliches Vermögen S 31.500,- (BGBl. Nr. 649/1987) (bzw. € 2.289,1943) § 39 regelt die Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte (1) Der Vergleichswert ergibt sich…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…36 "Ermittlung von Betriebszahlen", 37 " Gang der Bewertung", 38 "Ermittlung des Hektarsatzes", 39 " Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte, 40 "Abschläge und Zuschläge"), des Bodenschätzungsgesetzes (§§ 1, 3, 5, 6, 7 und die Anlage) sowie des Vermessungsgesetzes (§ 10 und die Anlage), führte der Verwaltungsgerichtshof zur Nachschätzung bzw…
…38: Ermittlung des Hektarsatzes, 39: Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte und 40: Abschläge und Zuschläge) dargelegt. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens - das Bodenschätzungsgesetz 1970 mit den §§ 1, 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und § 193 der…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…im Anlagenverzeichnis ausgewiesen worden sind, da die gesamte Liegenschaft zum Betriebsvermögen gehört. Die Ermittlungen des UFS zeigten, dass die Einwendung des steuerlichen Vertreters, er habe lediglich im erklärten betrieblichen Nutzungsausmaß von 88% die Anschaffungskosten im Anlagenverzeichnis und der Einnahmen-Ausgabenrechnung erfasst, weshalb auch eine Nutzungsentnahme…
…in der tatsächlichen Ermittlung) mit den jeweiligen (anteiligen) Einheitswerten etwa zum 1.1.1989 geschätzt werden können (vgl. auch EStR Rz 4197 und Rz 5086 sowie Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/ Wanke EStG, Einkommensteuergesetz § 17 Anm. 100 vorletzter Absatz; Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte…
…€ und auf den (steuerpflichtigen) Waldbestand der Betrag von 48.810,10 € entfallen. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes seien von dem auf den Waldbestand entfallenden Teil des Veräußerungserlöses die historischen Anschaffungskosten (geschätzt in Höhe des auf die entsprechenden Flächen (1,3408 ha) anteilig entfallenden) Einheitswertes…
…seien die erstinstanzlichen Bescheide rechtswidrig und werde deren ersatzlose Aufhebung beantragt. Mit Vorhalt vom 27. März 2007 teilte die Referentin des unabhängigen Finanzsenates dem Bw. mit, dass ihrer Ansicht nach bei Ermittlung des schenkungsteuerpflichtigen Erwerbes vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaft der Barwert des Wohnrechtes in…
…dargelegt ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates für die Ermittlung des objektiven Wertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Verkaufes an den Bw. der Preis in erster Linie an den bekannten Preises von S -Grundstücken in unmittelbarer Nähe und in derselben Ortschaft in BW zu messen…
…dargelegt ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates für die Ermittlung des objektiven Wertes des Grundstückes zum Zeitpunkt des Verkaufes an die Bwin. der Preis in erster Linie an den bekannten Preises von S -Grundstücken in unmittelbarer Nähe und in derselben Ortschaft in BW zu messen…