…der Bewertung), 38 (Ermittlung des Hektarsatzes), 39 (Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte), 40 (Abschläge und Zuschläge) des Bewertungsgesetzes sowie die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (BM f. Finanzen Zl. 08 0103/1-IV/8/88 vom 1.2.1988 und…
…zur Ermittlung des auf den landwirtschaftlichen Betrieb des Bw. entfallenden anteiligen Einheitswertes nach dem Verhältnis der Ertragsfähigkeit dieses Betriebes zu derjenigen des maßgebenden Vergleichs- bzw. Untervergleichsbetriebes zu ermitteln. Dabei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinn des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a und…
…der Gesetzesanordnung des § 46 Abs. 5 BewG über gegebenenfalls vorzunehmende Abschläge entsprochen. Der Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes wurden die im Rahmen des Lokalaugenscheins vom 13. November 2007 erhobenen - vom unabhängigen Finanzsenat als erwiesen angenommenen - Daten zugrunde gelegt. Im Einzelnen wurde - in Anwesenheit des Amtssachverständigen und…
…und daher weder bei der Ermittlung des Vergleichswertes nach den § 38 und 39, noch bei den Zu- und Abschlägen nach § 40 BewG besonders berücksichtigt werden können. Allgemeine Umstände, die sich auf jeden landwirtschaftlichen Betrieb gleichmäßig auswirken, könnten beim Einheitswert des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes letztlich nur…
…landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert nach den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Unterbleibt ein Abschlag oder ein Zuschlag, so ist Einheitswert der Vergleichswert, ... § 38 Ermittlung des Hektarsatzes…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a, b und c ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen." Zur Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte bestimmt…
…Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte, Abs. 3 scheiden für die Bewertung Teile des landwirtschaftlichen Betriebes aus, die unproduktives Land sind. Laut Flächennutzungsliste 2014, die in Kopie beiliegt, beträgt die landwirtschaftlich genutzte Fläche 14,91 ha (15,46 ha abzüglich 0,55 ha "SONSTIGE GRÜNLANDFLÄCHEN") und…
…a und b ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen. Anmerkung Zur Hauptfeststellung zum 1. 1. 1988 gelten folgende Hektarhöchstsätze: landwirtschaftliches Vermögen S 31.500,- (BGBl. Nr. 649/1987) (bzw. € 2.289,1943) § 39 regelt die Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte (1) Der Vergleichswert ergibt sich…
…BewG Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte § 39 (2) Bei der Feststellung des Einheitswertes eines landwirtschaftlichen Betriebes sind die folgenden Teile des Betriebes gesondert zu bewerten: 6. öffentliche Gelder nach den Vorschriften des § 35. …. § 80 BewG Erklärungs- und Anzeigepflicht (1) Die zur Feststellung der Einheitswerte…
…zu derjenigen der Vergleichsbetriebe ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a, b und c ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen. § 39 Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte (1) Der Vergleichswert ergibt sich unbeschadet der Bestimmungen der Abs…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…36 "Ermittlung von Betriebszahlen", 37 " Gang der Bewertung", 38 "Ermittlung des Hektarsatzes", 39 " Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte, 40 "Abschläge und Zuschläge"), des Bodenschätzungsgesetzes (§§ 1, 3, 5, 6, 7 und die Anlage) sowie des Vermessungsgesetzes (§ 10 und die Anlage), führte der Verwaltungsgerichtshof zur Nachschätzung bzw…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 und öffentliche Gelder gemäß § 35 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, das heißt für den Hauptvergleichsbetrieb (§ 34), beträgt der Ertragswert je Hektar (Hektarsatz) 2 400…
…derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a und b ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen. § 39 BewG 1955 regelt die Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte: (1) Der Vergleichswert ergibt sich unbeschadet der…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, d.h. für den Hauptvergleichsbetrieb, ist der Ertragswert pro Hektar (Hektarsatz) mit Bundesgesetz festzustellen. (2) ... (3) Für die übrigen…
…die Ertragsverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe des Bundesgebietes zu ergeben. (3) Das Verhältnis zum Hauptvergleichsbetrieb im Sinne des Abs. 1 wird jeweils in einem Hundertsatz ausgedrückt (Betriebszahl). Die Betriebszahl des Hauptvergleichsbetriebes ist 100. § 39 BewG 1955 Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte (1) Der Vergleichswert ergibt…
…so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 und öffentliche Gelder gemäß § 35 einzubeziehen sind. § 38. Ermittlung des Hektarsatzes (1) Für die Betriebszahl 100, das heißt für den Hauptvergleichsbetrieb (§ 34), beträgt der Ertragswert je Hektar (Hektarsatz) 2 400…
…wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a, b und c ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen. § 39 BewG 1955 Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte…
…wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a und b ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen. § 39 Bewertungsgesetz 1955: Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte…